Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  2. Tantum ergo Sacramentum
  3. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  4. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  7. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  8. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  9. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  10. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  11. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  12. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  13. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf
  14. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  15. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei

US-Höchstrichter Clarence Thomas: Einfluss der sozialen Medien regeln

14. April 2021 in Chronik, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Plattformen wie Twitter und Facebook hätten derzeit die Möglichkeit, jeden jederzeit und ohne Angabe von Gründen zum Schweigen zu bringen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Gesetzgeber oder der Oberste Gerichtshof könnten in Zukunft einschreiten, um Einschränkungen der Redefreiheit durch soziale Medien zu verhindern, stellte Clarence Thomas, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, fest. Plattformen wie Twitter und Facebook hätten die Möglichkeit, jederzeit und ohne Angabe von Gründen jemanden zum Schweigen zu bringen.


Twitter habe eindeutig festgestellt, dass das Recht jemandem die Rede abzuschneiden bei privaten digitalen Plattformen liege. Die Auswirkungen, welche dieser Einfluss privater Plattformen auf das Recht auf Redefreiheit habe und wie dieser eventuell rechtlich geregelt werden könnte, werfe eine Reihe interessanter Fragen auf, schrieb Thomas in einem Kommentar zu einem Urteil über das Twitterkonto von Ex-Präsident Donald Trump.

Trump hatte als Präsident immer wieder andere Nutzer von seinem Konto ausgesperrt. Diese hatten sich vor Gericht gegen die Sperre gewehrt und zunächst Recht bekommen. Die Gerichte niedrigerer Instanz waren der Ansicht, dass das Konto des Präsidenten zum öffentlichen Raum zähle und Nutzer daher nicht ausgeschlossen werden könnten. Der Oberste Gerichtshof hob dieses Urteil wieder auf und stellte fest, dass Trump so viele Nutzer sperren könne wie er wolle. Twitter hat Trumps Konto allerdings immer noch nicht wieder frei geschaltet, obwohl Trump nicht mehr Präsident ist.

Thomas argumentierte, dass man nicht einerseits behaupten könne, das Konto sei ein öffentliches Forum, wenn andererseits ein privates Unternehmen unbeschränkte Autorität habe, dieses Konto nach Belieben zu löschen. Twitter habe wesentlich mehr Kontrolle über Trumps Konto als Trump selbst. Der Ex-Präsident habe einige Nutzer gesperrt, Twitter habe Trump aber nicht nur von der Interaktion mit einigen Nutzern gesperrt, sondern ihn komplett von der Plattform entfernt, schrieb Thomas.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  2. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  3. Fünf Jahre seit der Seligsprechung von Kardinal Wyszyński: „Wer hasst, hat schon verloren“
  4. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  5. Papst feiert Namenstag: Feiertag im Vatikan
  6. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf
  7. Vatikan wirbt für Religionsdialog - Eine Islamfeindlichkeit im Westen?
  8. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  9. US-Bischof Burbidge: „Die Kirche verkündet mutig ihr ‚Ja!‘ zum Schutz der Ungeborenen“
  10. Der Mensch vor dem Algorithmus - Die Würde vor dem System
  11. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  12. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  13. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  14. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  15. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz