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Vatikan begrenzt Amtszeit für Leitung katholischer Laienverbände

12. Juni 2021 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
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Mehr "gesunder Wechsel" an Spitze von Laienorganisationen auf internationaler Ebene soll auch Machtmissbrauch entgegenwirken - Betroffen sind rund 100 Verbände, die dem Vatikan-Dikasterium für Laien unterstehe.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)

Der Vatikan macht katholischen Laienorganisationen auf internationaler Ebene Vorgaben zur internen Führung. Ein am Freitag veröffentlichtes Dekret der Behörde für Laien, Familie und Leben betont zwar Recht und Freiheit von Katholiken, Vereinigungen zu gründen und zu leiten. Es bekräftigt aber, dass die interne Führung einer Organisation stets "in Einklang mit der kirchlichen Mission" und ihren Normen stehen müsse. Daher müssten Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten beschränkt werden, um einen "gesunden Wechsel" sicherzustellen und Veruntreuung sowie Machtmissbrauch vorzubeugen.

Betroffen sind rund 100 internationale Strukturen, die der Laienbehörde unterstehen, darunter etwa die Dachorganisationen der Gemeinschaft Sant'Egidio, des Neokatechumenalen Wegs oder der Schönstatt-Frauenbund, eine internationale Gemeinschaft zölibatär lebender Frauen. Die Regeln gelten indes nicht für Priestervereinigungen sowie für Institute geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens. Ebenso können Gründer von Laienorganisationen von den Vorgaben befreit werden.


In den zentralen Leitungsgremien werden Amtszeiten mit dem Dekret künftig auf maximal fünf Jahre begrenzt - kürzere Amtszeiten für unterschiedliche Posten, etwa Schatzmeister oder Sekretär, sind möglich. Insgesamt darf dieselbe Person aber höchstens zehn Jahre einen Posten im Leitungsgremium besetzen, danach muss für mindestens eine Amtszeit ausgesetzt werden.

 

Maximal zehn Jahre als Vorsitzende

Etwas andere Regeln gelten für Vorsitzende. Diese dürfen das Amt für maximal zehn Jahre ausüben, können aber zuvor schon länger Mitglied des Leitungsteams gewesen sein. Nach zehn Jahren an der Spitze muss dann aber zwei Amtsperioden gewartet werden, bevor intern ein neuer Führungsposten bekleidet werden darf.

In den Organisationen, in denen nach Inkrafttreten des Dekrets die Fristen überschritten werden, müssen binnen 24 Monaten nach Ablauf der maximal zulässigen Amtszeit Neuwahlen stattfinden. Alle vollwertigen Mitglieder haben zudem ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung der Gremien, die wiederum das zentrale Leitungsgremium auf internationaler Ebene wählen.

In einem Kommentar im "Osservatore Roman" schreibt Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana, dass bislang die Freiheit der Laienverbände sehr groß, "vielleicht zu groß" gewesen sei. Dies gelte besonders mit Blick auf die Vergabe von Ämtern, Amtszeiten und das Einbeziehen der Mitglieder bei Wahlen.

Das Dekret unterscheide nicht zwischen privaten und öffentlichen Organisationen, Diözesan- und Landesverbände seien indes nicht verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Es bleibe abzuwarten, so Rhode, ob andere Behörden dem Beispiel folgten und ähnliche Regelungen erließen für Strukturen, die ihnen direkt unterstellt seien.

Das Dekret wurde vom Präfekten des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben, Kardinal Kevin Joseph Farrell, sowie dem zuständigen Sekretär Alexandre Awi Mello unterzeichnet und von Papst Franziskus als rechtlich bindend gebilligt. Es tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und löst damit alle bestehenden Regelungen der Laienorganisationen ab.

 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Chris2 14. Juni 2021 
 

Sicherlich meist konstruktiv.

Spontan fällt mir ein ZdK-Funktionär ein, der seine Organisation gefühlte Jahrzehnte lang in die falsche Richtung geleitet hat. Das ZdK sollte in die Welt hinein wirken, nicht die Welt und den Zeitgeist als Spaltpilz in die Kirche tragen...


0
 
 Lämmchen 14. Juni 2021 
 

@snooky flowers

Die Berufung zum Diözesanpriester und zum Ordensmann (ob mit oder ohne Priesterberufung) sind zwei völlig unterschiedliche Geistliche Berufung, zu der man berufen sein muss. Das ist nicht wie z. B. ein Wechsel eines Industriekaufmanns von einer Firma in eine andere.
Wer das nicht weiß bzw. beachtet,tut besser daran sich mit solchen Ratschlägen zurück zu halten.


0
 
 Dr Feingold 13. Juni 2021 
 

geislicher Missbrauch

Ich denke diese Maßname ist im Hinblick darauf zu sehen


0
 
 Lämmchen 13. Juni 2021 
 

snooky flowers

ein geistliches Amt ist mit einer geistlichen Berufung verbunden, das ist etwas anderes


1
 
 J. Rückert 12. Juni 2021 
 

Kontrolle,

Einfluss, Macht.
Kann gut sein, muss nicht.


0
 
 Lämmchen 12. Juni 2021 
 

wäre auch sinnvoll

bei Diözesanräten, Pfarr-/Kirchengemeinderäten und anderen Strukturposten - so mancher Laie hockt zu lange fest im Sattel und entwickelt sein Eigenleben


3
 

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