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| ![]() Rekurs abgelehnt: 'Bete fürs Läbe' am Bettag verboten!1. September 2017 in Schweiz, 7 Lesermeinungen Lebensschützer enttäuscht - Verein Marsch fürs Läbe fragt: Gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Zukunft überhaupt noch und ist der Staat bereit, diese Rechte zu schützen? Sachseln (kath.net) Die Durchführung der Veranstaltung Bäte fürs Läbe am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sei angesichts zu erwartender Gegendemonstrationen nicht mit dem kantonalen Ruhetagsgesetz vereinbar. So begründet der Regierungsrat Obwalden die am 31. August 2017 publizierte Entscheidung gegen den Rekurs des Vereins Marsch fürs Läbe. Damit steht fest: Der Gebetsmarsch in St. Niklausen und Flüeli-Ranft wird tatsächlich verboten. Die Veranstalter sind enttäuscht von der Entscheidung. Das geben die Verantworlichten des Marsches fürs Läbe soeben in einer Presseaussendung bekannt. Die Einwohnergemeinden von Kerns und Sachseln hatten die notwendige Bewilligung für die Veranstaltung Marsch fürs Läbe 2017 verweigert. Geplant waren eine Gebetszeit in der Kapelle Bethanien, ein Gebetsmarsch von St. Niklausen nach Flüeli-Ranft und ein überkonfessioneller Gottesdienst auf dem Feierplatz in Flüeli, u.a. mit der Beteiligung von Erzbischof Jean-Claude Périsset als offizieller Delegierter der Schweizerischen Bischofskonferenz. Gegen die Verweigerung der Bewilligung legte der Verein Rekurs ein. Nun hat der Regierungsrat die Beschwerde auch mit Blick auf das im Jubiläumsjahr 600 Jahre Niklaus von Flüeʻ am Bettag zu erwartende grosse Pilgeraufkommen im Flüeli-Ranft abgelehnt. Die Obwaldener Regierung bestätigt damit die ablehnenden Entscheide der Einwohnergemeinden Kerns und Sachseln. Dabei hält der Regierungsrat in seinem Entscheid für das Verbot deutlich fest, dass die Einwohnergemeinderäte nicht davon ausgehen, dass die geplante Veranstaltung ,Bäte fürs Läbeʻ die öffentliche Ordnung und Ruhe stört, sondern das Störpotenzial von der erwarteten Gegendemonstration durch linksautonome Gruppierungen ausgeht. Doch gegen diese sieht sich der Regierungsrat nicht imstande, ein Verbot auszusprechen: Grundsätzlich müsste nach dem Störerprinzip ein Verbot gegen die erwartete Gegenveranstaltung ausgesprochen werden. Da es sich bei der erwarteten Gegenveranstaltung aber um eine spontane Veranstaltung handelt, ist es nicht möglich, ein solches Verbot zu erlassen. Welchen Stellenwert haben Gewalt- und Störaufrufe in einem Rechtsstaat? Der Regierungsrat bemerkt in seiner Begründung, dass die Nichterteilung der Bewilligung nicht als Kniefall vor den Gegendemonstranten verstanden werden dürfe. Doch auch wenn als Begründung für das Verbot das Interesse unbeteiligter Pilger angeführt wird, an diesem Ort Besinnung zu suchen, so muss man sich nach diesem Entscheid grundlegende Fragen stellen: Zum Beispiel was für einen Stellenwert Gewalt- und Störaufrufe in einem Rechtsstaat eigentlich haben dürfen? Und was bedeutet das für die Zukunft? Werden öffentliche Gottesdienste überhaupt noch möglich sein? Gelten Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Zukunft überhaupt noch und ist der Staat bereit, diese Rechte zu schützen?, so Gall. Das Organisationskomitee prüft nun ein Weiterziehen des Rekurses an das Obwaldener Verwaltungsgericht. Zudem wurde in einer ausserordentlichen Sitzung am gestrigen Donnerstag beschlossen, getreu dem diesjährigen Motto Bäte fürs Läbe für den 17. September zum Gebet im ganzen Land aufzurufen. Erste Angebote für alternative Gebetsmöglichkeiten werden in Kürze auf der Homepage des Marsches www.marschfuerslaebe.ch veröffentlicht. Jeder soll beten, an jedem Ort, ob in der Natur, in der Familie, einer Gemeinschaft oder in der Kirche! Für das Recht auf Leben und für unsere Freiheit. Betet, freie Schweizer, betet! Symbolbild: Meinungsfreiheit in Gefahr Marsch für´s Läbe 2012 - Zürich Pro-Life Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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