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| Schweizer Parlamentarier lehnen Legalisierung der Eizellspende ab22. März 2019 in Schweiz, keine Lesermeinung Gesundheitsminister Berset: Zuerst Folgen der jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin abwarten Bern (kath.net/KAP) Die Große Kammer des Schweizer Parlaments hat einen Vorstoß zur Legalisierung der Eizellspende zurückgewiesen. Der Nationalrat lehnte am Dienstag einen Antrag der Abgeordneten Rosmarie Quadranti von der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) ab, die das Verbot aufheben wollte. Der Entscheid fiel mit 108 zu 62 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Quadranti hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass die Samenspende zugelassen sei; die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen solle aufgehoben werden. Für die Regierung sei es noch zu früh, um gesetzgeberisch tätig zu werden, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Zunächst müssten die Folgen der jüngsten Gesetzesänderungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin abgewartet werden. Diese seien noch nicht einmal in Kraft. 2015 hatten sich die Schweizer bei einer Volksabstimmung für die grundsätzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und damit für Gentests an Embryonen ausgesprochen. 2016 sagten die Bürger auch Ja zum revidierten Fortpflanzungsmedizingesetz, das die Anwendung der PID regelt. Die Schweizer Bischöfe lehnen die PID ab. Sie gehörten damals zu den Gegnern des revidierten Gesetzes, das vergeblich mit einem Referendum bekämpft wurde. In Österreich wurde 2015 nach heftigen Debatten die Eizellenspende rechtlich erlaubt und der Einsatz von PID in Ausnahmefällen freigegeben. Gegen die entsprechende Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes waren u.a. die Katholische Aktion, die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, die Aktion Leben und der Katholische Familienverband in einer gemeinsamen Plattform aufgetreten. Geforderte begleitende Maßnahmen wie etwa ein zentrales Keimzellspendenregister sind nach wie vor nicht umgesetzt. Kritiker der Neuregelung orten zudem anhaltend Verstöße gegen das Werbe- und Vermittlungsverbot bei Eizellspende. Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuBioethik
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