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| ![]() Christenverfolgung in Finnland - Religionsfreiheit unter Dauerbeschuss13. Oktober 2020 in Chronik, 12 Lesermeinungen Ehemalige Spitzenpolitikerin sieht sich wegen ihrer bibeltreuen Aussagen zur Homosexualität nun mit mehreren Strafverfahren konfrontiert. Linz (kath.net/mk) Gegen die finnische Politikerin Päivi Räsänen wurden im letzten Jahr insgesamt vier Strafverfahren wegen Verhetzung eröffnet, weil sie ihre biblisch begründete Sicht zur Homosexualität öffentlich geäußert hatte. Schon zu ihrer Zeit als christdemokratische Innenministerin Finnlands waren ihre Ansichten bekannt und trugen ihr laufende Kritik seitens LGBT-Organisationen ein. Zum Verhängnis wurde der Frau eines lutherischen Pastors die Erweiterung des finnischen Verhetzungsparagrafen (= Verbot der Bedrohung, Diffamierung oder Beleidigung bestimmter Gruppen) um den Tatbestand der sexuellen Orientierung. Die Verfahren stützen sich auf Äußerungen im Radio und im Fernsehen, auf Twitter sowie in einem 16 Jahre alten (!) Flugblatt. Dies obwohl Räsänen unlängst in einer Sendung betont hatte, dass alle Menschen vor Gott dieselbe Würde hätten, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, dass aber auch alle Sünder seien und daher für ihr ewiges Heil der Erlösung durch Jesus bedürften. Ein pikantes Detail: obwohl die Polizei – trotz stundenlanger Verhöre – die Strafanzeigen nicht weiterverfolgen wollte, ordnete die Staatsanwaltschaft die Einleitung von Strafverfahren an. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft, der Prozess könnte sich über Jahre ziehen, eine unangenehme Perspektive. Darin liege laut Räsänen auch das Ziel der Betreiber dieser Prozesse: Jene Stimmen, die das System der zwei Geschlechter und die Ehe als Verbindung von Mann und Frau vertreten, sollen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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