Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  8. Die große Täuschung
  9. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  10. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  13. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  14. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  15. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom

Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!

1. Oktober 2025 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Recht auf freie Versammlung bestätigt – Erste gerichtliche Zurückweisung der örtlichen Auflage - ADF International begrüßt Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und des Verwaltungsgerichts Regensburg


Regensburg (kath.net/ADF) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden dürfen. Die Gruppe konnte sich somit gestern wieder zu friedlichem Gebet versammeln.  

Die Entscheidung des Bayerischen VGH markiert einen Meilenstein: Es ist das erste Mal nach Inkrafttreten des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), dass eine örtliche Beschränkung einer Versammlung damit gerechtfertigt und diese Rechtfertigung zurückgewiesen wird. Es gibt klare Belege dafür, dass politischer Druck auf die Gemeinde ausgeübt wurde.  Das Gericht hat klar herausgestellt, dass das Gesetz nicht auf die friedliche Gebetsvigil anwendbar ist. Die städtische Begründung der Auflage stellte pauschal Gefahrenbehauptungen auf, ohne das Gesetz oder die tatsächliche Lage angemessen zu prüfen. Die Richter hoben hervor, dass die bisherigen Vigilien weiterhin zulässig bleiben – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren. ADF International unterstützte den Kläger juristisch in dieser Sache und sieht in der Verfügung ein starkes Signal für die Rechtsstaatlichkeit. 

„Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden.
Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International


„Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Unterstützung und Solidarität für Menschen in herausfordernden Situationen zu zeigen, ist hingegen rechtlich nicht zu beanstanden,“ fuhr Böllmann fort.

Unerlaubte politische Einflussname 

Die Gebetswachen finden seit Jahren regelmäßig und friedlich ca. 40 m vom Eingang der Abtreibungseinrichtung statt. Auch nach in Krafttreten einer Gesetzesänderung („SchKG“, in Kraft getreten am 13. November 2024), hatte die Stadt die Vigilien in der ersten Jahreshälfte 2025 in ihrer bisherigen Form erlaubt. Aufgrund der negativen Berichterstattung der Lokalpresse, die die Versammlungen kritisierte und meinte, dass es sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht geben dürfe, verhängte die Stadt im Juli 2025 erstmals Einschränkungen, die Verbotszonen bis 100 Meter um Abtreibungseinrichtungen vorsehen.  

Es gibt außerdem klare Belege dafür, dass äußerer politischer Druck Verwaltungsentscheidungen beeinflusst hat und dabei zentrale Grundsätze von Fairness und Neutralität verletzt wurden. Sogar eine ausführliche juristische Stellungnahme der Behörden, die aufzeigte, dass die geplanten Versammlungsauflagen rechtswidrig waren, wurde bewusst ignoriert. 

Einschränkungen sind ungerechtfertigt 

Die Juli-Wache musste deshalb abgesagt werden, doch nach der Eilentscheidung können die Gebete vorerst wieder wie geplant monatlich stattfinden. 

Mit dem Beschluss des VG Regensburg vom 14. August, den der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am 23. September bestätigt hat, wurde die Rechtswidrigkeit des ergangenen städtischen Bescheides vorläufig festgestellt: Die gesetzlichen Änderungen bieten keine ausreichende Grundlage für ein pauschales Versammlungsverbot im 100m-Bereich vor Abtreibungsstätten, und auch die tatsächlichen Umstände vor Ort rechtfertigen eine solche Einschränkung in Regensburg nicht. 

Die Klage im Hauptsacheverfahren ist bereits eingereicht – ADF International erwartet eine abschließende Entscheidung, die den Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit auch unter neuen gesetzlichen Vorgaben bestätigt. 

„Mit dieser Entscheidung wurde mehr als nur eine Gebetswache gerettet, sondern auch Babys, deren Mütter – wir haben das in 26 Jahren sehr oft erlebt – auf den letzten Metern zur Abtreibungsklinik das andächtige Gebet als eine Ermutigung empfinden, in letzter Sekunde doch „Ja!“ zum Leben mit dem Kind zu sagen. Das ist ihr gutes Recht. Und diesem „Mutterrecht“ – und damit der Verwirklichung des Lebensrechtes des Kindes – schenkt das Eilentscheidung des Gerichts jene Freiheit, die das ideologisch geprägte Gesetz zu unterbinden versucht, sagte Wolfgang Hering, Vorsitzender der Helfer Deutschland e.V.. Hering organisiert bundesweit monatliche Gebetswachen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen – etwa auch in Regensburg.  

Wunschgesetz der Abtreibungslobby 

Deutschland hat im Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) verschärft, um schwangere Frauen vor angeblicher „Gehsteigbelästigung“ zu schützen. Das Gesetz sanktioniert nun belästigendes Verhalten – ein bereits verbotener Tatbestand – im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen. Es verbietet außerdem die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren emotionale Reaktionen wie „Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle“ hervorrufen können. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 5 000 Euro geahndet.  

Friedliche Gebetsversammlungen, stilles Beten oder religiöse Symbole sollten erlaubt bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 20. Juni 2023 im Fall Vojnović gegen Pforzheim klargestellt, dass solche Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Rechtsexperten und Lebensschützer kritisieren jedoch, dass die Formulierung des neuen Gesetzes bewusst vage ist und somit engagierte Bürger benachteiligt und abschreckt.  

„Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist keineswegs kriminell, sondern steht im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur bestimmter Überzeugungen und die zwangsweise Unterbindung unaufdringlicher Hilfsangebote jedem,“ so Böllmann.

Archivfoto (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  2. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  3. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  4. Vorweihnachtliches Lichtermeer
  5. "Die Christen und Lebensschützer trauern um Martin Lohmann"
  6. „Die Tragödie von 73 Millionen Abtreibungen jährlich weltweit ist zur Normalität geworden“
  7. "Jugend für das Leben" stellt klar: Es gab keinerlei Belästigung vor Abtreibungsklinken
  8. "Social Egg Freezing": Ethikerin kritisiert VfGH-Entscheidung
  9. 40 Jahre CDL: Festredner Prof. Christian Hillgruber warnt vor reduziertem Lebensschutz
  10. Bombendrohung bei Hl. Messe in Wien - ÖVP und FPÖ üben Kritik - Schweigen bei 'Katholischer Aktion'






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
  7. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  8. Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
  9. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  10. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  11. Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
  12. Massive Medienvorwürfe gegen den Priester Wolfgang Rothe als Mitglied des Betroffenenbeirats
  13. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  14. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  15. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz