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Warum sollte Bischofskonferenz die Kompetenz haben, die der Glaubenskongregation abgesprochen wird?

7. Mai 2021 in Aktuelles, 15 Lesermeinungen
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„Und wie könnte eine Bischofskonferenz für 27 Bistümer entscheiden, obwohl doch offenkundig ist, dass sich die Bischöfe nicht einig sind?“ Gastkommentar von Manfred Spieker


Osnabrück (kath.net) Die Debatte über die Klarstellung der Glaubenskongregation, dass die Kirche homosexuelle Verbindungen nicht segnen könne, hält unvermindert an. Sie spaltet die Gemeinden. Leider tragen auch Exegeten, Pastoral- und Moraltheologen zur Verunsicherung bei. Einige Anmerkungen zu dieser Debatte, zunächst aus der Sicht eines katholischen Laien, dann aber auch aus der Sicht der Sozialethik:

Die Klarstellung der römischen Glaubenskongregation lasse, so wird behauptet, biblische Belege vermissen. Es wird unterstellt, auch in Rom habe sich herumgesprochen, dass kein seriöser Bibelwissenschaftler einzelne negative Aussagen zur Homosexualität im Alten oder Neuen Testament für geeignet hält, die römische Position zur Homosexualität zu rechtfertigen. Diese Unterstellung ist abwegig. Die Klarstellung der Glaubenskongregation weist auf die zentrale biblische Stelle hin: die Schöpfungsordnung, nach der Gott den Menschen als Mann und Frau erschaffen hat, der Mann Vater und Mutter verlässt, Mann und Frau ein Fleisch werden und in einem lebenslangen Bund das Leben weitergeben - eine Schöpfungsordnung, die nicht nur am Anfang des Alten Testaments steht, sondern von Jesus im Neuen Testament an zahlreichen Stellen in Gesprächen mit den Pharisäern (Mt 19,3-12; Mk 10,2-12), mit der Frau am Jakobsbrunnen (Joh 4,1-26) und mit der Ehebrecherin (Joh 8,3-11) bestätigt wird. Sie wurde, wie es in der Klarstellung der Glaubenskongregation heißt, „von Christus, dem Herrn, vollständig offenbart“.

Ob die römische „Schlafzimmer-Theologie“ etwas mit der Botschaft Jesu zu tun habe, wird gefragt. Sie hat offenkundig mit der Botschaft Jesu nicht nur „zu tun“, sondern ist ein integraler Bestandteil dieser Botschaft, die das menschliche Leben in seiner gesamten leiblich-seelischen Verfasstheit betrifft. Wenn der Apostel Paulus in seinen Briefen auf die Homosexualität zu sprechen kommt (Röm 1,26-27; 1 Kor 6,9; 10,8; 1 Tim 1,8-10; Hebr. 13,4; Jud 7), ist dies im konkreten Rahmen seiner Mission eine Bestätigung dieser Schöpfungsordnung. Aus ihr ergibt sich eine Theologie des Leibes mit einer ganzheitlichen Sicht der Sexualität, in der Hingabe, Lust, Partnerschaft und Offenheit für neues Leben eine Einheit bilden. Papst Johannes Paul II. hat zu dieser Theologie des Leibes in seinen Generalaudienzen zwischen 1979 und 1984 133 Vorträge gehalten. Homosexuelle Verbindungen widersprechen dieser Schöpfungsordnung. Sie verkennen den Zusammenhang von Sexualität und Generativität. Sie sind deshalb generationenblind. Ihnen einen kirchlichen Segen zu erteilen, wäre ein Verstoß gegen diese Ordnung und eine Abkehr von einer zweitausendjährigen Tradition.


Manche hoffen auf Papst Franziskus, der den nationalen Bischofskonferenzen freistellen sollte, selbst darüber zu entscheiden, ob sie homosexuelle Verbindungen ihren Segen erteilen wollen. Das aber wäre gewiss kein Segen für die Kirche, sondern ein Weg in weitere Spaltungen, ganz abgesehen davon, dass das Problem nur verschoben würde. Denn warum sollte eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, die der Glaubenskongregation abgesprochen wird? Und wie könnte eine Bischofskonferenz für 27 Bistümer entscheiden, obwohl doch offenkundig ist, dass sich die Bischöfe nicht einig sind? Jeder Bischof ist der Hirte seines Bistums. Keine Bischofskonferenz kann ihm seine Verantwortung abnehmen. Der Papst würde mit einer solchen Verschiebung der Entscheidung seinen Auftrag missachten, den Glauben zu verkünden und die Einheit der Kirche zu wahren.

Was spricht aus der Sicht der Sozialethik gegen einen Segen für homosexuelle Verbindungen? Jede Gesellschaft hat ein vitales Interesse daran, diejenigen privaten Lebensformen besonders zu schützen und zu fördern, welche Leistungen erbringen, die nicht nur für die Beteiligten, sondern für die gesamte Gesellschaft notwendig sind. Eine solche private Lebensform ist die Ehe und die aus ihr hervorgehende Familie. Die Leistungen, die Ehe und Familie für die ganze Gesellschaft erbringen, sind zum einen die Weitergabe des Lebens – Sozialwissenschaftler sprechen von der Reproduktion oder der Regeneration der Gesellschaft – und zum anderen die Bildung des Humanvermögens der nächsten Generation. Das Humanvermögen ist die Gesamtheit jener Daseins- und Sozialkompetenzen, die dem Erwerb schulischer Allgemeinbildung und beruflicher Fachkompetenzen vorausliegen. Es ist für die Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur von kaum zu überschätzender Bedeutung.

Reproduktion der Gesellschaft und Bildung des Humanvermögens sind die singulären Leistungen der Familie, die den Generationenvertrag sicherstellen, auf dem alle Sozialversicherungssysteme beruhen. Aus soziologischer Sicht haben Ehe und Familie deshalb, so formulierte es ein früherer Familienbericht der Bundesregierung, eine „gesellschaftliche Funktion“, und aus ökonomischer Sicht produzieren sie „positive externe Effekte“. Diese vitalen Funktionen von Ehe und Familie verbieten es, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ehegleiche Rechte einzuräumen und die Nichtberücksichtigung dieser Partnerschaften in der Rechtsordnung als „Diskriminierung“ zu bezeichnen. Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen leisten zur Reproduktion der Gesellschaft keinen Beitrag. Sie sind generationenblind. Ihnen fehlt jene interpersonale Komplementarität, die der Schöpfer für Mann und Frau gewollt hat. Es liegt in der Logik jeder verfassungsrechtlichen Garantie für Ehe und Familie, homosexuellen Verbindungen deshalb nicht den Schutz und die Förderung zukommen zu lassen wie Ehe und Familie. Gesetzgeber und Verfassungsgericht in Deutschland gingen – wie in zahlreichen anderen Ländern – einen anderen Weg. Sie glichen die 2001 eingeführte Lebenspartnerschaft homosexueller Verbindungen Schritt für Schritt der Ehe an und führten 2017 die Ehe für alle ein, die nun denselben Schutz und dieselbe Förderung genießen soll wie die Ehe von Mann und Frau. Seit dem 1. Oktober 2017 heißt es in § 1353 BGB: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Diesem Trend stellten sich einige mittel- und osteuropäischen Länder (Polen, Ungarn, Kroatien, Slowakei, Litauen, Lettland, Bulgarien) entgegen, indem sie die Ehe in ihren Verfassungen gegen heftigen Widerstand der EU als Bund von Mann und Frau definierten.

Dass Sexualität mit Generativität zu tun hat, ist nicht nur eine sozialethische Erkenntnis. Dieses Faktum hat ebenso schöpfungstheologische, moraltheologische und pastoraltheologische Relevanz, die in der gegenwärtigen Debatte um die Segnung homosexueller Verbindungen weithin ignoriert wird. Eine Segnung homosexueller Verbindungen ist von der immer möglichen Segnung einzelner Menschen mit homosexuellen Neigungen zu unterscheiden. Der diesen Personen gebührende Respekt „darf jedoch nicht zu einer Legitimierung von Verhaltensweisen führen, die mit dem moralischen Gesetz nicht vereinbar sind“, so das Kompendium der Soziallehre der Kirche von 2004. Eine Segnung homosexueller Verbindungen würde den Sinn menschlicher Geschlechtlichkeit verdunkeln und damit der Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft schaden. Homosexuelle Verbindungen bleiben generationenblind. Deshalb ist die Klarstellung der Glaubenskongregation, die Kirche könne homosexuelle Verbindungen nicht segnen, auch ein Beitrag zum Gemeinwohl von Staat und Gesellschaft.

Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück.


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Lesermeinungen

 Schimmelreiter 8. Mai 2021 

@ Chris2

Es ist nach dem, was ich im Studium gelernt habe, so, dass es darum geht, ob man Kinder willentlich ausschließt oder nicht. Wer natürlicherweise keine Kinder bekommen kann, könnte Adoptiv- der Pflegekinder annehmen. Das tut der Bereitschaft keinen Abbruch. Nur wer kann, aber nicht will, geht eine ungültige Ehe ein.


1
 
 Chris2 8. Mai 2021 
 

@berger

Das kann nicht stimmen. Zumindest nicht in jedem Fall des "keine Kinder mehr zeugen könnens". Sonst müssten sich ja Katholikinnen z.B. ab etwa 30-40 regelmäßig auf Fruchtbarkeit testen lassen. Das wäre absurd.


2
 
 SalvatoreMio 8. Mai 2021 
 

Wehret den Anfängen

Liebe@KatzeLisa!Danke, dass Sie an diese Versagen erinnern. Als die "Ehe für alle" wie eine schwarze Wolke auftauchte, wartete ich auf Kirchenprotest. Nichts! Mittlerweile glaube ich, dass "die da oben ein ganz neues Weltbild kreiert haben, wozu auch die Gendersprache und "Liebe für alle" gehören: das passt zwar nicht zu dem, was Christus gelehrt hat, wohl aber zur EU und zum "Großen Reset" des Herrn Schwab mit dem Weltwirtschaftsforum und den Multimilliardären. -Möchte ich doch völlig danebenliegen und ein Spinner sein!


3
 
 stephanus2 7. Mai 2021 
 

Aus meiner Sicht..

..ist Homosexualität einfach eine Art von Störung. Das eigene Geschlecht geschlechtlich zu begehren, da läuft doch etwas sehr falsch. Sei es anlagebedingt oder durch arg gestörte Kindheits- und Jugenderlebnisse.Darum ist niemand zu beneiden. Die Art, wie von Mann/Mann und Frau/Frau Sexualität betrieben wird,ist furchtbar abstoßend. Dass viele sich seelisch aufrichtig lieben, bezweifele ich nicht.Aber das ganze Gewese um diese Störung ist krank. Erst Ehe für alle -ein Unding - jetzt Segen für alle? Vllt werden Homos selbst als Uboot missbraucht -zur weiteren Untergrabung der Katholischen Kirche.


7
 
 KatzeLisa 7. Mai 2021 
 

Wehret den Anfängen

Professor Spieker hat ausdrücklich vor der Einführung der sog. Homo-Ehe gewarnt. Die Politik hat sich nicht darum geschert. Frau Merkel wollte sich mit der Abstimmungsfreigabe, die sie bei einem Interview mit einer Frauenzeitschrift en passent verkündete, den Weg für eine Koalition mit der FDP ebnen. Die liberale Partei hatte sich die Homo-Ehe auf die Fahnen geschrieben. Wo blieb der Protest der katholischen Kirche? Sie zog es vor, auf dem Mainstream zu segeln und versagte kläglich.
Ähnlich war der Verlauf bei der Einführung eines sog. dritten Gechlechts, auch hier kein Aufschrei. Inzwischen inseriert sogar die Kirchenzeitung bei Stellenausschreibungen m/w/d (divers).


5
 
 berger 7. Mai 2021 
 

Buntfleck

Paare, die keine Kinder mehr zeugen können oder wollen haben eine Josefsehe zu führen!


1
 
 SalvatoreMio 7. Mai 2021 
 

Dürften manche bei mangelndem Kinderwunsch keine Ehe eingehen?

Das würde mich interessieren: Da ist z. B. ein Paar, das weiß vor der Ehe: wenn wir ein Kind zur Welt bringen (z. B. Erbkrankheit) wird es lt. Aussage von Ärzten schwerstbehindert sein. Also würden sie der Bereitschaft zu Nachwuchs praktisch nur "theoretisch" zustimmen. Dürften sie das Sakrament nicht empfangen? Wer kennt sich da aus?


0
 
 Norbert Sch?necker 7. Mai 2021 

@buntfleck - gute Frage

Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen Zeugungsunfähigkeit und Impotenz. Erstere ist ausdrücklich kein Ehehindernis, zweitere schon.
Nach dem Beispiel von Abraham und Sara oder Elisabeth und Zacharias sollte man hier die Hoffnung auf Kinder nie aufgeben.
Im Allgemeinen steht also eine Eheschließung zwischen zwei Senioren nichts im Wege.
Die Frage bei der Trauung lautet deshalb auch "Sind Sie bereit, die Kinder anzunehmen, die Gott Ihnen schenken will?".
Und eine geschlossene Ehe bleibt selbstverständlich eine Ehe, egal, was geschieht.


0
 
 phillip 7. Mai 2021 
 

Ein im Sakrament der Ehe verbundenes Paar ...

... ohne Kinder soll keine Ehe, sondern eine Partnerschaft sein? Was soll den dieser komplette Unsinn. Schon einmal im KKK gelesen? Dort steht: "Eheleute, denen Gott Kindersegen versagt hat, können dennoch ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen. Ihre Ehe kann fruchtbar sein an Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese ausstrahlen". Lieber Gott, erleuchte solche Irrlehrer!


4
 
 girsberg74 7. Mai 2021 
 

„Generationenblind“,

der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung mit Homosexuellen, die gewollt oder in der Natur ihres Seins, keine Nachkommen haben, aber Ansprüche an die Gesellschaft.

Vor einer Auseinandersetzung über diesen Punkt ist es zwingend, dass ungewollt Kinderlose eindeutig aus der Diskussion über den Generationenvertrag herausgenommen werden.

Gewollt Kinderlose weisen gerne, teils betont, betont darauf hin, dass sie ja auch für die Rente einzahlen und folglich ein Recht auf Rente hätten. Sie übersehen dabei, dass die Rentenversicherung ein Umlagesystem ist, dass also ihre Einzahlungen nicht für ihre Rente, sondern für die Rente ihrer Eltern ist. Daher müssen andere für die Rente von gewollt Kinderlosen aufkommen und das sind die Nachkommen von Familien, die dafür doppelt arbeiten.


4
 
 ottokar 7. Mai 2021 
 

Eine glasklare Analyse des religiösen und sozialen Wertes der Ehe.

In der gegenwärtigen Zeit hat Gottes wunderbarer Schöpfungsplan in unserer Gesellschaft an Bedeutung verloren. Selbst "gescheite" geweihte Theologen bezweifeln bereits die Worte der Heiligen Schrift, auch mit der Begründung, es sei bei deren Verkündigung doch niemand mit einem Tonbandgerät dabei gewesen (so der Generalobere der Jesuiten Pater Arturo Sosa Abascal 2019).Und an die 70 Prozent unserer Bevölkerung halten bereits wenig vom Wahrheitsgehalt der Heiligen Schrift. Heute daher mit religiös fundierten Argumenten und in ruhigem, wohlüberlegten Ton gegen Homosexualität zu argumentieren, erzeugt sofort Widerstand. Man ist ein ewig gestriger und wir bald mit dem aktuellen Modewort "Rassist" beschimpft , wenn z.B. so wie Manfred Spieker in seinem letzten Absatz argumentiert. Heute kann bereits eine konservative (=werterhaltende), glaubenstreue , also wahre Argumentation ungestraft als rassistisch abgetan werden, wie das Beispiel der Frau Professor Rahner aus Tübingen zeigt.


9
 
 SalvatoreMio 7. Mai 2021 
 

Der Kompass - Christus, unser Morgenstern!

Herrn Spieker sei herzlich gedankt! Sein Glaubenskompass ist intakt! Leider befinden sich auf dem Glaubensschiff derzeit Steuerleute, die mit dem Kompass nicht mehr umgehen können und unheilvolle Gewässer durchfurchen. Auf Deck lassen sie Gläubige fröhlich herumtanzen, die nicht begreifen, in welche Abgründe sie verschifft werden oder gegen welche Klippen sie prallen. Christus, den Morgenstern, haben sie dabei nicht im Auge, höchstens eine Fata Morgana.


10
 
 golden 7. Mai 2021 
 

Bene !

Bei M. Spieker schätze ich Glauben so harmonisch zusammen mit Vernunft.Bei diversen (!)Gremien scheint mir aber Unglaube mit Unvernunft gepaart.Das wäre meine Antwort auf die Frage in der Überschrift...


5
 
 art_ur 7. Mai 2021 
 

Wenn`s nicht traurig wäre, wär`s lustig

Man braucht heute nur zwei Internetseiten besuchen um zu wissen wie es in Deutschland in der Kirche zugeht :)
kath.net und katholisch.de

CDU auf dem historischen Tief??? Sowas aber auch...
warum nur??? :))


7
 
 Norbert Sch?necker 7. Mai 2021 

Ehe ohne Kinder?

Eine Ergänzung zur sozialethischen Komponente: genau deshalb gehört es auch zum Ehekonsens, dass die Ehe "darauf hingeordnet ist, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen" (can 1096 §1). Der Ausschluss von Nachkommenschaft macht eine Ehe unmöglich (Partialsimulation - can 1101 §2).

Nun kann es durchaus nachvollziehbare Gründe geben, warum ein Paar keine Kinder will, zum Beispiel Erbkrankheiten. Aber dann ist diese Partnerschaft eben keine Ehe.


6
 

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