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„Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“

vor 31 Minuten in Deutschland, keine Lesermeinung
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Initiative „Neuer Anfang“ bestreitet „ebenso das Recht des ‚Zentralkomitees der deutschen Katholiken‘, für die Gesamtheit der Laien im Volk Gottes in Deutschland zu sprechen und zu handeln“ - Voraus ging der Satzungentwurf für die „Synodalkonferenz“


Neuss (kath.net/Initiative „Neuer Anfang“) Die Initiative Neuer Anfang hat gestern zwei Texte zum Satzungsentwurf der geplanten Synodalkonferenz veröffentlicht. Eine Stellungnahme zur Einrichtung einer „Synodalkonferenz“ umfasst zwölf Punkte, in der die Laieninitiative den Entwurf des Synodalen Ausschuss kritisiert. „Wir erkennen eine permanente Vermischung von Parlamentarismus und 'Synodalität' und sehen Funktionärseliten, die nach klerikaler Gestaltungsmacht streben“, schreiben die katholischen Laien in ihrer Stellungnahme.

Ferner bestreitet der Neue Anfang das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe in Deutschland zu sprechen und zu handeln. Dies gilt in gleicher Weise für das Recht des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“, für die Gesamtheit der Laien im Volk Gottes in Deutschland zu sprechen und zu handeln, betont die Stellungnahme in Punkt 4. Dem vorliegenden Satzungsentwurf bescheinigt die Initiative zahlreiche Mängel und Widersprüche. Die katholischen Laien der Initiative Neuer Anfang bitten Papst Leo und die verantwortlichen römischen Instanzen, den Text zurückzuweisen. „In der vorliegenden Form ist er unvereinbar mit Lehre, Verfassung und Recht der Katholischen Kirche“, betont Bernhard Meuser, Mitgründer des Neuen Anfangs.

Den Unterschied zwischen der römischen Synodalität und den politischen Bestrebungen der Kirchenfunktionäre zeigt Martin Brüske, Mitgründer der Initiative, in einem Artikel auf der Webseite des Neuen Anfangs auf. Die geplante Konferenz bezeichnet der Theologe darin als ekklesiologisch unförmiges und hässliches Gebilde, welches nichts anderes sei als ein selbstbezüglicher Pseudoparlamentarismus. Besonders kritisiert Martin Brüske die „Rechenschaftspflicht“ für vermeintlich nachgeordnete kirchliche Instanzen sowie den Gebrauch des semantisch schillernden Neologismus „entscheidungserheblich“ für Laienvoten. Beides, so Brüske, ist ekklesiologisch schlicht absurd.


Der Neue Anfang lehnt den Satzungsentwurf in seiner Gesamtheit als ungeeignet im Sinne römischer Synodalität ab, weil es den fundamentalen Widerspruch zu einer authentischen Synodalität, wie sie im Schlussdokument der Bischofssynode von 2024 formuliert wurde, durch eine Fülle salvatorischer Klauseln zu kaschieren versucht. Der Neue Anfang hofft darauf, dass man das in Rom durchschaut, die notwendigen Schlüsse zieht und entsprechend handelt.

Beitrag von Dr. Martin Brüske: siehe Link zur Website der Initiative "Neuer Anfang"

kath.net dokumentiert die Stellungnahme der Initiative „Neuer Anfang“ zur Einrichtung einer „Synodalkonferenz“ in voller Länge:

1. Wir sind Christen, die sich für die Reinigung, Erneuerung und Erweckung der Katholischen Kirche in Deutschland einsetzen, ihre missionarische Dynamisierung erstreben und geistlich-synodale Prozesse nach Art der Weltsynode überall in der Kirche befürworten und unterstützen. 

2. Wir wollen den Abschied von einer Kirche der betreuten Mitglieder, suchen die echte Partizipation aller an der Sendung Jesu und sehnen uns nach einer Kirche der Jünger, in der Laien und Kleriker ihre je eigene Berufung erkennen und mit Leben erfüllen.

3. Während Papst, Weltsynode und römische Instanzen immer wieder die Notwendigkeit gemeinsamer Beratung betonten, aber „Entscheidungen“ den jeweiligen Zuständigkeiten (gerade hinsichtlich des bischöflichen Amtes) vorbehielten, insistierte das ZdK immer auf „beraten und entscheiden“. Das vorliegende Dokument ruft zehnmal in unterschiedlichen und schillernden Zusammenhängen das Wort „Entscheidung“ auf und unterminiert durch Vermischung der Zuständigkeiten auf nebulöse Weise die Forderung nach Klarheit.

4. Wir protestieren gegen die Verwechslung von Parlamentarismus und „Synodalität“ durch Funktionärseliten, die nach klerikaler Gestaltungsmacht streben.

5. Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe in Deutschland zu sprechen und zu handeln, ebenso das Recht des „Zentralkomitees der deutschen Katholiken“, für die Gesamtheit der Laien im Volk Gottes in Deutschland zu sprechen und zu handeln.

6. Wir bestreiten das Recht selbstermächtigter kirchlicher Eliten in Deutschland, im Namen von Reform strukturelle Veränderungen herbeizuführen, die eine neue Hierarchie neben der bestehenden Hierarchie installieren, und die apostolisch-sakramentale Leitungsstruktur durch eine „Herrschaft vom Büro aus“ (Max Weber) ersetzen möchten.

Wir bestreiten das Recht von selbstermächtigten kirchlichen Eliten, sich unter Berufung auf „Synodalität“ bischöfliche Vollmachten anzueignen und unter dem Anschein von „Partizipation“ eine Art von Regierungsbeteiligung herbeizuführen.

7. Wir bestreiten das Recht, den sexuellen Missbrauch in der Kirche für die Durchsetzung einer bisher nicht durchsetzbaren Reformagenda zu instrumentalisieren. Im „Synodalen Weg“ arbeiteten Bischöfe mit, die ihre eigene Beteiligung an Prozessen der Vertuschung kaschierten. Die „Synodalen“ zogen sich auf ein Konstrukt „systemischer Schuld” zurück und verdeckten damit persönliche Verfehlungen. Es gab und gibt keine Konsequenzen für Verantwortliche, wie sie zuletzt etwa in der Trierer Missbrauchsstudie benannt wurden.

8. Mit vielen Katholiken leiden wir an einer Überstrukturierung der Kirche, die durch die Einrichtung einer zusätzlichen „Synodalkonferenz“ noch einmal gesteigert würde. Wichtiger wäre es darauf hinzuwirken, die Arbeitsweise in den vorhandenen Gremien synodaler zu gestalten. Gleichzeitig fehlt es überall an lebendigen Jüngerkreisen, diakonischen und missionarischen Initiativen, an „Hörern des Wortes“ und Gebetsgruppen.

9. Wir sehen in der versuchten „Parlamentarisierung“ der Kirche durch eine sogenannte „Synodalkonferenz“ das Einfallstor für Ideologien, theologische Modeströmungen und politisierte Pressure Groups, durch die das Evangelium gezähmt, verdunkelt und die Freiheit der Verkündigung eingeschränkt werden könnte.

10. Die Satzung sieht eine paritätische Dreiteilung von DBK, ZdK und „weitere(n) Gläubigen“ vor, von denen nichts weiter bestimmt ist, als dass bei ihren „Entsendungen und Wahlen ... Geschlechter- und Generationengerechtigkeit anzustreben“ sei. Da alle über ein gleiches Stimmrecht verfügen sollen, ist zu erwarten, dass erneut Bischöfe majorisiert werden. Beim zurückliegenden „Synodalen Weg“ haben wir jahrelang erlebt, wie Bischöfe manipuliert und psychischem Druck ausgesetzt wurden.

11. Wir bestreiten die Notwendigkeit einer „Synodalkonferenz“. Es existiert bereits eine gemeinsame Konferenz von ZdK und Bischofskonferenz. Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen“.

12. Der vorliegende Satzungsentwurf weist zahlreiche Mängel und Widersprüche auf. Wir bitten Papst Leo und die verantwortlichen römischen Instanzen, den Text zurückzuweisen, weil er unvereinbar ist mit Lehre, Verfassung und Recht der Katholischen Kirche.

Archivfoto: Bischöfe bei der DBK-Vollversammlung Herbst 2025 in Fulda (c) DBK/Marko Orlovic


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