Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst will "schmerzhafte" Geschichte mit Täuferbewegung aufarbeiten
  2. „Heilige Kommunion“ to go?
  3. Entsetzen über ‚Performance‘ halbnackter Tänzer mit Hühnern in Windeln im Paderborner Dom
  4. „Frauen, die Kinder erziehen, sitzen nicht in der Teilzeitfalle, sondern mitten im Leben“
  5. Wie der Sohn gesandt: Priester im Herzen der Kirche - Schule der Glaubwürdigkeit
  6. Sieg des Lebensschützers und Katholiken Karol Nawrocki im polnischen Wahlkrimi
  7. LGBT-Popup Fenster auf der Internetseite der Katholischen Jugend Innsbruck
  8. ‚Dienstmädchen des Patriarchats‘ – Hillary Clinton beleidigt konservative Frauen
  9. Papst Leo XIV. wird im Apostolischen Palast wohnen
  10. Schweiz: 'Katholische' Frauenorganisation verzichtet auf das 'katholisch'
  11. Wer ist mein Nächster?
  12. „Einheit der Kirche muss immer wieder errungen werden“
  13. Prevost „war sehr offen, sprach mit jedem, empfing jeden, war aber in Glaubensfragen sehr klar“
  14. Papst Leo XIV. empfängt verurteilten Kardinal Becciu
  15. Aus Ehe und Glaube entsteht Zukunft. Einheit ist kein Kompromiss, sondern Frucht der Wahrheit

Chile: Gesetz bedroht Beichtgeheimnis bei Missbrauch

3. Mai 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der Gesetzesvorschlag stelle den Opferschutz in den Vordergrund, betont ein Parlamentarier, der das Gesetz eingebracht hat. Die Kirche Chiles pocht auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit.


Santiago de Chile (kath.net/jg)
Ein neues Gesetz das Kleriker zur Anzeige von Missbrauch verpflichten soll, könnte die Priester und Bischöfe Chiles dazu verpflichten, das Beichtgeheimnis zu brechen, berichtet der Catholic Herald.

Das Unterhaus des chilenischen Parlaments hat am 23. April ein Gesetz beschlossen, dem zufolge Kleriker und Laienmitarbeiter der Kirche Missbrauchsfälle zur Anzeige bringen müssen, sobald sie diese erfahren. Diese Bestimmung gilt bereits für die Polizei, die Streitkräfte, Lehrer und Beamte.


Eine Ausnahmebestimmung für Missbrauchsfälle, die Klerikern im Rahmen einer sakramentalen Beichte bekannt werden, wurde abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag liegt nun im Senat, der ebenfalls zustimmen muss.

Luis Fernando Ramos, der Generalsekretär der Bischofskonferenz Chiles, hat in einem Interview darauf hingewiesen, dass die Kirche Gesetze zur Verfolgung von Missbrauchstätern begrüße. Die Ablehnung der Ausnahmeregelung bereite aber große Schwierigkeiten, da die Beichte ein Sakrament und damit ein Akt der Gottesverehrung sei. Diese seien im chilenischen Recht besonders geschützt.

Juan Ignacio Gonzalez, der Bischof von San Bernardo, bezeichnete das Gesetz als positiven Schritt. Das Parlament müsse aber die Freiheit des Glaubens und des Gewissens weiterhin beschützen, die eines der grundlegendsten Menschenrechte sei.

Ricardo Morales, der apostolische Administrator des Erzbistums Puerto Montt, betonte, dass ein Priester das Gewissen einer Person, die ihre Sünden vor Gott bekenne, zu achten habe. Priester hätten aber die Möglichkeit, auf eine Person einzuwirken, die in der Beichte von Missbrauch spreche. Sie könnten beispielsweise unter bestimmten Umständen die Absolution verweigern, bis das Verbrechen angezeigt worden sei, sagte Morales.

Raul Soto, einer der Abgeordneten, die das Gesetz ins Parlament eingebracht haben, stellt den Opferschutz in den Vordergrund. Auch unter dem Beichtsiegel sollte es eine Verpflichtung geben, alle Beweismaterialien der Strafjustiz zur Verfügung zu stellen, sagte er.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Adamo 3. Mai 2019 
 

Der Gesetzesbeschluß des chilenischen Unterhauses vom 23.April2019

tut es dem König Wenzel in Prag gleich, der den hl.Johannes Nepomuk am 20.März 1393 gefoltert hatte und gefesselt von der Prager Karlsbücke in die Moldau werfen ließ und ihn ertränkt hat.

Dies tat König Wenzel, weil J.Nepomuk sich als Priester weigerte, das Beichtgeheimnis zu brechen.

Für Chile ist es offenbar unmöglich kriminaltechnologische Prinzipien anzuwenden, die in freiheitlichen Ländern üblich sind, um die Wahrheit an das Tageslicht zu bringen.


5
 
 Chris2 3. Mai 2019 
 

Kurzfristiges Denken.

Nach einigen spektakulären Erfolgen wird die Zahl der Fälle sogar ansteigen, da sich z.B. kein potentieller Missbrauchstäter mehr trauen wird, Hilfe zu suchen. Er wird im eigenen Saft kochen, bis der Schnellkochtopf explodiert. Nebenbei bemerkt, gab es Priester, die für das Beichtgeheimnis ins Gefängnis gingen. Ich glaube, bei Bruch droht sogar die Exkommunikation.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Chile

  1. Chile: Marienheiligtum erwartet am 8. Dezember eine Million Pilger
  2. Chile: „Nichts rechtfertigt die Gewalt gegen Kirchen und Glauben“
  3. Chile: Vermummte Demonstranten wüten in katholischer Kirche
  4. Weihbischof in Chile zieht vor Amtsantritt zurück
  5. Missbrauchskrise: Papst nimmt Rücktritt von Bischöfen in Chile an
  6. Chile: Staatsanwaltschaft lädt Kardinal vor
  7. Chilenischer Priester Muñoz wegen Missbrauchsverdachts in U-Haft
  8. Germàn Arana: Papstberater im Zwielicht
  9. Vertuschung: Papst nimmt Rücktritt von acht Bischöfen Chiles an
  10. Alle Bischöfe von Chile reichen geschlossen ihren Rücktritt ein






Top-15

meist-gelesen

  1. Entsetzen über ‚Performance‘ halbnackter Tänzer mit Hühnern in Windeln im Paderborner Dom
  2. „Heilige Kommunion“ to go?
  3. Prevost „war sehr offen, sprach mit jedem, empfing jeden, war aber in Glaubensfragen sehr klar“
  4. Papst Leo würdigt Pius XII. für mutiges Handeln im Zweiten Weltkrieg
  5. Papst Leo XIV. empfängt verurteilten Kardinal Becciu
  6. Papst Leo XIV. wird im Apostolischen Palast wohnen
  7. Wie der Sohn gesandt: Priester im Herzen der Kirche - Schule der Glaubwürdigkeit
  8. Papst will "schmerzhafte" Geschichte mit Täuferbewegung aufarbeiten
  9. Papst ernennt neuen Leiter für seine Ethik-Akademie
  10. „Frauen, die Kinder erziehen, sitzen nicht in der Teilzeitfalle, sondern mitten im Leben“
  11. Aus Ehe und Glaube entsteht Zukunft. Einheit ist kein Kompromiss, sondern Frucht der Wahrheit
  12. Vatikan unter neuem Papst mit neuem Webauftritt
  13. Christi Himmelfahrt: Papst fährt überraschend nach Castel Gandolfo
  14. ‚Dienstmädchen des Patriarchats‘ – Hillary Clinton beleidigt konservative Frauen
  15. Papst Leo XIV. überrascht Teilnehmer einer afrikanischen Wallfahrt mit Spontanbesuch

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz