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DBK zu Eucharistieempfang in konfessionsverschiedenen Ehen

22. Februar 2018 in Deutschland, 85 Lesermeinungen
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Deutsche Bischofskonferenz beschließt "Einzelfallentscheidungen": Kommunionerlaubnis in konfessionsverschiedener Ehe nach Gespräch mit Seelsorger bei Bejahung des Glaubens der katholischen Kirche und zur Beendigung einer schweren geistlichen Notlage


Ingolstadt-Bonn (kath.net/DBK) kath.net dokumentiert Punkt "6. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie" aus dem Pressebericht zur Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2018 in Ingolstadt in voller Länge:

Erneut haben wir uns mit dem Thema „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ befasst. Hintergrund ist der hohe Anteil konfessionsverschiedener bzw. konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland, bei denen wir eine herausfordernde und dringende pastorale Aufgabe erkennen. In den vergangenen Monaten haben die Ökumenekommission und die Glaubenskommission an einem Dokument gearbeitet, das sich – anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia – als Hilfestellung versteht, um im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen. Deshalb sind die Personen, an die sich das Dokument richtet, zuallererst die Seelsorger: Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist.


Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. Das gilt insbesondere für die Ehepaare, die ihre Ehe sehr bewusst aus dem gemeinsamen christlichen Glauben leben möchten und deren Ehe schon jetzt die Konfessionen verbindet. Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht. Deshalb ist die zentrale Aussage des Dokumentes, dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen. Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren.

Die Handreichung will für den konkreten Fall der konfessionsverschiedenen Ehe eine Hilfestellung geben und eine größere Klarheit und Sicherheit für die Seelsorger und die Eheleute schaffen. Hier sieht sich die Deutsche Bischofskonferenz in einer besonderen Verantwortung angesichts des bereits genannten hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland.

Wir werden das Dokument, in das noch Einarbeitungen vorgenommen werden können, in den nächsten Wochen veröffentlichen. Ich darf hinzufügen, dass wir eine intensive Debatte zu diesem Thema in der Vollversammlung hatten und uns die Entscheidung nicht leicht gemacht haben.

Link zu: Abschlusspressekonferenz der Frühjahrs-Vollversammlung 2018 der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt


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Lesermeinungen

 fenchel 1. März 2018 
 

Ähm, habe ich etwas verpasst? Anmerkung

Dieser Zustand der eucharistischen Verwahrlosung ist seitdem ich in dieser Gemeinde bin der Normalzustand (ca. seit 18 Jahren). Der Stadtdechant forderte aus diesem Blickwinkel gerne die Gemeindemitglieder zu „zivilem“ Ungehorsam auf, Regelungen oder Richtlinien der Kirche sollten bewusst ignoriert werden, weil er sich selbst als Avantgarde und theologischer Vordenker versteht.


1
 
 fenchel 28. Februar 2018 
 

Ähm, habe ich etwas verpasst?

Also, ich verstehe diese Regelung nicht. Vielleicht bin ich blöd.
In meiner Heimatgemeinde Hl. Kreuz, Halle Saale, bekommt jeder der nach vorn geht die Kommunion - ausnahmslos jeder. Dort teilten sogar evangelische Theologinnen als KommunionhelferInnen die Kommunion an die Katholiken aus. Der Stadtdechant Koschig steht für ein hypermodernes Kommunionverständnis. Er ist sehr stolz darauf! Da bekommen auch schon mal die ev. Theologieprofessoren so zur Osternacht die Kommunion, sind halt Kollegen.
Aus diesem Blickwinkel verstehe ich die Aufregung nicht und auch dieses Papier der DBK nicht. Meiner Meinung nach ist der Zug abgefahren. Bis auf wenige Gemeinden im Bistum Magdeburg wird die Kommunion einfach so verteilt, jeder, der will und Amen sagt, bekommts. Der Dechant sagt, Jesus ist für alle Menschen da (da hat er recht). Aber er macht Ausnahmen, bei Menschen, die er persönlich nicht so mag, weil sie ihn kritisieren. Die will er eigentlich nicht mehr in der Gemeinde sehen....


2
 
 Fatima 1713 26. Februar 2018 
 

@ lesa - falls Sie es doch noch lesen möchten

Es tut mir leid, falls ich Sie mit meinem Kommentar zu Frère Roger verletzt habe. Für mich war er ein heiligmäßiger Mann, aber ich bin eben grundsätzlich gegen Ausnahmen, auch wenn es sich um eine ganz große Persönlichkeit handelt. Vielleicht gibt es ja Protestanten, die in ihrem kleinen Umfeld einer ähnlichen Situation ausgesetzt sind wie Fr. Roger, aber nicht so sichtbar Großes leisten wie er (das Zeugnis von OraProNobis hat mich beispielsweise auch berührt)?
Vielleicht war ich in meinem Urteil, oder besser in meiner kritischen Betrachtung, denn ein Urteil war es ja noch nicht, zu vorschnell. Was mich an der Sache irritiert, habe ich im vorigen Posting @Smaragdos erklärt. Jedenfalls ändert das alles nichts an meiner Hochachtung für Frère Roger!


2
 
 Fatima 1713 26. Februar 2018 
 

@Smaragdos @IMEK

@Smaragdos
Wenn Fr. Roger im Herzen und formal katholisch war, ist er ja eigentlich keine Ausnahme, außer was seine "Bikonfessionalität" angeht. Was mich dabei irritiert hat war, dass sie sagten, er habe dem Protestantismus nicht abgeschworen. Das klang für mich so, als hätte er auch noch die protestantischen Lehren bejaht und da gebe ich @Zeitzeuge recht: Man kann (vor allem im Herzen) nicht gleichzeitig katholisch und protestantisch sein.
@IMEK
Das schlimme ist, dass es sich wie Sie sagen, nicht um Notlagen handelt, denn für echte Notfälle (z. B. wenn es um Leben und Tod geht), gibt es ja soweit ich weiß schon Regelungen. Wenn ein Ehepaar unterschiedlicher Konfessionen nicht gemeinsam zur Kommunion gehen kann, ist das für ein gläubiges Paar sicher schwer, aber keine Notlage.


3
 
  26. Februar 2018 
 

Autokorr. Fehler kanonisches Recht


0
 
  26. Februar 2018 
 

DBK kreiert einen Nicht -kirchensteuerzahlenden sakramentenempfangenden Fake-Konvertiten

Selbstverständlich bleibt dagegen ein Katholik der an die Körperschaft öffentlichen Rechts keine rkSteuer entrichtet von den Sakramenten ausgeschlossen, auch wenn dieser den Glauben hat.

Wie vernebelt müssen unsere Bischöfe sein, um sich derartig fadenscheinig auf das kantische Recht zu berufen. Nicht um einmalig einer tatsächlichen Notlage zu begegnen, sondern einen fortgesetzten selektiven Sakramentenempfang zu begründen.
Daß es dabei ausgerechnet um den Empfang des Allerheiligsten Altarsakramentes geht könnte schlimmer nicht sein.
Diese unerlaubte und nicht gültige Vorgehensweise deckt in Wahrheit den Glaubensabfall einer großen Mehrheit der Bischöfe in Deutschland auf.


10
 
 Zeitzeuge 24. Februar 2018 
 

Niemand kann rechtgläubig und häretisch zugleich sein!

Es gibt keine "doppelte" Wahrheit und niemand, auch nicht der Papst, kann auch
nur eine einzige Ausnahme gestatten,
"Bi-Konfessionalität" ist vor Gott, der
die Wahrheit in Person ist, und den Menschen absolut unmöglich!


8
 
 st.michael 24. Februar 2018 
 

Konzil von Trient

Je mehr ich ueber die Erklaerung der DBK nachdenke desto ungeheuerlicher wird das Ganze.
Das Konzil von Trient wurde einberufen um eine klare Stellungnahme zu Luther im Einzelenen und dem Protestantismus im Generellen abzugeben.
Wenn ich richtig informiert bin hat sich bis heute an der Lehrmeinung fundamental nicht sehr viel veraendert.
Ausserdem hat Luther "seinen" Glauben ohne Altarssakrament etc. verkuendet.
Welch eine Arroganz bedeutet es wenn man nun von DBK Seite verkuendet beim evangelischen Christen reicht der Wunsch aus und schwupps darf er zur Kommunion.
In diesem Moment ist diese Person eben nicht mehr Evangelisch, nach Luthers Definition. Sie ist aber auch nicht Katholisch weil nicht konvertiert.
Das ist Christentum im luftleeren Raum.
Von der Haeresie gegenueber dem Allerheiligsten noch gar nicht gesprochen, aber man zweifelt wirklich an der theologischen Ausbildung der hochbezahlten Herren.
Bitte die Erklaerung in den Muell werfen.


14
 
 lesa 24. Februar 2018 

@Fatima: Das erstemal (und wahrscheinlich das letztemal) bin ich mit Ihrer Aussage nicht einverstanden. Das war ein außerordentliches, seltenes Charisma und Geschenk für die Kirche. So sehr ich für klare Regeln bin - diese Freiheit muss man Gott nun wirklich lassen. Wir dürfen es stehen lassen und dazu still bleiben. Das ist sehr heilig, und um es in der Stille zu lassen, werde ich diverse diesbezügliche Kommentare in diesem thread nicht mehr lesen.


4
 
 Smaragdos 24. Februar 2018 
 

@Fatima 1713:

Ich finde auch, dass die konfessionelle Situation von Frère Roger sehr speziell war. Man kann sie nur dadurch erklären, dass er eine absolute Ausnahme war. Die Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Höchstwahrscheinlich sollte seine Konversion nicht bekannt werden, um seiner Mission als Brückenbauer zwischen den Konfessionen nicht aufs Spiel zu setzen. Formal war er noch protestantisch, aber im Herzen war er längst katholisch. Ich wünschte, alle Protestanten hätten von ihm gelernt bzw. würden noch von ihm lernen! Den Frère Roger hatte eine solche Sehnsucht nach der Einheit der Kirche, dass er sie gefunden hat.


3
 
 Fatima 1713 24. Februar 2018 
 

Frère Roger

Diesen Fall sehe ich, wenn er so abgelaufen ist, wie Smaragdos ihn schildert, kritisch. Für mich wirkt das wie eine Ausnahme für "Prominente", so wie die Doppelstaatsbürgerschaften für Spitzensportler und Künstler in Österreich, die den "Normalsterblichen" verweigert werden. Dass er dem Protestantismus nicht abgeschworen hat, finde ich auch heikel. Dieser widerspricht doch in einigen wesentlichen Punkten der katholischen Lehre.


5
 
 Fatima 1713 24. Februar 2018 
 

@Christian24: Sie sind nicht von der Kommunion ausgeschlossen

Auch nicht de facto. Sie schließen sich selbst aus, wenn sie aus den von Ihnen genannten Gründen nicht gehen. Dafür kann aber die Kirche nichts.
Man geht nicht zu zweit zur Kommunion, man geht alleine. Ich bin ungewollt unverheiratet und habe nicht einmal jemanden, mit dem ich in der starken Verbundenheit einer Ehe in die hl. Messe gehen kann, und somit auch nicht zur Kommunion. Das tut auch weh. (Ja, der Vergleich hinkt wie jeder.) Wenn ich nicht im entsprechenden Zustand bin, gehe ich nicht zur Kommunion, wie viele andere hier auch. Es gibt kein Recht auf Kommunion und man empfängt sie auch nicht aus primär menschlichen Gründen. Es ist ein übernatürlicher, höchst intimer Moment der Vereinigung jedes einzelnen mit Jesus. Beim Gericht werden wir auch einmal alleine vor Jesus stehen und müssen alles mit Ihm persönlich "unter vier Augen" ausmachen, auch alles, wofür in einer Ehe oder anderen Beziehungen ganz persönlich Verantwortung tragen.


7
 
 Smaragdos 23. Februar 2018 
 

Der Fall Roger Schütz

@Christine.klara.mm:

"Was die Spendung der Heiligen Kommunion an Frère R.Schütz angeht..."

Gut, dass Sie auf den Fall Roger Schütz zu sprechen kommen. Es scheint wirklich ein Sonderfall zu sein. Fest steht, dass er 1972 vor dem Bischof der Diözese Autun, zu der Taizé gehört, zur katholischen Kirche konvertierte. Allerdings geschah dies mit zwei Ausnahmeregelungen: Erstens geschah die Konversion im Geheimen, in dem Sinne, als Roger Schütz nicht wollte, dass seine Konversion öffentlich bekannt werde. Zweitens schwor er dem Protestantismus nicht nur nicht ab, sondern er betonte ausdrücklich, dass er dem Glauben seiner Ursprünge treu bleiben bzw. ihn mit dem katholischen Glaube versöhnen wolle.

Er beanspruchte also eine Doppelmitgliedschaft und war somit so etwas wie "bi-konfessionell".

Seine Bi–Konfessionalität wurde aber von Rom nur akzeptiert, weil er von den Päpsten seit Johannes XXIII. hoch geschätzt wurde. Er ist also eine exklusive Ausnahme.


5
 
 doda 23. Februar 2018 

Achja

"Mit Hunger kennt er sich ja aus", las ich kürzlich in einem anderen katholischen Kommentarbereich ;)


2
 
 Lämmchen 23. Februar 2018 
 

@Christian24

in Skandinaniven und mittlerweile auch in einigen Gemeinden Deutschlands gibt es den Brauch, dass diejenigen, die zum Empfang der hl. Kommunion nicht disponiert sind, mit nach vorne kommen, ihre Hand auf ihr Herz legen und somit anzeigen, dass sie um den Segen (statt der hl. Kommunion) bitten - es steht nichts dagegen dass ihre Frau dies aucht tut, bei Bedarf kann vorher ja auch mit dem Priester darüber gesprochen werden. Ich selber bleibe übrigens auch öfter in der Bank, wenn ich mich nicht disponiert fühle, das kann auch bei regelmäßig Beichtenden öfter vorkommen, wo ist das Problem?


9
 
  23. Februar 2018 
 

Aus meinen Einstellungen

gestern und heute geht hervor, das solche Einzelfallentscheidungen im Einklang mit der verbindlichen Lehre der Katholischen Kirche möglich sind. Natürlich ist zu hoffen das sowohl der evangelische wie auch der katholische Ehepartner sich ihrer Verantwortung und Überzeugung bewusst sind die in diesen Bedingungen genannt werden. Und es nicht so ist, als ich einmal jemanden ansprach der sein Kind zur evangelischen Konfirmation gehen lassen wollte, da er doch katholisch sei und das er ja auch versprochen hätte sein Kind im katholischen Glauben zu erziehen. Worauf dieser Jemand sinngemäß antwortete, das das ja niemand wisse. Worauf ich ihm sagte das GOTT das wisse.


2
 
 christine.klara.mm 23. Februar 2018 
 

fff

Was die Spendung der Heiligen Kommunion an Frère R.Schütz angeht habe ich seinerzeit einen Hl.Kreuzer Priester gefragt wieso das durch Papst Benedikt XVI.(jetzt emerit.)möglich gewesen sei,da sich beide doch kannten.Nach dessen Anfrage in Rom erhielt ich später die folgende Antwort:Dieser Kommunionempfang war auf Grund der Gebrechlichkeit"Wegzehrung". Und wirklich wurde Frère R.Schütz kurz danach ermordet.
Daß die Orthodoxe Kirche streng die Trennung einhält,so lange beide Kirchen in Apostolischer Sukzession offiziell in Trennung bestehen,ist absolut richtig.Obwohl die Gemeinsamkeit aller Sakramente gegeben ist.Die evangelischen Gemeinschaften trennt nahezu alles Wesentliche von der Katholischen Kirche. Denn um es auf den Punkt zu bringen auch Zeugen Jehovas taufen und haben das Alte und das Neue Testament.Wie die Evangelischen aber kein Priestertum.
Daß bei uns Katholiken meistens kein gut fundiertes Glaubensgut zu finden ist,ist tragisch und grob fahrlässig Christus gegenüber.


8
 
  23. Februar 2018 
 

Ecclesia de Eucharistia

Zuvor unter der Nr.45 dieser Enzyklika "45. Wenn die volle Gemeinschaft fehlt, ist die Konzelebration in keinem Fall statthaft. Dies gilt nicht für die Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und an einzelne Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. In diesem Fall geht es nämlich darum, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis einzelner Gläubiger im Hinblick auf das ewige Heil entgegenzukommen, nicht aber um die Praxis einer Interkommunion, die nicht möglich ist, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind." Dazu ist die Notwendigkeit der Bedingungen der zuvor geposteten Nr. 46 einzuhalten !


7
 
  23. Februar 2018 
 

Enzyklika Ecclesia de Eucharistia

aus der Nr.46 "Es ist notwendig, diese Bedingungen genau zu befolgen. Sie sind unumgänglich, auch wenn es sich um begrenzte Einzelfälle handelt. Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, daß der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist. Und umgekehrt kann ein katholischer Gläubiger nicht die Kommunion in einer Gemeinschaft empfangen, der das gültige Sakrament der Weihe fehlt.98 Die getreue Einhaltung aller in dieser Materie festgelegten Normen99 ist Ausdruck und zugleich Garantie der Liebe zu Jesus Christus im heiligsten Sakrament, zu den Brüdern und Schwestern anderer christlicher Konfessionen, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, wie auch zum Auftrag, die Einheit zu fördern."


8
 
 christine.klara.mm 23. Februar 2018 
 

ff

Da es in der Evangelischen Gemeinschaft ja kein gültig geweihtes Priestertum gibt und meines Wissens ein solches auch nicht als notwendig erachtet wird ist es für mich völlig einsichtig Frauen zum evangelischen Dienst zu bestellen.Es ist ein Beruf der mit dem Abschied davon endet,wie jedes andere Dienstverhältnis. Das geweihte,nur einem katholischen Mann offene,Priestertum ist aber wie gültige Taufe,Firmung und Priester/Bischofsweihe unauslöschlich.Sakramente,einmalig gespendet und empfangen.Nur das Sakrament der Ehe endet mit dem Tod eines der Ehepartner.
Das Sakrament der Beichte zur Sündenvergebung gibt es nur durch das geweihte Priestertum.Ein evangelischer Christ kann noch so oft einem anderen nicht Geweihten Christen oder Christin seine Sünden voll Reue bekennen, Lossprechung im Namen Christi ist nicht gegeben.Die Sündenvergebung ist mit dem gesamten Auftrag dem Petrus als dem Ersten unter Gleichen(Apostel)direkt übergeben worden.


8
 
 thysus 23. Februar 2018 
 

Ehebruch

Hier wird nicht sozusagen ein Ehebruch stillschweigend geduldet, sondern offiziell dazu ermutigt und eingeladen.
Wie kommt eine lokale Bischofskonferenz, ohne jegliche kirchliche Lehrbefugnis dazu, über so etwas abzustimmen?
Der Lawineneffekt der Folgen wird katastrophal sein.


5
 
 christine.klara.mm 23. Februar 2018 
 

Glaube - Regel - Einheit

Mir wurde gesagt,daß ein evangelischer Christ glauben darf/kann/soll,daß Christus beim Empfang des evangelischen Abendmahles gegenwärtig sei/ist.Daher kann ich nachvollziehen,daß sich dieser in einer katholischen Eucharistiefeier ausgeschlossen fühlen kann/darf.Von seiner Seite aus gesehen.
Daß evangelische Beauftragte zwar eine evang.theolog.Ausbildung absolviert haben ist unbestritten.Sie sind aber mangels apostolischer Sukzession nicht in der Lage das Weihesakrament zum Priestertum weiterzugeben.Trotzdem nennen sie sich "Bischof","Pfarrer" oder "Pastor" je nach Landeszugehörigkeit.Sie sind "nur"Laien.Von katholischer Seite aus gesehen.
Es ist immer verwirrend wenn in sich Ungleiches gleich benannt wird.
Gleichzeitig aber sind die von Christus eingesetzten Konsekrationsworte und die Spendung der äußerlich sichtbaren Gestalten von Brot und Wein Christus gehorsamer was das "pro multis" und die Austeilung der äußerlichen Gestalt des Weines anlangt. Also ein weiterer Verwirrungspunkt.


2
 
 Rolando 23. Februar 2018 
 

Smaragdos

Ja so ist es, „der heilsame Schmerz“, er ist so leicht in Freude zu verwandeln. Es gibt keinen einzigen Grund, bei aufrichtiger Suche nach Jesus am Protestantismus festzuhalten, er ist nicht biblisch begründbar.


10
 
 Rolando 23. Februar 2018 
 

Christian24

Trotz Gebetserhörung kann sich Basilea Schlink frei entscheiden, sie hat die Möglichkeit durch Studium der Hl. Schrift und der einzigen legitimen Auslegung durch den KKK sowie Glauben und Gehorsam für die kath. Kirche zu entscheiden. Ihr Weg ist noch nicht zu Ende. Welche Gründe gibt es ihrer Meinung nach, wenn man glaubt und begriffen hat, daß in der Hl. Beichte der Herr von den Sünden befreit und in der Hl. Kommunion es selbst ist mit Fleisch und Blut? Trotz „ein Fleisch“ in der Ehe gibt es keinen Grund wegen des anderskonfessionellen Ehepartners nicht zur Hl. Kommunion zu gehen, oder der Partner geht einfach mit, obwohl nicht kath. Das ist Menschenliebe auf Kosten der Liebe zu Jesus. Ich lebe such in konfessionsversch. Ehe, ich bitte Jesus bei der Hl. Kommunion meiner Frau die gleiche Liebe und Gnaden zu schenken wie wenn sie schon ihn empfangen könnte. Sie machen es sich zu leicht und oberflächlich.


17
 
 Hausfrau und Mutter 23. Februar 2018 
 

Diskussion und Tatsache

Die Diskussion empfinde ich als sehr interessant. Persönlich denke ich, dass jemand, der die Hostie empfangen will, erkennt das katholische Glauben, so dass eine Aufnahme in die katholische Kirche die Schlussfolgerung sei sollte. OK! Ich komme aus Frankreich und wir haben nicht so viele Fälle von konfessionsverschiedenen Ehen, so dass mein Empfinden möglicherweise nicht nuanciert genug ist.

Nicht desto trotz erlebe ich im Bistum Limburg häufig Fälle von konfessionsverschiedenen Ehen, wo beide Eheleute die Kommunion empfangen... ohne, dass sich jemand darüber aufregt... so dass ich dachte, es sei eine deutsche Spezialität:)

H&M


3
 
 Christian24 23. Februar 2018 
 

@antonius

Irrtumsgefährdete Verstandesakrobatik sehe ich eher bei Ihnen. „Man sieht nur mit dem Herzen gut“. Ich würde mir wünschen, daß Sie Jesu letztes Anliegen in seinem hohepriesterlichen Gebet ernster nehmen und mehr mit anstatt über Protestanten reden – ohne Liebe keine Einheit, ohne echtes Interesse und Kennenlernen keine Liebe. Ohne wirkliche Liebe zwischen konfessionsverschiedenen Christen werden Diskussionen wie diese hier immer unfruchtbar bleiben und nur den schalen Nachgeschmack von Rechthaberei und Selbstgerechtigkeit zurücklassen.

Mein Beispiel haben Sie mißverstanden: auch wenn ich kirchenrechtlich nicht vom Kommunionempfang ausgeschlossen bin, bin ich es faktisch dann, wenn ich meiner Frau nicht zumuten möchte, alleine in der Bank zurückbleiben zu müssen.


4
 
 Federico R. 23. Februar 2018 
 

Die Diskussion hier ist teilweise geprägt von einer ...

... nahezu beklemmenden Unlogik. Da meint z.B. Poster @Christian24, man könne die hl. Eucharistie empfangen, ohne das sakramentale Priestertum anerkennen zu müssen. Wie soll das gehen? Erst aufgrund seiner Weihe ist der Priester überhaupt befähigt, schlichtes Brot in den Leib Christi zu wandeln. Wenn ich beim Kommunionempfang die Wesensverwandlung mit meinem „Amen“ anerkenne, muss ich doch logischerweise auch die Handlung des Priesters am Altar und somit implizit dessen Sakramentalität anerkennen.
Die sieben Sakramente sind Alleinstellungsmerkmal der kath. Kirche. Sie sind so miteinander verbunden, dass keines herausgelöst und für sich allein wirksam sein kann. Oder kann hier jemand plausibel erklären, warum (zumindest noch vor der Erst-)Kommunion das Beicht-/Bußsakrament zu stehen hat, und dieses wiederum die Taufe voraussetzt? Ebenso können Firmung, Priesterweihe, Ehesakrament und Krankensalbung doch nur im gesamten sakramentalen Zusammenhang wirksam sein. Ist‘s etwa nicht mehr so?


16
 
 doda 23. Februar 2018 

@Christian24

"Die Anwesenheit des Priesters ist nur kirchenrechtliches Beiwerk."
Möchten Sie so verstanden werden, dass Sie das Kirchenrecht herabsetzend als 'Beiwerk' bezeichnen?


7
 
 Lautensack1 23. Februar 2018 
 

Euer Ja sei ein Ja

Wer 'den katholischen Eucharistieglauben bejaht', also auch, daß durch die von einem gültig geweihten Priester ausgesprochenen Wandlungsworte Brot und Wein zu Leib und Blut Christi werden, der muß doch glauben, daß das evangelische Abendmahl nichts als ein gemeinsames Brotessen und Weintrinken ist und dieser Veranstaltung künftig fernbleiben.

Ich vermute aber, daß ein 'geistlicher Notstand' auch bedeuten kann, daß Ehepaare gemeinsam mal den Leib Christi, mal ein Brotstück empfangen, weil es ja doch alles in etwa das gleiche ist und dumm ausschaut, wenn man am Platz bleibt.

Die Frage ist, wie die Gläubigen gegen einen solchen Mißbrauch des Altarsakraments protestieren können.


10
 
 Smaragdos 23. Februar 2018 
 

Noch eine Anfrage an die DBK

Wie halten Sie es mit dem Katechismus? "Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen (!) Gemeinschaft der Kirche stehen" (1395).


16
 
 Smaragdos 23. Februar 2018 
 

Ist Schmerz in sich schlecht? Man sollte sich fragen, woher dieser Schmerz kommt!

Der Schmerz, den nicht-katholische Ehepartner spüren können bezüglich des Kommunion(nicht)empfangs, ist ein heilsamer Schmerz! Er ist eine Folge der Sünde Martin Luthers, der die Sakramente willkürlichst abgeschafft hat. Das war also alles andere als eine Reformation, sondern eine Rebellion. Somit muss dieser Schmerz heute zur Konversion führen und zu nichts anderem! Alles andere wäre ein Evangelium mit Abstrichen.


16
 
 st.michael 23. Februar 2018 
 

@antonius25

@Christian24: Ihre Sophismen sind laecherlich.

Natuerlich sind diese Sophismen laecherlich, aber sie zeigen leider das Denkschema in der DBK auf.
Das ist das eigentlich alarmierende.
Die DBK gehoert zu einem Busschweigen verdonnert und dann erst wieder zu Wort wenn alle den Katechismus auswendig koennen und geloben ihn auch anzuwenden.
Das wird aber nicht passieren, denn ich glaube das Rom genau diese Irrungen toleriert !


14
 
 antonius25 23. Februar 2018 
 

@Christian24: auch Katholiken koennen nicht immer zur Kommunion

Sie sagen, wir sollen in einen orthodoxen Gottesdienst um das zu erfahren. Aber da reicht ja ein katholischer Gottesdienst, wenn man gerade nicht im Stand der Gnade ist. Und die Wenigsten werden bei jedem Gottesdienst in diesem Stande sein. Also bleibt man von der Kommunion fern. Das beeinflusst aber nicht, ob der Ehepartner zur Kommunion kann. Damit faellt auch ihr anderes Beispiel weg (naemlich dass gleichzeitig mit Ihrer evangelischen Frau auch Sie von der Kommunion ausgeschlossen waeren; das stimmt einfach nicht).

Natuerlich ist es schwierig, wenn man mit dem Ehepartner die Glaubensentscheidung nicht voll teilt. Aber wenn man in Demut versucht, mit dem Unterschied zu leben, so lange man ihn nicht beheben kann, dann faehrt man auf Dauer besser, als wenn man versucht, den Unterschied auszublenden, oder gar anderen die Schuld (z.B. der Kirche, die die Eucharistie nicht an Nichtkatholiken austeilt) zu geben. Und vielleicht konvertiert Ihre Frau ja doch irgendwann.


12
 
 Zeitzeuge 23. Februar 2018 
 

Lieber Hape!

Einige Literaturhinweise für Sie und ernsthaft Interessierte bzgl. Konvertiten:

Andreas Theurer: Warum werden wir nicht katholisch? (T.war prot. Pastor!)

Heinrich Schlier: Kurze Rechenschaft,

Schlier, Bultmann-Schüler, bedeutender Exeget, konvertierte gerade wegen des
exeget. Befundes!

Sven Stolpe: Warum wurden wir katholisch

Stolpe war ein bedeutender schwedischer
Intellektueller!

Riesenwerk. Rosenthal: Konveritenbilder
enth. 650 Biographien, i. 19. Jh. erschienen, digital kpl. verfügbar!

Zur Sache habe ich hier alles gesagt(die Protestanten lehnen das Sakrament der Ehe ab!).

Ich entstamme übrigens väterlicherseits
einer uralten Hugenottenfamilie durch den sehr frühen Tod meiner Mutter vor fast 66 Jahren wurde ich dank der Gnade Gottes von den kath. Großeltern erzogen!

Nochmals: Katholisch kann man nur ganz sein, jeglicher Auswahlkatholizismus ist häretisch!

Tipp: Lassen Sie sich nicht auf Dispute
mit Menschen ein, die für objektive, theol. Argumente nicht zugänglich sind!


16
 
 antonius25 23. Februar 2018 
 

@Christian24: Ihre Sophismen sind laecherlich,

wer soll sich da taeuschen lassen?

Eure Rede sei ja ja, nein nein. Was darueber ist, das ist vom Boesen.

Wenn also jemand Katholik sein will, so kann er Katholik sein. Wenn er es nicht sein will, dann eben nicht. Aber diese Ausfluechte, warum man jetzt nicht konvertieren kann, aber trotzdem zu allem ein Anrecht habe, das ist nun wirklich nicht mit dem Evangelium in Einklang zu bringen. Wer sich noch nicht sicher ist, der kann auch in Demut warten, bis er die Entscheidung getroffen hat und dann die Eucharistie empfangen.


17
 
 Christian24 23. Februar 2018 
 

@hape (2)

„Wieso konvertiert er dann nicht?“ Vielleicht fragen Sie das einfach einmal eine größere Zahl tiefgläubiger evangelischer Mitchristen? Sie werden unzählige Gründe dafür finden.

Wollen Sie Gott Vorschriften darüber machen, wie Er andere Menschen zu führen hat? Lesen Sie z. B. mal „Realitäten: Gottes Wirken – heute erlebt“ von Basilea Schlink, einer wunderbaren evangelischen Christin und Gründerin der ev. Marienschwesternschaft. Sie war Gott wahrscheinlich viel näher, als Sie es jemals in Ihrem Leben sein werden, und hat, ganz persönlich durch den Heiligen Geist geleitet, beeindruckendste Gebetserhörungen erfahren – und dennoch hat Gott sie nie aus ihrer Konfession herausgeführt.

Wenn ein Priester meiner evangelischen Frau, mit der ich ein Fleisch und ein Geist sein soll, die Kommunion verweigert, muß ich ebenfalls verzichten. Finden Sie es richtig, mir das zuzumuten?


1
 
 Christian24 23. Februar 2018 
 

@hape (1)

„Um also im katholischen Sinne sakramental leben zu können, müsste ein Protestant das Weihesakrament akzeptieren. Oder sehe ich das falsch?“

Ja, das sehen Sie falsch. Nach katholischem Verständnis spenden sich die Brautleute das Ehesakrament gegenseitig. Die Ehe wird durch den Konsens der Eheleute und den Ehevollzug unauflöslich, durch nichts anderes. Die Anwesenheit des Priesters ist nur kirchenrechtliches Beiwerk.


1
 
 Guenter Foit 23. Februar 2018 
 

Eine politische Entscheidung

scheint sich im DBK anzubahnen, - klammheimlich ausgeheckt und uns jetzt als verdeckter Türöffner präsentiert zur Vereinigung der Konfessionen. (Jürgen Habermas lässt grüßen).

Nein, wir haben in der Kirche einen kostbaren Schatz. Und die DBK sollte besser beschließen, massiv dafür Werbung zu machen, - insbesondere zum Empfang des Leibes Christi, auf dass wir Stück für Stück selbst zu Seinem Leibe werden können, - zu einem Leben aus der Kirche in Seinem Geist, - praktisch dann zu einem Alltagsleben 'durch die Brille des Herrn'.
Jeder Protestant, der das wahrlich begreift, wird mit feurigem Herzen leichten Fußes konvertieren wollen. Und sein feuriges Herz würde für Viele von uns Erlahmten ansteckend wirken können.

Nur das kann der richtige Weg zur Einheit sein, - und wir Schafe wollen beten um Einsicht für alle Oberhäupter, die mehr oder weniger zum Modernismus verführt worden sind.


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 st.michael 23. Februar 2018 
 

Dammbruch

Natuerlich ist das die Einfuehrung der Kommunion fuer alle.
Danach wird uns dann mit derselben Argumentationskette der Zoelibat freigegeben, das Frauenpriestertum eingefuehrt, die Euthanasie schmackhaft gemacht, Homoehen kirchlich besiegelt oder auch die Abtreibung plausibel gemacht werden.
Und weil es in Deutschland alles so gut funktionieren wird (kaum Widerspruch), kann das dann auch fuer die Weltkirche beispielhaft sein.
Ich hoffe und bete allerdings, das uns das juengste Gericht vorher ereilt, damit nicht wir alle noch abfallen, bzw an der Kirche irre werden.
Ora pro nobis !


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 Zeitzeuge 23. Februar 2018 
 

Jeder, der hier diesen diesen Beschluss verteidigt oder

sogar begrüßt, sollte seinen eigenen katholischen (?) Glauben auf Vollständigkeit überprüfen, denn man kann nur ganz, nie aber halb oder noch weniger
glauben, ein "Auswahlkatholizismus" ist häretisch!

Wenn dann sogar hier der Exklusivismus,
der ein Wesensmerkmal der einzigen Kirche Jesu Christi darstellt, welche nur die römisch-katholische ist, hinterfragt wird, wissen aufmerksame Katholiken woher der Wind weht!

Da der unverkürzte kath. Glaube eine Voraussetzung für eine ernsthafte Diskussion unter gläubigen Katholiken ist, lege ich absolut keinen Wert auf
einen theol. Disput mit fragwürdigen
Zeitgenossen, das gilt auch für dieses
Forum hier.

Kardinal Ratzingers Frühwerk als Autorität für eine falsche Ansicht anzuführen, zeugt vom Mangel an Argumenten, denn gerade
unser em. Papst Benedikt ist der einzige, bekannte Theologe der auch bereit war, Fehler einzustehen und zu korrigieren! Eine falsche Ansicht wird
nicht richtig d.d. Autoritätsbewweis, das sollte allgemein bekannt sein!


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 DamianBLogos 23. Februar 2018 
 

Außerhalb der Kirche kein Heil

Meines Wissens gilt: Wer erkannt hat, dass der katholische Glaube der richtige ist, ist verpflichtet, sich der katholischen Kiche eingliedern zu lassen, da er sonst riskiert, des ewigen Heils verlustig zu gehen. Die recht verstandene Seelsorge an solchen Menschen muss doch demnach darin bestehen, ihnen dies zu erklären und zu einer zügigen Aufnahme in die katholische Kirche zu verhelfen.
Die von der DBK hier vorgestellte Strategie der sakramentalen Bedürfnisbefriedigung wird aber die Motivation eines Eintritts in die Kirche verringern und damit das Seelenheil der betroffenen Personen gefährden.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden.


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 athanasius1957 23. Februar 2018 
 

Alter Hut seit Ende 1960 Anfang 1970

Nix Neues im Westen.


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 Christian24 23. Februar 2018 
 

An die Gesetzeslehrer (2)

Wie soll ein Priester prüfen können, wer zum Tisch des Herrn zuzulassen ist? „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der HERR aber sieht das Herz an“ (1 Sam 16,7).

Und soll er überhaupt prüfen? „Der Mensch prüfe aber sich selbst, und so esse er von diesem Brot und trinke von diesem Kelch“ (1 Kor 11,28).

Guardinis Antwort, als er auf die Anwesenheit eines Protestanten an der Kommunionbank aufmerksam gemacht wurde: „Habe ich ihn eingeladen oder der Herr?“

Wer nicht selbst in einer konfessionsverschiedenen Ehe lebt, sollte wenigstens einmal einen orthodoxen Gottesdienst besuchen, um zu erfahren, wie es sich anfühlt, trotz Glaubens vom Empfang des Altarssakraments ausgeschlossen zu sein.


2
 
 Christian24 23. Februar 2018 
 

An die Gesetzeslehrer (1)

Auch ein Papst kann sich irren, und auch Kirchengesetze können – wie manche Gebote der Pharisäer – von Jesus verworfene „Menschensatzungen“ sein. Warum soll ein evangelischer Christ auch an die Notwendigkeit der Priesterweihe glauben müssen, um den Leib Jesu würdig empfangen zu können? Warum genügt es nicht, wenn er an Christi Realpräsenz in der Eucharistie glaubt?

Mich schmerzt der Mangel an Ehrfurcht, der heute beim Empfang der Eucharistie die Regel ist, und häufig bin ich in der hl. Messe der einzige, der sie kniend und mit dem Mund empfängt. Aber mich schmerzen auch die Lieblosigkeit mancher Kommentatoren und ihr Mangel an Einfühlung in die Last von Eheleuten, die trotz Konfessionsverschiedenheit ihre Ehe sakramental leben wollen – und der Mangel an Einfühlung in den Schmerz Jesu über die Ausschlagung seiner Einladung zum himmlischen Gastmahl, diesmal nicht wegen anderweitiger Geschäfte, sondern als Folge der Zerrissenheit seiner Herde.


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 Rolando 23. Februar 2018 
 

Ich bin immer wieder beeindruckt,

wie sich die Jugendlichen auf Jugendexerzitien z. B. bei Schwester Margaritha verhalten. Es sind evangelische, Freikirchler und Ungetaufte dabei, sie bleiben der Hl. Kommunion erst mal fern, sie werden katholisch und empfangen dann die Sakramente, Beichte, Firmung u. ggf. Taufe. Diese Jugendlichen wissen was sie tun, wobei die eifrigen Ökumeniker/innen nicht wissen was sie tun, sonst würden sie sich nicht ohne Beichte und Konversion die Hl. Kommunion ertrotzen.


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 Quirinusdecem 23. Februar 2018 
 

Voraussetzungen

...ich möchte hier auf Papst Benedikt XVI verweisen, der noch als Josef Ratzinger in einem seiner Bücher ausführte, das der, der das große Glaubensbekenntnis aus tiefer Überzeugung spreche auch bereit ist für den Empfang der heiligen Kommunion.
Ob er auch im Stand der Gnade ist, also die Beichte abgelegt steht dann auf einem anderen Blatt und trifft auch die allermeisten Katholiken...
@Ora pro Nobis das finde ich interessant und spannend . Schade das man nicht weiter über Ihrer Erfahrung reden kann.....


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 bücherwurm 23. Februar 2018 

@Klarstellung:

Der von Ihnen monierte Post wurde von mir gelöscht. Grundsätzlich gilt, wie Sie unten auch lesen können: "Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder." Von einem solchen Inhalt - zumindest so, wie Sie ihn verstanden haben - distanziere ich mich vollständig.


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 Stefan Fleischer 23. Februar 2018 

Vielleicht sollte man auch daran erinnern:

Selbst wenn jemand glaubt, irgend etwas dringend zu brauchen, so hat er noch lange kein Recht darauf. Wo kämen wir das hin!


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 Rolando 23. Februar 2018 
 

Zwiefalten

Wer spricht von den Sünden los, bei den protestantischen Beichten, da sie keine Priesterweihe haben, d.h. nicht von Jesus beauftragt sind von den Sünden loszusprechen. Der protestantische Pastor ist Laie.


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 reconciliatus 23. Februar 2018 
 

C 844 §4 CIC

Zur Klärung, worauf sich die Regelung der DBK bezieht, hier das Zitat: "§ 4. Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw.der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind."
Besagte Sakramente sind Buße, Eucharistie und Krankensalbung.
Ich bin kein Kirchenrechtler, aber explizit kann schon bisher jeder Diözesanbischof in seinem Gebiet entsprechende Erlaubnisse erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hauptsächlich um die rechtliche Auslegung der "andere(n) schwere(n) Notlage" geht es wohl. Ich weiß nur, Jesus war kein Jurist und von ihm ist der CIC nicht.


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 antonius25 23. Februar 2018 
 

Sind die alle Heilige, die nicht beichten müssen?

Selbst wenn die alles glauben, müssen sie ja doch beichten, um in den Stand der Gnade zu gelangen, bevor sie zur Kommunion gehen. Und in der Beichte müssen sie ja auch versprechen, sich glaubhaft zu bemühen, ihre Sünde nicht gleich zu wiederholen, also sich nicht mehr von der Kirche abzuspalten. Das geht aber nur, wenn sie vorher Katholiken werden. Alles andere ist Augenwischerei und intellektuell unehrlich. Ganz abgesehen davon, dass da eine mangelhafte Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem eigenen Glauben im Spiel zu sein scheint.


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 martin fohl 23. Februar 2018 
 

Im Grunde genommen bleibt alles beim Alten

es kommt eben auf den Pfarrer an, der den kath Sensus Fidelium feststellt! Kann er es nicht, ist auch ein Kommunionempfang nicht möglich!
Dasselbe gilt im Grunde genommen auch für alle anderen Entscheidungen, die im Einzelfall beurteilt werden sollen!
Natürlich, wird die Verantwortung immer mehr auf den Priester abgeschoben, was so nicht in Ordnung ist! Die Hierarchie soll doch ihre Geistlichen stärken nicht Schwächen, indem sie sie vor oft unzumutbare Fragestellungen stellt und sie hierbei alleine läßt! Die Hauptverantwortung trägt trotz dieser Sachlage immer noch der Bischof, der mögliche sakrilegische Kommunionen riskiert, ohne es verhindern zu können!


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 Smaragdos 22. Februar 2018 
 

Dürfen nun alle im Einzelfall zur Kommunion?

Frage an die deutschen Bischöfe:

Wenn schon die Beichte anscheinend nicht nötig ist, damit der nicht-katholische Ehepartner die Eucharistie empfangen kann - natürlich nur im "Einzelfall"-, ist dann die Taufe überhaupt noch nötig?

Wenn in einer "religions-verbindenden" Ehe - z.B. ein Katholik, der mit einer Muslimin verheiratet ist - die Frau eine große Sehnsucht nach der Eucharistie hat, und der Pfarrer "im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anschaut" (denn vor Papst Franziskus haben die Päpste und Seelsorger natürlich nie die "konkrete" Situation angeschaut, sie haben das irgendwie auf unerklärliche Weise vergessen), darf er dann der Muslimin - im Einzelfall - auch erlauben, mit ihrem Mann zur Kommunion zu gehen? Hauptsache Einzelfall?


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 Metternicher56 22. Februar 2018 

Kommunion

Also in meiner Gemeinde ist es selbstverständlich, dass die gemischten Paare gemeinsam zur Kommunion gehen und nicht nur sie, auch anderen evangelischen Christen( z.B.bei Patrozinium werden alle befreundeten Vereine gebeten Fahnenabordnungen zu stellen) und von den Vereinsmitglieder sind viele evangelisch. Der Pfarrer fragt nie, ich habe mal einen Lektor danach gefragt, er hat mir gesagt bei der "Ausbildung" zum Lektor wurde ihnen gesagr, sie dürfen keinem die Komunion verweigern.


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 Federico R. 22. Februar 2018 
 

@Julimond - Was heißt „lästig sein“?

Wer fragt denn heute noch den Pfarrer? Und außerdem: Man kann ja auch zum Kommunionhelfer gehen. Der hat meist ohnedies keine ausreichende theologische Kompetenz. Man geht halt einfach zur Kommunion. Basta.


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 myschkin 22. Februar 2018 
 

Warum soll es nicht Protestanten geben,

die aus welchen Gründen auch immer ihre Konfession schätzen, aber dennoch die Heilige Eucharistie glauben? Es könnte bspw. sein, dass ein Protestant das Sola-scriptura-Prinzip für unanfechtbar hält und gerade deshalb der Auffassung ist, dass nur die katholische Kirche das rechte Abendmahlsverständnis hat, wie es sich in der Feier der Eucharistie bekundet. Freilich kann eben dieser Protestant vielleicht mit dem Papsttum wenig anfangen, weil er es vor allem für ein Phänomen hält, das sich historisch entfaltet hat? Wie lässt sich begründen, diesen Protestanten von der Eucharistie auszuschließen? Bedenken wir, dass der spätere Papst Benedikt an Frère Roger, beim Requiem für Papst Johannes Paul II die Kommunion austeilte. Sind wir Katholiken exklusive oder inklusive Christen? Das sind komplizierte Fragen, auf die es m. E. keine einfachen oder generalisierenden Antworten gibt. Unsere Priester mögen auf den Einzelfall schauen. Vertrauen wir ihnen.


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 Julimond 22. Februar 2018 
 

Die neue Praxis

der Einzelfallentscheidung wird bald ausufern. Jeder kann sich seine Einzelfallentscheidung zusammen zimmern wie er will. Man muss nur beim Pfarrer lang genug "lästig" sein, schon ist es geregelt.


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  22. Februar 2018 
 

Bistum Augsburg im Anschluss n die Punkte die ALLe erfüllt sein müssen.

"Nur wenn alle diese Punkte erfüllt sind, kann ein evangelischer Christ die katholische Kommunion erlaubterweise empfangen. Dann allerdings ist er dem Geiste nach bereits katholisch und muss sich fragen, ob er danach noch das evangelische Abendmahl empfangen kann, da er ja bekundet zu glauben, dass zur Gültigkeit der Eucharistie ein geweihter Priester erforderlich ist. Sobald ein Lutheraner die katholischen Glaubenslehren über die Sakramente bekennt, steht er im Widerspruch zur lutherischen Lehre, nach der es kein Weihepriestertum gibt. Wenn ein Lutheraner also die Voraussetzungen für den Empfang der katholischen Eucharistie erfüllen würde, wäre er eo ipso kein bekennender Lutheraner mehr."


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  22. Februar 2018 
 

Bistum Augsburg

"Richtig disponiert, d.h. mit der rechten inneren Haltung ausgestattet, ist ein nichtkatholischer Christ aber nur, wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ aufmerksam gemacht: „Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.“ (Nr. 46).


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 Freude_am_Glauben 22. Februar 2018 
 

bin gespannt auf Reaktionen unserer Priester hier!


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 Zeitzeuge 22. Februar 2018 
 

Seit Leo X. kenne ich nur einen Papst, unter dem eine

solche "Erklärung" realisierbar werden konnte:

Papst Franziskus!

Für morgen hat der Hl. Vater einen Fast- und Gebetstag für DR Kongo u. Südsudan proklamiert, das werden wir natürl. beachten, erw. um die Intention

für die Bekehrung der Bischöfe, welche die überlieferte Lehre systematisch an versch. Punkten "verwässern"!

Was mögen wohl d. Konvertiten denken?

Nur der vollst. kath. Glauben und der Gnadenstand berechtigen zum Empfang der
hl. Kommunion!

Ach, ja eine "Rückkehrökumene" ist ja nicht erwünnscht, vor 1965 haben wir korrekt um die Wiedervereinigung im Glauben gebetet, das ist der einzige Weg!

Die Berufung auf § 844,4 CIC erinnert mich an § 242 BGB (unzulässige Rechtsausübung)!


Die DBK im Erwachsenenkatechismus 1985, S. 361 hierzu:

"Diese schmerzliche Situation läßt sich nicht durch spektakuläre Aktionen oder durch ein rein pragmatisches Verhalten lösen. Vorschnelle Lösungen könnten den Anspruch nehmen, die volle Kirchengemeinschaft zu suchen."

Custos quid de nocte?


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  22. Februar 2018 
 

Jemand der den katholischen Glauben bekennt

in Bezug auf die Eucharistie muß ja auch dann bekennen das das Weihepriestertum in direktem Zusammenhang mit der Eucharistie steht. Ohne Priester keine Eucharistie! Dann sollte sich ein solcher evangelischer Christ ernsthaft fragen ob er dann noch das evangelische Abendmahl empfangen kann, da ein Katholik das aus gutem Grunde nicht darf. Nämlich für die Falschheit Zeugnis ablegen.


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 Federico R. 22. Februar 2018 
 

Wieder ein Etappenziel erreicht

Wenn das eucharistische Bedürfnis des anderskonfessionellen Ehepartners wirklich so groß sein sollte, warum wechselt dieser dann nicht zur katholischen Kirche, z.B. auch aus Solidarität mit seinem Ehepartner. Und ist der Empfang der hl. Eucharistie überhaupt möglich, wenn man noch nie in seinem Leben das Sakrament der Buße empfangen hat. Ähnlich wie bei der Kommunionzulassung, hört man auch diesmal das berühmte „nur in Ausnahmefällen“. Und wieder mal hat Kardinal Kasper mit einer schrägen Logik ein anvisiertes Etappenziel erreicht. Ich fürchte, wenn das so weitergeht, wird das bald nicht mehr „meine Kirche“ sein, die wahre Kirche Jesu Christi. Man schreitet weiter auf dem Weg hin zu einer dunklen, einer verdunkelnden Kirche. Ich fürchte, schon bald wird die Scheidung der Geister erfolgen. Man sehnt sie förmlich herbei.
Was sagen eigentlich unsere Geistlichen hier im Forum dazu?


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 Josef Menke 22. Februar 2018 
 

Kein Wunder..

Kein Wunder, dass die Erinnerung an den Herrn kalt und lieblos, dass die Anbetung schwach ist oder ganz fehlt, wenn der Tisch von vielen umgeben ist, die unwürdig essen und trinken.


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 Chris2 22. Februar 2018 
 

Mein Glaube ist nicht nur "ewiggestrig",

er ist in seinem Wesenskern sogar 2000 Jahre alt. In Teilen, etwa den 10 Geboten, sogar noch viel älter. Und er gründet v.a. auf den Lehren Jesu und seiner Apostel. Es unglaublich, wie jetzt einzelne "Bischofskonferenzen" nach Belieben an allen Ecken und Enden 'kleine' Ecksteinchen herausziehen - und andere hoffentlich auch weder einsetzen. Ist dieses aufziehende Chaos in der Lehre das, was Franziskus mit "Dezentralisierung" meinte? Mein Gott, wie oft muss ich an die von Schleich nachvertonte Szenen vom ersten Besuch Franziskus' bei Benedikt denken ("Das hier muss alles raus")...


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 Zwiefalten 22. Februar 2018 
 

die Beichte im Protestantismus @Herbstlicht

gibt es sehr wohl.
Es gibt sie als Einzel- wie als Allgemeine Beichte weiterführender Hinweis Klaus-Peter Hertzsch: "Wie mein Leben wieder hell werden kann. Eine Einladung zur Beichte in der Evangelisch-Lutherischen Kirche (= Texte aus der VELKD). Hannover 2000." oder hierfile:///C:/Users/Mir/AppData/Local/Temp/Von_der_Beichte_leben_Trilogie_2012.pdf


0
 
 Stefan Fleischer 22. Februar 2018 

Wir ewig gestrigen hier

nichts. Für den zeitgemässen Christen spielt es doch absolut keiner Rolle, welcher Konfession er angehört. Jeder wählt sich einfach aus jeder Konfession das aus, was ihm passt und lässt das beiseite, was ihn stört. Dazu mischt er dann noch interessante Ideen aus irgendwelchen Freikirchen und schmeckt das Ganze mit etwas Buddhismus oder einer anderen östlichen Religion ab. Dann noch ein paar fein gehackte Kräuter aus dem Islam, und fertig ist das fünf Stern Religionsmenu. Mahlzeit!


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 trueman 22. Februar 2018 

Wenn jemand den Euchristieglauben teilt, warum setzt er nicht den Schritt, der logisch wäre?

Das würde die Ehe bestärken und die "schwere geistlich Notlage" beenden. Sind wir wirklich nicht mehr in der Lage, für den Schatz des Glaubens und der Kirche ein klein wenig anspruchsvoll zu sein und nicht derartige völlig beliebige Regeln aufzustellen. Warmduscher, sonst nichts!


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  22. Februar 2018 
 

So wird `Kommunion für alle` in heuchlerischer Weise begonnen

Wenn der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann und der Glaube an die Realpräsenz gegeben steht es jedem frei katholisch zu werden.
Aber darum geht es nicht.
Bisher war es aus gutem Grund nicht erlaubt als Katholik Brot und Traubensaft beim evangelischen Abendmahl zu speisen.
Raten die Bischöfe jetzt auch noch zu diesem glaubensverderbenden Akt?
Ach ja, ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis...


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 follower 22. Februar 2018 

Unfassbar

wie wweit die DBK von der Wirklichkeit entfernt ist. Protestanten gehen längst regelmäßig zur heiligen Kommunion und wiederverheiratete Geschiedene ebenfalls. Und nicht verheiratete Zusammenlebende auch. Alle gehen zur heiligen Kommunion. Und ab sofort soll jetzt der Priester im Einzelfall entscheiden. Dieses am Einzefall festhalten ist nichts weiter als ein Feigenblatt.


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 Magdalena77 22. Februar 2018 

@OraProNobis

Vielen Dank für Ihren Kommentar! Aus ihm geht hervor, dass Sie innerlich bereits auf dem Weg der Konversion waren, als Sie als evangelischer Christ zur hl. Kommunion gingen. Das ist tröstlich. Ich halte es jedoch für verkehrt, dass der evangelische Ehepartner eines katholischen Gläubigen mit diesem nur deshalb zur Kommunion geht, damit sie "gemeinsam" gehen können. Ich finde, hier muss jeder seinen Glauben für sich prüfen und eine klare Entscheidung fällen, welchem Glauben er sich tatsächlich zugehörig fühlt (aus Ihrem Kommentar scheint dies hervorzugehen). Ich möchte nicht beurteilen, ob Ihnen der frühzeitige Empfang der hl. Kommunion bei dieser Entscheidung geholfen hat, Sie sagen, es sei so gewesen. Ich befürchte jedoch, dass durch das Schreiben der Bischofskonferenz sich nun wie in ähnlich gelagerten Fällen (WvG u.Ä.) prinzipiell alle nichtkatholischen (Ehe)partner darin bestärkt fühlen werden, zur hl. Kommunion zu gehen (so sie dies nicht ohnehin schon tun).


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 wedlerg 22. Februar 2018 
 

Unlogisch und Verwirrend

Für mich ist die Erklärung unlogisch. Denn hier geht es nicht um eine Einzelfallentscheidung, sondern ein klares Kriterium: wer ein kath. Eucharistieverständnis hat, kann kommunizieren. Mir scheint das Kriterium durchaus sinnvoll.

Nur stellt sich die Frage, warum jemand, der sakramental leben will, (noch) nicht katholisch werden will. Da mag es Gründe geben. Aber auch dann: Hier geht es nicht um Einzelfälle, sondern, darum, ob es jemand mit dem kath. Eucharistieverständnis ernst nimmt oder nicht.

Für meinen Geschmack betrifft dieses Kriterium überdies sehr wenige Menschen und wenige Ehen. Also: NUR unter der genannten Bedingung ist die Kommunion möglich, ansonsten nicht, keine Einzelfallprüfung und keine "Unterscheidung" (gemeint ist Fallunterscheidung, nicht die Unterscheidung der Geister).

Ganz anders ist im übrigen der Fall bei AL: dort soll es ja Einzelfälle geben, die sich von Fall zu Fall am subj. Gewissen orientieren sollen. Warum also die gl. Sprache? Verwirrend!


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 huegel76 22. Februar 2018 

Liebe DBK!

Weißt Du, was mich in eine "geistliche Notlage" bringt? Die Tatsache, wie unserem Herrn Schmerzen zugefügt werden durch die Respektlosigkeit Seinem Leib gegenüber!
Erst letztes Jahr haben wir (und leider meine ich mit "wir" bis auf wenige Ausnahmen nicht dich, liebe DBK) 100 Jahre Fatima gefeiert. Ist schon in Vergessenheit geraten, was die Gottesmutter dort über die Schmerzen, die dem heiligsten Herzen Jesu zugefügt werden, gesagt hat? Auch mein Herz blutet. Herr, hab erbarmen mit uns und mit der ganzen Welt!


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 Devi 22. Februar 2018 
 

Bischofskonferenz

Auch in der Ehe gibt es den Respekt vor dem Glauben des Anderen.Mein Großvater war Ev.Christ,meine Großmutter Kath.Christin ,Niemals habe ich erlebt, dass mein Großvater ein Verlangen nach der Hl.Kommunion hatte.
wenn er es gehabt hätte wahrhaftig er wäre Katholisch geworden.Hier wird das Allerheiligste was wir in unserem Glauben erkennen der Beliebigkeit ausgesetzt. Dies hat nichts mit Gastfreundschaft oder schwerer geistlicher Notlage zu tun. Ja, Spatz in der Hand so ist es. Was macht man aus unserer Kirche? Devi


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 ThomasR 22. Februar 2018 
 

auf den ersten Blick scheinen diese Regelungen (man muss tatsächlich ofizielle Fassung abwarten)

nur ordentliche Form des römischen Ritus zu betreffen.
In der außerordentlichen Form (tridentinische Messe)-hier wäre wenigstens Meinung von Ecclesia Dei abzuwarten- und in den kath Ostriten bleibt wie bisher.
Aus allen Übertragungen der Hlg. Messen (über EWTN) aus Ingolstadt (incl.heute) war festzustellen. daß die eindeutigen Vorschriften von Redemptionis sacramentum von Papst Wojtyla zur Kommunionsausteilung, unabhängig davon ob es sich um Mund-oder um Handkommunion handelt (Nr.93) , die übrigens auch in Ingolstadt gelten, nicht beachtet wurden. (ich erkläre es mir mit der Übertragung der Königsteiner Erklärung auf die Liturgie ????) Die Erneuerungsvorschläge von Papst Benedikt zur Momenten der Stille und zur Zelebration cum crucifisso - an diesen Vorschlag hält sich stets auch Papst Franziskus sind bis Dato inIngolstadt auch außer Acht gelassen.

Hält sich also überhaupt jemand an die Anweisungen zu Eucharistieempfang inkonfessionsverschiedenen Ehen?Oder ist es Freigabe-Freibrief?


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 Herbstlicht 22. Februar 2018 
 

@aragorn1

Sie haben einen ganz wichtigen Punkt angeschnitten, die Beichte nämlich.
Und dieses Sakrament kennt ein Protestant gar nicht.

Allerdings ist festzustellen, dass nachweislich auch immer weniger Katholiken beichte. Das hindert sie aber nicht, zur Kommunion zu gehen.
Vieles ist ins Rutschen gekommen.


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 USCA_Ecclesiam 22. Februar 2018 

Schlimm...

...dieses Gerede!

Ich kann es nicht mehr hören und bin echt traurig über die aktuellen Entwicklungen!


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 Magdalena77 22. Februar 2018 

Die Lawine zieht weiter...

Es war mehr als klar, dass AL als Türöffner für alle möglichen "Neuerungen" dienen würde, das ist ja gerade das Fatale an diesem Schreiben! Ich warte schon mit Bangen auf die nächsten "Überraschungen des Heiligen Geistes". Liebe Leute, es tut mir leid, aber das ist nicht mehr zum Aushalten! Wann kommt endlich die Einzelfallentscheidung für Gläubige, die aufgrund schwerer Gewissensnöte und damit verbundener innerer Leiden sich nicht mehr in der Lage sehen, Teil der "Körperschaft Katholische Kirche in Deutschland" zu sein, jedoch aus ganzem Herzen Teil der heiligen Römisch-Katholischen Kirche bleiben wollen? Ich frage: WANN?


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 karued92 22. Februar 2018 
 

die deutsch katholische Kirche (anglikanisch/atkatholisch) ist gegründet!

1. Die Wahrheit kann man nicht einer Mehrheitsentscheidung unterwerfen!
2. Die deutsche-offizielle Kirche ist tot und unfruchtbar! knapp 200 muslimische Konversionen im riesigen Deutschland, über 700 im kleinen Österreich!
3.Die DBK tritt jetzt in Eucharistiegemeinschaft mit Einzelnen Gliedern der EKD und trennt sich somit offiziell von der römisch-katholischen Weltkirche und der Papst schweigt!
4. Die Zahl der sehr geringen Konversionen von nicht katholischen Christen zum katholischen Glauben wird noch mehr zurückgehen!


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 OraProNobis 22. Februar 2018 
 

Die geistliche und seelische Notlage nicht unterschätzen

Nach Jahren des Mitlesens habe ich mich endlich auch angemeldet.

Ich war vor ca. 8 Jahren sehr froh über 2 Jahre als "Evangelischer" die Kommunion empfangen zu können.
Meine Frau und ich lebten zwar schon katholisch und besuchten 4-5 mal in der Woche die hl. Messe, es dauerte jedoch 2 jahre bis ich den Schritt zur Konversion vollzogen habe. Ohne den Zugang zur Kommunion hätte ich den Weg nicht gehen können. Ich danke heute noch dem Pastoralteam und vor allem die vielen, teils sehr "konservativen" Gemeindemitgliedern, die mich trotzdem auf meinem/unserem Weg unterstützt und begleitet haben.

Wer nicht selbst in dieser Lage war oder ist kann nicht nachvollziehen welche Kämpfe da geistig und spirituell stattfinden.
Ich danke vor allem dem Herrn der mir die Kraft gab dies durchzustehen und die Versuche des Widersachers meine Konversion zu verhindern zunichte machte.

In diesem Sinne und wie es mein Nickname sagt

Ora Pro Nobis


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 Herbstlicht 22. Februar 2018 
 

ein Schritt nach dem anderen

Durchdringt die "Sehnsucht nach der Eucharistie" den einzelnen nicht-katholischen Gläubigen wirklich so umfassend und gewaltig, würde diese empfundene Sehnsucht dann nicht dazu führen, auch den entscheidenden Schritt zu tun und katholisch werden zu wollen?

Amoris Laetitia zeigt also schon Wirkung, denn auf AL wurde in der obigen Pressemitteilung der DBK Bezug genommen.

Niemand vergönne ich den Trost und die Stärkung des Kommunionempfangs, aber die Herren Bischöfe wissen genau:
Was jetzt als "Einzelfallentscheidung" verharmlost und präsentiert wird, wird über kurz oder lang gängige und nicht hinterfragte Gewohnheit für alle.


22
 
 Tschuschke 22. Februar 2018 
 

Eucharistieglaube

Mir fehlt hier schlicht der Glaube. Ich glaube nicht, dass es Menschen gibt, deren „geistlicher Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion“ so groß ist, dass ihre Ehe und ihr Glaube dadurch gefährdet wären. Ich kenne keine solchen Menschen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es sie irgendwo gibt. Ich befürchte, dass man das den Leuten nur einredet. Meine Beobachtung ist: wenn der katholische Partner entschieden den Eucharistieglauben der Kirche hat und vertritt, versteht der evangelische Partner, dass ein gemeinsame Kommunion nicht möglich ist und akzeptiert das auch. Meistens ist es freilich so, dass der katholische Partner keinen Unterschied zum protestantischen Abendmahl erkennen kann. Die Hilfe müsste darin bestehen, dass man den Glauben der Kirche lehrt. Stattdessen fadenscheinige Ausnahmeregelungen, mit denen man die Tür einen Spalt zu öffnen meint! Und dabei gehen diejenigen, die es betrifft, schon längst fröhlich hindurch.
Pfr. i. R. Wolfgang Tschus


33
 
 aragorn1 22. Februar 2018 
 

Beichte

Ich dachte bisher immer dass die Berichte Grundvoraussetzung für den Empfang der Hl. Kommunion ist.
Das gilt offenbar nicht mehr weil Bibel und Tradition im aktuellen Pontifikat offenbar nichts mehr gelten:

1Kor 11,27 Wer also unwürdig von dem Brot isst oder von dem Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig sein am Leib und Blut des Herrn.


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 st.michael 22. Februar 2018 
 

Kopfgeburt

Zitat"eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen"
Wenn die Notlage so gross ist, dann hindert nichts daran, zum Katholischen Glauben ueberzutreten.
Die Absicht der DBK ist klar: Erst Einzelfall, dann allgemeingueltig, aber man steht fest zur Lehre der Kirche.
Ich kann dieses quatschweiche Gerede der DBK nicht mehr hoeren, es sind Kopfgeburten die in irgendwelchen Theologenkreisen entstehen, die aus Mangel an Arbeit sich solch unsinnigen Themen widmen.
Wie waere es einmal mit Werbung zur Konversion, weil es keinen anderen Heilsweg gibt als Jesus Christus!
Aber daran glauben nicht mehr viele.
Kirchensteuer weg, damit diese Herrschaften sich einmal mit ehrlicher Arbeit das Geld verdienen, statt abstruse Ideen zu verbreiten.


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 SpatzInDerHand 22. Februar 2018 

Eine totale, bewusste Gummientscheidung! Denn warum sollte jemand, der den Glauben der katholischen

Kirche eh bejaht, noch evanglische bleiben??? Droht ihm oder ihr hierzulande etwa Verfolgung beim Konfessionswechsel?

Nein, vielmehr heißt dies: Die DBK macht die Tür einen Spaltbreit auf. Die Eucharistie wird weiter verwässert werden. Und das Ganze wird gezielt so gesteuert!!


36
 

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