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'Ohne die Familie stirbt die Kultur'

21. Mai 2013 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Bundestagsabgeordneter Norbert Geis (CSU): Eine Gesetzgebung, die die Institution der Familie schwächt, stellt eine Bedrohung für die christlich fundierte Kultur Deutschlands und Europas dar. Von Dr. Tobias Klein


Berlin (kath.net) Norbert Geis, geboren 1939, ist seit 1987 Bundestagsabgeordneter für die CSU; zuvor war er fünf Jahre lang Mitglied des Bayerischen Landtags. Dem 18. Deutschen Bundestag, der im September gewählt wird, wird er nicht mehr angehören. Auf Einladung des Ortsverbands Alt-Pankow der Berliner CDU hielt der streitbare Konservative nun am vergangenen Donnerstag im Landhaus Pankow einen Vortrag über seine „Bilanz nach 45 Jahren Politik“.

Für die Veranstaltung geworben hatten auch die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), deren stellvertretender Bundesvorsitzender Norbert Geis lange Jahre gewesen ist. Der Berliner CDL-Landesvorsitzende Stefan Friedrich, der als Moderator durch den Abend führte, würdigte Geis in seinen Begrüßungsworten als „unbeugsamen Streiter für Frieden und Gerechtigkeit“ und als überzeugten und engagierten katholischen Christen. In seinem rund einstündigen Vortrag legte Norbert Geis einen klaren Schwerpunkt auf Fragen des Lebensschutzes sowie des christlichen Menschen- und Familienbildes.

Lebensschutz als erste und wichtigste Aufgabe des Staates

So erinnerte Geis an die Entwicklung des Abtreibungsstrafrechts in Deutschland seit den 70er Jahren: 1973 sei die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch gegen die von der sozialliberalen Regierungskoalition angestrebte Fristenregelung vors Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg: Am 25.02.1975 erklärte das Gericht die Neuregelung des § 218 für verfassungswidrig.

Als Kompromisslösung wurde damals die Indikationsregelung geschaffen; laut Norbert Geis’ Einschätzung erwies sich jedoch bald „die vierte, die sogenannte soziale Indikation“ als „das Scheunentor, durch das nahezu alle Abtreibungen durchgelassen wurden“.

Die nach der Wiedervereinigung als Kompromiss zwischen bundesrepublikanischem und DDR-Abtreibungsstrafrecht geschaffene Fristenregelung mit Beratungspflicht lehne er persönlich bis heute ab, erklärte Geis; der verbreiteten Auffassung, das Strafrecht sei kein geeignetes Mittel zum Schutz des ungeborenen Lebens, widersprach er: „Der Schutz des Lebens ist die erste und wichtigste Aufgabe, weil das Leben ein elementares Gut ist. Der Staat hat die Pflicht, das Leben zu schützen mit seiner stärksten Waffe – und das ist das Strafrecht!“ Er räumte allerdings ein, dass er für eine Umkehrung des Trends zur immer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsstrafrechts keine realistischen Chancen sieht.

„Wir sind nicht das Schicksal!“

Als einen weiteren Aspekt der Auseinandersetzungen um das vorgeburtliche Lebensrecht führte Geis das Thema Präimplantationsdiagnostik (PID) an, also die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau – üblicherweise mit dem Ziel, Embryonen, bei denen genetische Defekte festgestellt werden, gar nicht erst zu implantieren.


„Das ist nichts anderes als eine Selektion!“ stellte Geis fest und erklärte ein solches Vorgehen für unvereinbar mit der menschlichen Würde, die auch einem „in vitro“ gezeugten Embryo zustehe: „Wir sind nicht das Schicksal!“ Die strenge Haltung der Lebensschützer gegenüber der PID habe sich im Bundestag jedoch nicht durchsetzen lassen.

Das Ergebnis sei „wieder einmal ein halbweicher Kompromiss“ gewesen, der die PID in solchen Fällen zulässt, in denen die genetische Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit wahrscheinlich macht. „Im internationalen Vergleich“, betonte Geis jedoch, „ist unsere Regelung aber besser als viele andere.“

„Im Zweifel für das Leben“

Mit Blick auf die aktuellen Auseinandersetzungen um die Legalisierung von Sterbehilfe betonte Geis den qualitativen Unterschied zwischen „sterben lassen“ und „töten“. In inhaltlicher Übereinstimmung mit dem Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2278 – allerdings ohne sich darauf zu berufen –, erklärte er, es sei durchaus moralisch vertretbar, einen Patienten, bei dem nur noch die vegetativen Körperfunktionen künstlich aufrecht erhalten werden könnten, durch die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen sterben zu lassen; hingegen seien aktive Sterbehilfe oder assistierter Suizid der Tötung auf Verlangen gleichzustellen, die nach deutschem Recht aus guten Gründen verboten sei.

Der Wunsch zu sterben sei in aller Regel als Symptom einer psychischen Erkrankung zu betrachten, die durchaus therapierbar sei; daher könne der Todeswunsch eines Menschen niemals einem anderen Menschen das Recht geben, diesen tatsächlich zu töten.

Aber auch im Bereich der passiven Sterbehilfe dürfe man sich, so Geis, die Entscheidung darüber, wann man einen allem Anschein nach todgeweihten Patienten sterben lassen dürfe, nicht zu leicht machen; auch Patientenverfügungen seien hier kein Freifahrtschein.

Geis gab zu bedenken, dass Patientenverfügungen in aller Regel zu einem Zeitpunkt ausgestellt werden, wenn die betreffenden Personen noch gesund sind und sich gar nicht vorstellen können, wie sehr sie im Ernstfall womöglich am Leben hängen – dann aber vielleicht nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebenswillen zu kommunizieren. Es liege daher in der Verantwortung der Ärzte wie auch der gesetzlichen Vertreter der Patienten, sich „im Zweifel für das Leben“ zu entscheiden.

Schutz von Ehe und Familie als Staatsziel (Art. 6 GG)
Seine Ausführungen zur Familienpolitik leitete Norbert Geis mit einigen Bemerkungen zur dramatisch niedrigen Geburtenquote in Deutschland ein. Als eine zentrale Ursache hierfür machte er die fortschreitende Auflösung von familiären Strukturen aus: Es liege auf der Hand, dass intakte Ehen und ausgeprägte familiäre Bindungen die besten Voraussetzungen für den „Mut zum Kind“ böten. Ein klares Indiz hierfür sei der im Vergleich zur Gesamtbevölkerung signifikant größere Kinderreichtum in Migrantenfamilien, die sich häufig durch ausgeprägten Familienzusammenhalt auszeichneten.

In diesem Zusammenhang betonte Geis auch die herausragende Bedeutung der Familie für die Bewahrung und Weitergabe kultureller Identität: „Die Geschichte lehrt, dass Kulturen sterben und untergehen können. Die Familie hat die Aufgabe, Kultur zu erhalten, zu bewahren.“

Die kulturelle Identität Deutschlands und Europas sei im Kern eine christliche, weshalb man sich nicht damit zufrieden geben dürfe, dass die Geburtenquote in Deutschland durch den Kinderreichtum muslimischer Zuwanderer aufgebessert werde. Geis verwies auf Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie als Staatsziel festschreibt: „In diesem Punkt, das wage ich zu behaupten, waren die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes vom Heiligen Geist beseelt.“

Eine Gesetzgebung, die den im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie untergrabe, gefährde daher die Lebensgrundlagen der Kultur, führte Geis weiter aus. Vor diesem Hintergrund kritisierte er die Bestrebungen zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe: Das Ansinnen, die Begriffe „Ehe“ und „Familie“ so umzudefinieren, dass sie auch homosexuelle Lebenspartnerschafte einschließen – ein Ansinnen, das auch vom Bundesverfassungsgericht unterstützt bzw. mit vorangetrieben wird – , verkenne den Sinn der rechtlichen Privilegierung der Ehe: Diese, verstanden als der Intention nach lebenslange Bindung zwischen einem Mann und einer Frau, sichere nicht nur die Generationenfolge, sondern sei auch hinsichtlich der Vermittlung von „Daseinskompetenz“ an die Kinder durch keine andere Institution zu ersetzen.

„Nichts und niemand kann die Kinder so gut mit den Fähigkeiten ausstatten, das Leben zu meistern, wie Vater und Mutter das können – durch ihre besondere Nähe zum Kind.“ Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass hierfür besonders die ersten drei Lebensjahre des Kindes entscheidend sei; deshalb wandte Geis sich entschieden gegen Bestrebungen, Kinder unter drei Jahren in Krippen statt im Kreise der Familie zu erziehen.

Zur Ausweitung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare merkte Geis an, bei Adoptionen müsse dem Wohl des Kindes höheres Gewicht zukommen als dem Kinderwunsch des Paares; die Zahl der adoptionswilligen Paare übersteige die Zahl der zur Adoption stehenden Kinder schon jetzt um ein Vielfaches. Es liege aber auf der Hand, dass ein Kind bei Vater und Mutter besser aufgehoben sei als bei zwei gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern; darum sei eine Ausweitung des Adoptionsrechts für homosexuelle Paare schlicht unsinnig.

Solidarität mit Michael Büge

Mit rund 60 Teilnehmern war die Veranstaltung im Landhaus Pankow sehr gut besucht; besonders herzlich begrüßten die Veranstalter den Bezirksvorsitzenden der CDU Berlin-Neukölln, Michael Büge, der wenige Tage zuvor in einem Aufsehen erregenden Akt als Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales entlassen worden war. Grund für die Entlassung des über die Parteigrenzen hinweg anerkannten Sozialpolitikers war seine Mitgliedschaft in der Studentenverbindung Gothia. Im Anschluss an den Vortrag von Norbert Geis wurde Michael Büge Gelegenheit gegeben, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen, die von vielen Beobachtern als ein weiteres Beispiel dafür wahrgenommen werden, dass Persönlichkeiten, die sich als konservativ, womöglich gar als christlich-konservativ positionieren, der öffentlichen Meinung gegenüber einen zunehmend schweren Stand haben – selbst innerhalb der CDU. Büge selbst betonte, seine Entlassung sei lediglich von einigen Wenigen betrieben worden; und abgesehen davon, dass niemand, auch nicht die Opposition, einen Zweifel daran gelassen habe, dass er sein Amt in vorbildlicher Weise ausgeübt habe, habe er in den zurückliegenden Tagen große Sympathie und Solidarität erfahren – nicht nur aus seinem eigenen Bezirksverband, nicht nur von der Parteibasis, sondern auch aus der Fraktion. Der Applaus, der auf seine Worte folgte, bewies, dass auch das Publikum im Landhaus Pankow hinter ihm stand.

Foto MdB Norbert Geis: (c) Norbert Geis


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Lesermeinungen

 Josef Bordat 24. Mai 2013 
 

Vielen Dank!

Schöner Bericht! Danke dafür!


0
 
  22. Mai 2013 
 

PID, Sterbehilfe, Lebensschutz

Herr Norbert Geis spricht hier auch PID, die Sterbehilfe und den Schutz des Lebens an.
Dies sind wichtige Bereiche, die doch sehr aktuell sind. Man kann bei der PID nicht am Erbgut experimentieren und so den Menschen selektieren und auch neu machen wollen.
Auch die Sterbehilfe darf nicht so ein-
fach als erledigt gesehen werden. Das Leben ist von der Geburt bis zum Tod zu
schützen und hat auch im Sterben einen Sinn.
Der Lebensschutz gehört immer auf die Agenda. Und ,Leben` in seiner ganzen Form darf nicht von Ärzten (auch der ärztlichen Forschng) manipuliert werden. Auch die Versuche vom Klonen der Menschen sind scharf zu verurteilen.
An dieser Stelle ist Herrn Geis einmal Dank zu sagen, dass er diese Themen aufgreift. Es geht um den Menschen und um seine Zukunft auf dieser Erde. Wir müssen daher das menschliche Leben schützen und den Lebensraum Erde erhalten. - Der ewige Streit in allen
Parteien muss aufhören, denn die Lage ist ernst (z. B. Klimawandel u.a.).
H. Kraft


1
 
  22. Mai 2013 
 

Gefordert: Familenfreundliche Politik

Fortsetzung:
H. Kardinal Meisner muss oft als Sünden-
bock und Buhmann herhalten. Aber sich ein-
mal ernsthaft Gedanken über seine Aus-
sagen zu machen, dies tun nur wenige in
unserem Land. Man soll auch nicht nach-
tragend und verletzend sein und immer
nur Kritik am Erzbischof üben.
Besser wäre es einmal gegen eine ge-
nehmigte Homoehe in Deutschland sich mutig zu stellen. Es ist doch eine Schande, wie wir als Gesellschaft immer
weiter nach unten sinken. Die Jugend-
lichen gehören auch geschützt vor zuviel Sex, Drogen, Terror u. a. Dingen. Aber leider haben da Schulen und auch Elternhäuser zum Großteil ver-
sagt. Und dies rächt sich jetzt doch ge-
waltig. - Auch die Kirche muss sich mehr einer sinnvollen Jugendbetreuung widmen. Es kann eben nicht sein, dass die Kirchen immer leerer werden. An-
reize bietet doch jetzt z. B. auch der
neue Papst Franziskus, der ja ,vom
anderen Ende der Welt gekommen ist`.
Also wieder mehr Hoffnung, Glaube und
Zuversicht und weg mit Vorurteilen.
H. Kraft


1
 
  22. Mai 2013 
 

,Ohne Familie stirbt die Kultur

Herr Geis hat hier in seinem Beitrag ganz aktuelle Themen angesprochen.
Grundsätzlich müsste die Bundesregierung ihre Familienpolitik auch einmal familien-
freundlich gestalten. Die gasnze Ver-
waltung dieser Vorschriften sollte dringend redziert oder halbiert werden.
Auch sollte die Zuwanderung etwas ge-
stoppt werden. Junge Menschen aus
Deutschland sollten auch zu einer
eigenen Familiengründung mehr Chancen
bekommen. Alleinstehende (also Ledige) dürfen nicht, weil sie jetzt keine Familie haben noch mehr zu weiteren Ab-
gaben herangezogen werden. Man kann
also Alleinstehende doch nicht in dieser Weise praktisch bestrafen, nur
weil sie keine Familie gegründet und auch keine Kinder haben.
H. Kardinal Meisner hat einen neuen Vor-
schlag zur Familenpolitik gemacht. Statt
einmal darüber nachzudenken, wird der
Kardinal gleich wieder abgekanzelt und klein geredet. Es sind diese ewigen Vor-
urteile gegen H. Kardinal Meisner u. die
Kirche, die sin bestimmten Leuten ge-
schürt werden.
H. Kraft


1
 
  21. Mai 2013 
 

Familie

In Deutschland sollte sich zuerst einmal wieder die Familienpolitik besser ge-
stalten. Die Bedingungen zur Gründung einer Familie sind doch bei uns negativ. So wird bald jede 2. Ehe geschieden. Es gibt dann auch viele Alleinstehende, die eben vielleicht heiraten würden, aber nun doch keinen Partner finden. Kinder sind heute oft leider unerwünscht. Um eine Familie auf-
zubauen, bedarf es auch mancher fin-
anzieller Mittel und oft geraten auch junge Familien in eine Schuldenfalle.
Auch läuft die Erziehung der Kinder in manchen Elternhäusern falsch. Die
Mustertochter oder den vorzeigbaren
Mustersohn gibt es nun mal nicht.
Moderne Familenpolitik hat auch etwas mit Aufklärung zu tun. Andererseits sollten Alleinstehende (also Ledige) nicht ständig noch mehr bezahlen und damit bestraft werden, nur weil sie jetzt eben alleine leben. Auch da sollte man sich schon einmal Gedanken machen. Auch die Minirenten der Zukunft sollten einmal angesprochen werden.
H. Kraft


1
 

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