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Kirchenjuristin: Beichtgeheimnis bei Missbrauch klären - Auch Opfer haben Recht auf Privatsphäre19. Februar 2021 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Expertin Wijlens: Päpstliche Kinderschutzkommission sucht nach Möglichkeiten für bessere "Balance zwischen Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht"
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Päpstliche Kinderschutzkommission befasst sich aktuell unter anderem mit der Rolle des katholischen Beichtgeheimnisses im Kampf gegen Missbrauch. Wie die Kirchenrechtlerin Myriam Wijlens dem Portal "Vatican News" sagte, erörterte eine Arbeitsgruppe in ihrer jüngsten Sitzung die Frage, was genau unter das Beichtgeheimnis fällt und was nicht. Anlass sind staatliche Gesetzgebungsinitiativen, die Seelsorger verpflichten, diese Schweigepflicht zu brechen, wenn sie von Missbrauch erfahren.
Zwar habe auch die interdisziplinär besetzte Kinderschutzkommission die Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisses bekräftigt. Dennoch stellten sich Fragen: "Wann ist ein Gespräch zwischen einem Priester und einer Person eine Beichte und nicht nur etwa eine Angelegenheit geistlicher Führung?", so Wijlens, die an der deutschen Universität Erfurt lehrt und der Kinderschutzkommission seit zwei Jahren angehört. Diskussionsbedarf gebe es auch bei "Sünden, die von einem Dritten begangen, aber von jemand anderem berichtet wurden". Und "welche Möglichkeiten haben Beichtväter, Opfern und Tätern zu helfen, Hilfe zu finden und dabei das Beichtgeheimnis zu respektieren?" 
Nach vielen Gesprächen mit unterschiedlichsten Organisationen und Institutionen sucht die Päpstliche Kinderschutzkommission laut Wijlens nach Möglichkeiten, eine bessere "Balance zwischen Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht" zu finden. Bei einem Seminar sei es um ein angemessenes Gleichgewicht dieser drei Aspekte gegangen. Dies betreffe sowohl Opfer/Überlebende und ihre Angehörigen, aber auch die Beschuldigten sowie die konkrete Gemeinschaft, in der der Missbrauch stattgefunden hat, wie auch das weitere kirchliche und gesellschaftliche Umfeld.
Bei allen berechtigten Rufen nach Transparenz müsse das Recht von Opfern auf Privatsphäre gewürdigt werden, mahnte die Juristin. Dies sei nötig, damit sie sich überhaupt melden oder nicht ein weiteres Mal zum Opfer werden. Daher, so Wijlens, sei zu klären: "Was bedeutet Transparenz im Sinne von 'öffentlich machen' oder 'Auskunft geben'? Wem gegenüber sollten welche Informationen öffentlich gemacht werden?" Um der Gerechtigkeit willen müssten zudem sowohl Opfer wie Beschuldigte und ihre jeweiligen Vertreter besseren Zugang zu Informationen des Verfahrens erhalten. Da sei vieles noch unzureichend.
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Lesermeinungen| | Alpenglühen 20. Februar 2021 | |  | @Norbert Schönecker Zitat „..gerade eine Stola umgehängt hat.“ ??? Bei der Beichte die Stola zu tragen, ist m.W. sogar Pflicht, also nicht „gerade umgehängt“. Leider find ich nicht mehr die Stelle, wo ich das las.
Geistliches Gespräch, Beichte? Was ist, wenn ich Dinge bekenne, darüber spreche, die für mich u. auch lt. Katechismus / Beichtspiegel Sünde sind. U. am Ende sagt der Priester:„Da waren keine Sünden, da ist nichts zu vergeben. Das war ein geistliches Gespräch, u. ich gebe ihnen den Segen.“ ?
Ich kann wohl kaum mit dem Priester einen Disput anfangen, ob das Gesagte Sünde ist od. nicht!
Beginnt nun die Odyssee, ggf. immer wieder aus dieser „Nicht-Beichte“ die Sünden zu bekennen, bis die Absolution erteilt wird?
Ich lernte:Nicht nur Sünde u. Schuld, sondern Alles! in der Beichte Gesprochene, fällt unter das B.-Siegel.
Was will Fr. Wijlens? Vorlage d. Pers.-Ausweises, damit auch ja ggf. die Anzeige möglich ist? Abschaffung der sakramentalen Beichte, damit wir den Protestanten näher kommen? Aber „Uni Erfurt“ ist mir eh in böser Erinnerung – Art. 71133 |  2
| | | | | girsberg74 19. Februar 2021 | | | | Unverantwortlicher Eiertanz Diese Expertin sollte irgendetwas sonst tun, doch nicht über das Beichtgeheimnis palavern, ganz gleich aus welchen noch so wünschenswerten Gründen.
Es gibt entweder ein Beichtgeheimnis oder keine Beichte. |  3
| | | | | ottokar 19. Februar 2021 | | | | Der Schuss ginge doch nach hinten los zum Nachteil der Sünder In dem Augenblick, wo das Beichtgeheimnis nicht mehr absolut gewhrt wird, wird der durch einen eventuellen Verrat des Priesters gefährdete Sünder nicht mehr zur Beichte gehen. |  6
| | | | | Norbert Sch?necker 19. Februar 2021 | |  | Eine gute Frage! Eine wirklich treffende Frage ist: was ist eine Beichte, was ist "nur" ein geistliches Gespräch? Sicher fällt nicht jedes Gespräch mit einem Priester unter den Begriff "Beichte", selbst wenn der Priester gerade eine Stola umgehängt hat. Trotzdem kann die Weitergabe von Informationen aus einem nicht-sakramentalen geistlichen Gespräch einen erheblichen Vertrauensbruch darstellen. Hier gilt es abzuwägen. Bei einer sakramentalen Beichte aber gibt es nichts abzuwägen, das Beichtgeheimnis gilt absolut. |  4
| | | | | Chris2 19. Februar 2021 | | | | Kurzfristige Erfolge, langsfristig eine Katastrophe Für das Beichtgeheimnis sind Heilige in den Tod gegangen und haben Priester unschuldig im Gefängnis gesessem. Würde es angetastet, würde man kurzfristig ein paar Erfolge vermelden können, aber es würden sich so viele nicht einmal mehr der Kirche anvertrauen und keine Hilfe mehr fimden, was insgesamt womöglich sogar zusätzliche Opfer bedeuten würde. Das Beichtgeheimnis muss heilig und absolut bleiben. |  7
| | | | | Lucilius 19. Februar 2021 | | | |
Wenn das Beichtgeheimnis wie auch immer aufgeweicht würde, wäre das tödlich für das Bußsakrament. |  12
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