Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  3. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Voll in die Falle getappt
  6. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  7. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  8. Die große Täuschung
  9. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  12. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  15. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung

Der Deutsche Ärztetag streicht das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Beihilfe zum Selbstmord

6. Mai 2021 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutsches Ärzteblatt: „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen“ - Entscheidung folgt einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2020


Berlin (kath.net) „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen.“ So kommentiert das deutsche „Ärzteblatt“ die Nachricht, dass der 124. Deutsche Ärztetag den Satz „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ ersatzlos aus der (Muster-)Berufsordnung zu streichen. Das „Ärzteblatt“ schrieb weiter: „Mit der Streichung des Satzes „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ entsprachen die Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im vergangenen Jahr den Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB), der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig erklärte und gleichzeitig kritisierte, dass die MBO-Ä und die Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern ärztliche Suizidhilfe untersagen.“


Gleichzeitig stellte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, aber klar: die Ärzteschaft sei nicht bereit, Suizidbeihilfe zu einer normalen ärztlichen Dienstleistung zu machen. Er erläuterte weiter, dass es nur wenige Fälle gebe, in denen todkranken Menschen nicht durch entsprechende palliativmedizinische Maßnahmen geholfen werden könne.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 KatzeLisa 9. Mai 2021 
 

Eid des Hippokrates

Der Eid des Hippokrates soll etwa 2000 Jahre alt sein, auch wenn er in der heutigen Fassung viel später aufgeschrieben wurde. Der gelehrte Arzt hat von etwa 460-370 vor Chr. gelebt und zu seinen grundlegenden Lehren gehörte es, den Menschen zum Leben und nicht zum Tod zu verhelfen.
In unserer vermeintlich fortschrittlichen Zeit werfen wir diese Lehre ohne Skrupel über Bord. Millionen von Foeten wurden und werden abgetrieben-man nennt es Recht auf reproduktive Frauengesundheit.
Am Ende des Lebens soll dann den Alten der "gute Tod geschenkt werden, Euthanasie in einem Land, das Millionen von "unwertem Leben" in den Tod geschickt hat. Mehr noch, Ärzte sollen jedem, der lebensüberdrüssig ist, ins Jenseits verhelfen.
Sind das dieselben, die auf der anderen Seite oft einen sinnlosen Aufwand betreiben, um den nahenden Tod zu verhindern, statt den Kranken friedlich sterben zu lassen?
Wir leben in einer zerrissenen Welt, der mit dem Glauben an Gott der Kompaß zum Leben verloren gegangen ist.


0
 
 SalvatoreMio 6. Mai 2021 
 

Ist ein Selbstmord ein Mord? Wozu die Frage?

@Uwe Lay: Ihre Frage müssten Juristen beantworten. Wir haben nun mal diesen Begriff und keinen anderen. Aber wozu ist die Frage wichtig? Misslingt ein Selbstmordversuch, wird man die Person gewiss nicht vor Gericht bringen; gelingt er, spielt die Tat keine Rolle, weil die Person nicht mehr hier ist. Da bleibt es eher ein Thema zwischen dem Schöpfer und dem Selbstmörder. - Bei einem Mörder sieht die Sache anders ist, denn er wird sich hoffentlich vor Gericht verantworten müssen.


2
 
 laudeturJC 6. Mai 2021 

@Uwe Lay

Die zitierte Definition entspricht dem deutschen Strafrecht, ist nur ein Beispiel einer möglichen Definition (andre Länder definieren anders) und für eine theologische Fragestellung irrelevant.

Gott ist der Herr über Leben und Tod, wer den Tod aktiv und eigenmächtig herbeiführt, mordet - beim Suizid eben sich selbst...


2
 
 Uwe Lay 6. Mai 2021 
 

Ist ein Selbstmord ein Mord?

Die Definition von Mord lautet (Strafgesetzbuch): Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.
Inwieweit trifft diese Defintion auf einen Suizid zu? Meines Erachtens nicht.Ich bitte um eine Begründung, daß wirklich von einem Selbstmord gesprochen werden kann.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


0
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  7. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  8. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  9. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  10. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  11. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  12. Die große Täuschung
  13. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  14. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  15. Niederösterreich: Pfarrer während Messfeier verstorben

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz