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| ![]() Der Deutsche Ärztetag streicht das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Beihilfe zum Selbstmord6. Mai 2021 in Prolife, 4 Lesermeinungen Deutsches Ärzteblatt: „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen“ - Entscheidung folgt einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2020 Berlin (kath.net) „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen.“ So kommentiert das deutsche „Ärzteblatt“ die Nachricht, dass der 124. Deutsche Ärztetag den Satz „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ ersatzlos aus der (Muster-)Berufsordnung zu streichen. Das „Ärzteblatt“ schrieb weiter: „Mit der Streichung des Satzes „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ entsprachen die Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im vergangenen Jahr den Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB), der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig erklärte und gleichzeitig kritisierte, dass die MBO-Ä und die Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern ärztliche Suizidhilfe untersagen.“ Gleichzeitig stellte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, aber klar: die Ärzteschaft sei nicht bereit, Suizidbeihilfe zu einer normalen ärztlichen Dienstleistung zu machen. Er erläuterte weiter, dass es nur wenige Fälle gebe, in denen todkranken Menschen nicht durch entsprechende palliativmedizinische Maßnahmen geholfen werden könne. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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