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| CDL lehnt Rezeptfreiheit für die 'Pille danach' ab3. Dezember 2014 in Deutschland, keine Lesermeinung Christdemokraten für das Leben: Pille danach (Ella One) ist keine harmlose Lifestyle-Pille, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und kann Frühabtreibung ermöglichen. Berlin (kath.net/CDL) Die geforderte Rezeptfreiheit der Pille danach wird von den Christdemokraten für das Leben (CDL) energisch abgelehnt, erläuterte die Bundesvorsitzende der CDL, Mechthild Löhr, in einer Stellungnahme. Löhr kritisiert außerdem: Bevor nun die EU-Kommission überhaupt entschieden hat, ob und wann sie dieser radikalen Liberalisierung zustimmt, wird leider vorauseilend in Deutschland von SPD und CDU-Vertretern im Gegensatz zur hier geltenden Rechtslage bereits Einverständnis signalisiert, die bisherige ärztliche Beratungs und Rezeptpflicht abzuschaffen. Die Christdemokraten für das Leben warnen mit wichtigen Gründen vor den Folgen der drohenden Freigabe der Rezeptpflicht für die Pille danach, so Löhr. Die Pille danach (Ella One) wird vom Monopolisten und Entwickler HRA Pharma hergestellt, der auch als Auftraggeber oder durch seine wissenschaftlichen Beiräte die meisten der bisherigen internationalen Studien mitverantwortet. Der Gründer von HRA Pharma André Ulmann war zuvor auch der Entwickler der Abtreibungspille Mifegyne (RU486), die auf Mifepriston basiert, einem verwandten Wirkstoff von Ulipristalacetat (UPA), und die bereits jetzt weltweit das wohl am häufigsten verwendete pharmakologische Abtreibungsmittel ist. Dabei sei die Pille danach keinesfalls ein harmloses Medikament zur Nachverhütung, sondern gefährdet durch die sehr hohe Hormondosis die Gesundheit der Frau und verhindert, je nach Zykluszeitpunkt bei der Einnahme, nicht nur Eisprung (Ovulationshemmung), sondern auch die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter (Nidationshemmung). Die CDL-Vorsitzende weist außerdem darauf hin: Wenn heute von Befürwortern der Pille danach die angebliche nicht abtreibende Wirkung der Mittel behauptet wird, ist dies sicher nicht im medizinischen Sinne, sondern leider nur rein formal-rechtlich zutreffend: Die heutige Rechtslage in Deutschland hierzu gründet sich auf § 218 (1): Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. Damit sei der Embryo in den ersten zwei Wochen der Schwangerschaft rechtlich schutzlos, und es kann weiter sogar behauptet werden, dass in dieser Zeit keine Abtreibung stattgefunden hat, obwohl ein Embryo durch einmalige Einnahme einer Ella One-Pille getötet wurde. Dabei ist vom medizinisch-wissenschaftlichen Zeitpunkt allen Beteiligten klar, dass mit der Befruchtung und Verschmelzung mütterlichen und väterlichen Erbgutes, ein neuer, einzigartiger und unverwechselbarer Mensch mit einer einzigartigen, individuellen DNA entstanden ist. Da die Pille Danach unkontrolliert und bis zu fünf Tagen nach der Empfängnis eingenommen, sowohl schwangerschaftsverhütend als auch nidationshemmend, d.h. frühabtreibend wirkt, darf sie auch zukünftig nicht rezeptfrei abgegeben werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuAbtreibung
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