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Freispruch von Prof. Kutschera – Gericht: Meinung ist vom Grundgesetz geschützt!3. März 2021 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Landgericht Kassel sprach Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei – Kutschera hatte in einem kath.net-Interview seine Bedenken zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ geäußert.
Kassel (kath.net) Das Landgericht Kassel sprach Prof. Ulrich Kutschera in zweiter Instanz frei. Kutschera war in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden für Äußerungen, die er in einem Interview mit „kath.net“ gemacht hatte. Das Landgericht Kassel kam in dem Strafverfahren am 2.3., das erneut auf den Vorwurf der „Beleidigung“ lautete, zu dem Schluss, dass die Äußerungen Kutscheras „vom Grundgesetz geschützte Meinung“ sei, „die auch scharf und verletzend sein dürfe. Auch Aussagen, die für viele Menschen schwer erträglich seien, seien nicht gleich strafbar“, berichtete die „Hessenschau“, ein Regionalmagazin des „Hessischer Rundfunk“, über die Urteilsbegründung. Kutschera hatte sich gegenüber kath.net nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ im Interview „Ehe für alle? ‚Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht‘“ (siehe Link) über seine Bedenken dazu geäußert. 
Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Behauptung, dass es sich bei den Aussagen Kutscheras nicht nur um Beleidigung, sondern sogar um Volksverhetzung gehandelt habe, nicht durchsetzen.
Die Begründung des Kasseler Landgerichts wurde bisher noch nicht veröffentlicht.
Vgl. dazu auch den kath.net-Beitrag: "Kutschera übt Selbstkritik - ohne seine Thesen zu revidieren" (siehe Link)
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Lesermeinungen| | Fragezeichen?! 3. März 2021 | | | | Herzlichen Glückwunsch Herr Prof. Kutschera, Ihr Freispruch freut mich sehr! Die zunehmende Gesinnungsverfolgung in Deutschland durch die extreme Linke und inzwischen auch immer häufiger linke Staatsstellen und Medien ist ein Skandal! |  2
| | | | | cooperatorveritatis 3. März 2021 | | | | Feiertag der Meinungs- u. Wissenschaftsfreiheit Der 02. März (Tag des Freispruchs) sollte künftig als gesamtgesellschaftlicher Feiertag der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit begangen werden, wenn denn das gestrige Urteil hoffentlich rechtskräftig wird.
Prof. Kutschera sollte das Bundesverdienstkreuz in seiner höchstens Stufe verliehen werden, denn er hat mit vorbildlicher Geradlinigkeit und glasklarer wissenschaftlicher Argumentation der aggressiven LGBTIQ-Lobby und ihrer lügenhaften Genderideologie die Stirn geboten und obsiegt. Das ist nicht nur für ihn persönlich (als Mensch und hervorragender Wissenschaftler)wichtig, sondern für alle wahrheitsliebenden Menschen, also auch für uns Christen.
Danke nochmals an kath.net für das legendäre Interview von 2017! Ihr seid Teil dieses Sieges! |  6
| | | | | J. Rückert 3. März 2021 | | | | Bundestag akzeptiert Gendersprech Da kehrt keine Vernunft ein. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass die Genderideologie in all ihren Spielarten an Kraft verlöre. |  2
| | | | | mphc 3. März 2021 | |  | Na endlich kehrt Vernunft ein |  5
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