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| ![]() Schweres Zerwürfnis in der Deutschen Bischofskonferenz - UPDATE!4. April 2018 in Deutschland, 100 Lesermeinungen In der DBK ist es zu einem "schweren Zerwürfnis" über die Frage der Kommunion für evangelische Christen gekommen. Einige Bischöfe haben sich unter Führung des Kölner Kardinals Woelki an den Vatikan gewandt - UPDATE: Antwort von Kardinal Marx Köln (kath.net) Unterschrieben haben nach Angabe des Kölner Stadtanzeigers Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki/Köln, Erzbischof Ludwig Schick/Bamberg und die Bischöfe Konrad Zdarsa/Augsburg, Gregor Maria Hanke/Eichstätt, Wolfgang Ipolt/Görlitz, Rudolf Voderholzer/Regensburg und Stefan Oster/Passau. UPDATE 4.4.2018: Untenstehend finden Sie ein Antwortschreiben von Kardinal Reinhard Marx, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, vom 4. April 2018 an die Erzbischöfe von Köln und Bamberg und die Bischöfe von Augsburg, Eichstätt, Görlitz, Passau und Regensburg, von dem alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz in Kenntnis gesetzt wurden: Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder, Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen um Hilfe bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft. Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken: 1. Anders als im Brief beschrieben wird nicht in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann. 2. Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen. Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen. Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen. Oremus pro invicem. Weiterführende Links: Archivbild: Wolkenspiel über dem Petersdom Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBischöfe
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