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Bistum Münster: Während Beichte missbraucht?

8. November 2019 in Deutschland, 1 Lesermeinung
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In den 80er Jahren soll eine damals 13-Jährige mehrfach vom damaligen Kaplan der Marienbasilika Kevelaer sexuell missbraucht worden sein – Bistum Münster räumt Fehler im Umgang mit Diözesanpriester G.H. ein


Münster (kath.net) 2010 hatte eine Frau dem Bistum Münster gemeldet, dass sie in den 80er Jahren als 13- und 14-jähriges Mädchen mehrfach und über einen längeren Zeitraum vom damaligen Kaplan der bekannten Marienbasilika Kevelaer, G. H. sexuell missbraucht worden sei. Nach Angaben des Bistums hatte die betroffene Frau „damals jedoch ausdrücklich verlangt, dass der Sachverhalt nicht öffentlich gemacht wird und auch, dass die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet werden darf. Das Bistum hatte den Sachverhalt nach Rom an die Glaubenskongregation gemeldet. Nach Abschluss der dortigen Prüfungen wurden dem Geistlichen in einem Dekret seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet.“


Die Betroffene hat sich dann Ende 2016/Anfang 2017 erneut beim Bistum gemeldet, weil der Geistliche – trotz entsprechender Auflagen – weiterhin öffentlich Gottesdienste feierte, wie das Bistum weiter erläutert. Im Anschluss an diesen Hinweis habe der Bischof von Münster, Felix Genn, den Geistlichen schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Zelebration nur eine Ausnahme sein dürfe und ihm nur erlaubt sei, wenn nicht mit einer großen Öffentlichkeit zu rechnen sei.

In der Presseaussendung heißt es dann wörtlich: „Das Bistum Münster räumt ein, dass man es nach den ersten Hinweisen auf öffentliche Zelebration durch den Geistlichen versäumt hat, diesen mit der entsprechenden Konsequenz nachzugehen. Mittlerweile wurde dem Priester vollständig untersagt, in der Öffentlichkeit Gottesdienste zu feiern. Bischof Genn hat gegenüber der Frau in einem persönlichen Schreiben bedauert, dass die seitens des Bistums ausgesprochenen Auflagen nicht konsequent eingehalten wurden.“

Link zur Pressemeldung des Bistums Münster: Betroffene berichtet in Brief von sexuellem Missbrauch


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Lesermeinungen

 Ehrmann 8. November 2019 

Meine Hauptfragen: a)was ist "eine größere Menge"? Und: ist ein weiteres Fehlverhalten bekannt?

Die Bußzeiten der alten Kirche waren begrenzt (siehe Ablässe zur Verkürzung).Wichtig ist doch vor allem eine Korrektur - es sind etwa 30 (dreißig!) Jahre vergangen. Rechnen wir noch mit Besserung oder ist dem Opfer noch nicht Genüge getan?


6
 

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