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Kirchenjuristin: Beichtgeheimnis bei Missbrauch klären - Auch Opfer haben Recht auf Privatsphäre

19. Februar 2021 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
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Expertin Wijlens: Päpstliche Kinderschutzkommission sucht nach Möglichkeiten für bessere "Balance zwischen Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht"


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Päpstliche Kinderschutzkommission befasst sich aktuell unter anderem mit der Rolle des katholischen Beichtgeheimnisses im Kampf gegen Missbrauch. Wie die Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens dem Portal "Vatican News" sagte, erörterte eine Arbeitsgruppe in ihrer jüngsten Sitzung die Frage, was genau unter das Beichtgeheimnis fällt und was nicht. Anlass sind staatliche Gesetzgebungsinitiativen, die Seelsorger verpflichten, diese Schweigepflicht zu brechen, wenn sie von Missbrauch erfahren.

Zwar habe auch die interdisziplinär besetzte Kinderschutzkommission die Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Dennoch stellten sich Fragen: "Wann ist ein Gespräch zwischen einem Priester und einer Person eine Beichte und nicht nur etwa eine Angelegenheit geistlicher Führung?", so Wijlens, die an der deutschen Universität Erfurt lehrt und der Kinderschutzkommission seit zwei Jahren angehört. Diskussionsbedarf gebe es auch bei "Sünden, die von einem Dritten begangen, aber von jemand anderem berichtet wurden". Und "welche Möglichkeiten haben Beichtväter, Opfern und Tätern zu helfen, Hilfe zu finden und dabei das Beichtgeheimnis zu respektieren?"


Nach vielen Gesprächen mit unterschiedlichsten Organisationen und Institutionen sucht die Päpstliche Kinderschutzkommission laut Wijlens nach Möglichkeiten, eine bessere "Balance zwischen Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht" zu finden. Bei einem Seminar sei es um ein angemessenes Gleichgewicht dieser drei Aspekte gegangen. Dies betreffe sowohl Opfer/Überlebende und ihre Angehörigen, aber auch die Beschuldigten sowie die konkrete Gemeinschaft, in der der Missbrauch stattgefunden hat, wie auch das weitere kirchliche und gesellschaftliche Umfeld.

Bei allen berechtigten Rufen nach Transparenz müsse das Recht von Opfern auf Privatsphäre gewürdigt werden, mahnte die Juristin. Dies sei nötig, damit sie sich überhaupt melden oder nicht ein weiteres Mal zum Opfer werden. Daher, so Wijlens, sei zu klären: "Was bedeutet Transparenz im Sinne von 'öffentlich machen' oder 'Auskunft geben'? Wem gegenüber sollten welche Informationen öffentlich gemacht werden?" Um der Gerechtigkeit willen müssten zudem sowohl Opfer wie Beschuldigte und ihre jeweiligen Vertreter besseren Zugang zu Informationen des Verfahrens erhalten. Da sei vieles noch unzureichend.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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