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| ![]() Papst an Priester: Auch bei Ehenichtigkeitsverfahren beistehen26. Februar 2017 in Chronik, 45 Lesermeinungen Priester sollen zwar "Gnade des Ehesakraments bezeugen" aber auch die unterstützen, "die die Ehe verlassen wollen". Vatikanstadt (kath.net/ KAP) "Keiner kennt besser als ihr die Realität und Varietät von katholischen Ehen, Paaren ohne Trauschein, nur bürgerlich Verheirateten, gescheiterten Ehen, glücklichen und unglücklichen Familien", sagte Franziskus den Priestern. Sie seien berufen, Menschen in jeder dieser Situationen zu begleiten, "um Zeugnis zu geben und zu unterstützen." In "geistlicher und moralischer Hinsicht" gehörten Paare, die ohne kirchliche Heirat zusammenleben wollten, zu den "Armen und Kleinen", denen die Kirche nahe sein müsse. "Auch diese Personen sind im Herzen Christi geliebt", so der Papst. Er forderte für sie einen "Blick der Zärtlichkeit und des Mitgefühls". Die Sorge um die Geringsten sei "wesentlicher Bestandteil" ihrer Arbeit zur Förderung und Verteidigung des Ehesakraments, erklärte der Papst den Priestern. Er ermutigte sie gleichzeitig zur klaren Ansage, dass die Ehe "zwischen einem Mann und einer Frau Zeichen der Union zwischen Christus und seiner Kirche" sei. Bei der kirchlichen Ehevorbereitung müssten sie den Paaren klarmachen, welch "tiefe Bedeutung" dieser Schritt habe. Er ermutigte erneut dazu, junge Paare durch ein "Katechumenat" auf das Sakrament der Ehe vorzubereiten. Wenn hingegen Gläubige mit der Bitte um Ehenichtigkeitsverfahren kämen, sollten Priester weniger als "Experten für Bürokratie oder juridische Normen" erscheinen, sondern vielmehr als "Brüder, die zuhören und verstehen", so Franziskus. Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten. Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diesen Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEhe
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