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| ![]() US-Kirchenrechtler Peters: „Tritt Kardinal Marx auch vom Abstimmungsrecht im Konklave zurück?“6. Juni 2021 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen Renommierter Kirchenrechtsprofessor fragt, ob Kardinal Marx gegebenenfalls auch von „allen Vergünstigungen und Vorteilen“ zurücktreten wird, die die Kirche Ex-Prälaten erweist. München (kath.net/pl) „Wird Kardinal Marx auch auf von allen Vergünstigungen und Vorteile, die die Kirche Ex-Prälaten gezeigt hat, zurücktreten – einschließlich seines Abstimmungsrechts in einem Konklave? Oder wäscht er sich nur die Hände, um seine Rolle bei der Reparatur des Schadens, den er mit angerichtet hat, zu richten [Anm.d.Ü.: kleinzuhalten]? „Resignation“ bedeutet für die meisten von uns eine Sache, aber für jene etwas anderes.“ Das fragt der renommierte US-amerikanische Kirchenrechtsprofessor Edward N. Peters auf seinem Twitterauftritt in Zusammenhang mit dem Amtsverszichts-Angebot des Münchner Kardinal Reinhard Marx an Papst Franziskus. Peters, der sich privat auf seinem Twitterauftritt äußert, ist in offizieller Funktion nicht nur Professor für Kirchenrecht am Sacred Heart Priesterseminar der Erzdiözese Detroit, sondern auch Referendar der Apostolischen Signatur des Vatikans. Unter dem Tweet gab es Reaktionen einiger gut informierter Katholiken. Mark Brumley, Verlagsleiter der „Ignatius Press“, einem der weltweit führenden katholischen Verlage, notiert: „Es sieht danach aus, dass er im Kardinalsrat usw. bleiben möchte und anscheinend nur aus der Verantwortung für das Erzbistum heraus will.“ Jemand schrieb: „Ich traue Marx überhaupt nicht. Wenn Papst Franziskus seinen Rücktritt nicht annimmt, wird er die Botschaft an die Gläubigen der Kirche senden, dass sein Schweigen bis zu diesem Punkt [der Frage der] ketzerischen Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Deutschland ... Zustimmung ist.“ Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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