Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  5. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  6. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  7. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  8. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  9. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  10. Besorgniserregende antidemokratische und gewaltaffine Haltungen bei jungen Muslimen
  11. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass
  12. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  13. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  14. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  15. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“

Der Deutsche Ärztetag streicht das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Beihilfe zum Selbstmord

6. Mai 2021 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Deutsches Ärzteblatt: „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen“ - Entscheidung folgt einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2020


Berlin (kath.net) „Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen.“ So kommentiert das deutsche „Ärzteblatt“ die Nachricht, dass der 124. Deutsche Ärztetag den Satz „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ ersatzlos aus der (Muster-)Berufsordnung zu streichen. Das „Ärzteblatt“ schrieb weiter: „Mit der Streichung des Satzes „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ entsprachen die Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im vergangenen Jahr den Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB), der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig erklärte und gleichzeitig kritisierte, dass die MBO-Ä und die Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern ärztliche Suizidhilfe untersagen.“


Gleichzeitig stellte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, aber klar: die Ärzteschaft sei nicht bereit, Suizidbeihilfe zu einer normalen ärztlichen Dienstleistung zu machen. Er erläuterte weiter, dass es nur wenige Fälle gebe, in denen todkranken Menschen nicht durch entsprechende palliativmedizinische Maßnahmen geholfen werden könne.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG nur noch bis 22. JUNI!!!
  2. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  3. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen
  6. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  7. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  8. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  9. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  10. Rückflug des Papstes von Teneriffa nach Rom um mehrere Stunden verzögert
  11. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  12. 'Ein Akt der Hoffnung': US-Bischöfe weihen die USA dem Heiligsten Herzen Jesu
  13. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  14. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“
  15. Fünf Mythen über den Heiligen Geist

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz