Loginoder neu registrieren? |
||||||||||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: Top-15meist-diskutiert
| US-Demokraten legen Gesetz gegen Abtreibungsbeschränkungen vor24. Juni 2021 in Prolife, 3 Lesermeinungen 48 der 50 Senatoren der Demokratischen Partei unterstützen einen Gesetzesvorschlag, der praktisch alle Einschränkungen von Abtreibungen aufheben würde, die in den Bundesstaaten in Kraft sind. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Die Senatoren der Demokratischen Partei haben einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nach Ansicht von Lebensschützern alle Einschränkungen von Abtreibungen, die es in den Bundesstaaten gibt, außer Kraft setzen würde. Der „Women’s Health Protection Act“ (WHPA) würde in allen Bundesstaaten der USA de facto Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, sagt Carol Tobias, Präsidentin der Lebensschutzorganisation „National Right to Life“ (NRL). 48 der 50 Senatoren der Demokratischen Partei unterstützen den WHPA. Das Gesetz würde, sollte es in Kraft treten, derzeit geltende Abtreibungsverbote nach der zwanzigsten Schwangerschaftswoche aufheben. In dieser Phase empfindet das ungeborene Kind Schmerzen. Auch geschlechtsspezifische Abtreibungen wären unter dem WHPA erlaubt. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Wegfall von Gewissensklauseln. Das bedeutet, dass unter dem WHPA Angehörige medizinischer Berufe die Mitwirkung an Abtreibungen nicht aus Gewissensgründen ablehnen dürfen. Katholische Spitäler würden keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bekommen, wenn sie sich weigern, Abtreibungen durchzuführen. Ebenso würden Bestimmungen aufgehoben, die eine verpflichtende Ultraschalluntersuchung vor einer Abtreibung vorsehen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||
© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz |