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DBK empfiehlt besondere Fürbitte am Karfreitag 202026. März 2020 in Deutschland, 1 Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In einer schweren öffentlichen Notlage kann der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen. In der derzeitigen Corona-Krise kann diese Fürbitte eingesetzt werden.
Bonn (kath.net/DBK) In einer schweren öffentlichen Notlage kann der Ortsordinarius eine besondere Bitte zusätzlich gestatten oder anordnen. In der derzeitigen Corona-Krise kann diese Fürbitte eingesetzt werden. Ihren Platz findet sie zwischen der 9. Fürbitte Für die Regierenden und der 10. Fürbitte Für alle notleidenden Menschen.
Lasst uns auch beten für alle Menschen, die in diesen Wochen schwer erkrankt sind; für alle, die in Angst leben und füreinander Sorge tragen; für alle, die sich in Medizin und in Pflege um kranke Menschen kümmern; für die Forschenden, die nach Schutz und Heilmitteln suchen, und für alle, die Entscheidungen treffen müssen und im Einsatz sind für die Gesellschaft, aber auch für die vielen, die der Tod aus dem Leben gerissen hat.
(Beuget die Knie. Stille Erhebet euch.)
Allmächtiger, ewiger Gott, du bist uns Zuflucht und Stärke; viele Generationen haben dich als mächtig erfahren, als Helfer in allen Nöten. Steh allen bei, die von dieser Krise betroffen sind, und stärke in uns den Glauben, dass du alle Menschen in deinen guten Händen hältst. Die Verstorbenen aber nimm auf in dein Reich, wo sie bei dir geborgen sind. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.
Entsprechend der aktuellen Situation kann in der 10. Fürbitte der Passus den Pilgernden und Reisenden eine glückliche Heimkehr ausgelassen werden.

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Lesermeinungen | Stefan Fleischer 26. März 2020 | |  | Je mehr die Kirche solche Sonderregelungen in der Liturgie bekannt geben muss, desto mehr sollten sich alle Verantwortlichen wieder bewusst werden, dass die Heilige Liturgie kein Experimentierfeld für die eigenen kreativen Ideen ist, sondern strikte Vorgaben für die Texte wie für die Gesten und die Gestaltung enthält.
Wenn nicht, so wäre es an den Bischöfen und wo nötig auch den Laien wieder ganz energisch die Einhaltung der Vorschriften einzufordern und auch zu überwachen. |  7
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