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„Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden ernst“13. Juli 2021 in Interview, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt antwortet auf die Frage: „Die Pfarrer haben einen Amtseid abgelegt. Sie sind zum Gehorsam gegenüber dem Papst und dem eigenen Bischof verpflichtet.“ - Kurzinterview von Andre Wiechmann
Bochum (kath.net/Initiative Dubium) Viele katholische Christen sind in der aktuellen Zeit von „Zweifeln“ geplagt. Es geht oft um Haltungen von Bischöfen und Priestern, die sich nicht mit der katholischen Lehre vereinbar sind. Es geht auch um liturgische Missbräuche. Wie gehen wir als katholische Christen damit um? Diese und weitere Fragen möchte Andre Wiechmann von der „Initiative Dubium“ (Siehe Link) mit Dr. Gero P. Weishaupt klären.
Andre Wiechmann: Herr Dr. Weishaupt, stellen Sie sich bitte kurz vor! Was macht Sie zu einem Experten in diesen Fragestellungen?
Dr. Gero P. Weishaupt: Als Kirchenrechtler bin ich seit vielen Jahren in der kirchlichen Rechtsprechung, Verwaltung und Lehre tätig.
Andre Wiechmann: Wie kann ich mich als katholischer Christ über empfundene Missstände beschweren? Welche Möglichkeiten stehen mir hier offen? Ein Bespiel wären z.B. die Regenbogenfahnen an den Kirchen oder das Brechen der Hostie bei der Wandlung.
Dr. Gero P. Weishaupt: Die Gläubigen haben das Recht, sich an den Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Bischofsvikar) oder direkt an den Apostolischen Stuhl zu wenden. Sie sollten allerdings - nach Möglichkeit - zuerst mit der Person, die für die Missstände verantwortlich ist (Pfarrer, Kaplan, Diakon, Gemeinde-, Pastoralassistent) selber sprechen und auf den Missstand hinweisen. Wenn der betreffende Kleriker oder Laie mit pastoralem Auftrag keine Einsicht zeigt und zu erkennen gibt, den Missstand nicht zu beheben, sollte auf jeden Fall der Ordinarius von den Missständen in Kenntnis gesetzt werden.
Greift der Ordinarius nicht ein oder handelt er nicht angemessen, sollten die Gläubigen sich an den Apostolischen Nuntius in Berlin oder direkt an Apostolischen Stuhl in Rom wenden. Wenn es um Glaubens- und Sittenfragen geht, ist die Glaubenskongregation, bei liturgischen Missbräuchen die Gottesdienstkongregation zuständig. Wenn man aber nicht weiß, an wen man sich in Rom wenden soll, genügt es, den Nuntius in Berlin zu bitten, die Klage an die zuständige Stelle im Vatikan weiterzuleiten. Auch kann man sich direkt an das Staatsekretariat in Rom wenden (deutsche Abteilung). Dort leitet man die Klage an das zuständige Dikasterium weiter.
Der Apostolische Stuhl nimmt die Beschwerden ernst. Wenn eine Beschwerde oder Klage bei der zuständigen Kongregation eintrifft, nimmt diese Kontakt auf mit dem verantwortlichen Diözesanbischof.
Andre Wiechmann: Natürlich gilt es bei so einer Beschwerde auch eine gewisse Hemmschwelle zu überwinden. Viele Gläubige haben Angst vor Polarisierung in der Gemeinde. Tritt man dem Pfarrer zu nahe? Dürfen wir uns „gegen“ den Pfarrer oder gar Bischof stellen? Diese Fragen stellt man sich zwangsläufig vor einer solchen Beschwerde. Was ist aus Ihre Sicht zu beachten, um gerade auch immer im „Geist der Liebe“ zu handeln?
Dr. Gero P. Weishaupt: Die Pfarrer haben einen Amtseid abgelegt. Sie sind zum Gehorsam gegenüber dem Papst und dem eigenen Bischof verpflichtet. Und die Gläubigen haben ein Recht auf eine authentische Verkündigung und Feier der Liturgie in ihren Pfarreien. Wenn dies nicht garantiert wird, haben die Gläubigen ein Recht, sich zu beschweren. Das soll freilich in einem Klima des gegenseitigen Respekts und „im Geist der Liebe“ geschehen.
Darum auch sollen die betroffenen Gläubigen ihre Sorgen und Anliegen zunächst der Person mitteilen, die für die Missstände oder Missbräuche verantwortlich ist. Erst wenn das keine Wirkung zeigt, wende man sich an die nächst höhere Instanz.
Konkret: Wenn der Pastoralassistent in der heiligen Messe predigt, was bekanntlich verboten ist und einen liturgischen Missbrauch darstellt, suche man zuerst das Gespräch mit diesem selbst. Dessen Vorgesetzter ist der zuständige Pfarrer, den man dann in der Sache aufsucht, wenn das Gespräch mit dem Pastoralassistent ohne Folgen war. Der hierarchische Oberer des Pfarrers ist der Bischof.
Und wenn alle Mühen umsonst gewesen sind, wäre der Apostolische Nuntius bzw. der Apostolische Stuhl anzugehen, um für Abhilfe zu sorgen.
Andre Wiechmann: Dr. Weishaupt, vielen Dank für das Gespräch!
Grafik (c) kath.net
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Lesermeinungen | Achstaller ERhard 21. August 2021 | | | Den Apostlische Stuhl muss mann in Frage stellen Die Bischöfe und Kardinäle machen so wie so was sie wollen,sie stellen selbstunseren Papst in Frage. Wo die Bischöfe sich einig sind,denn Missbrauchsopfer möglichst wenig zu bezahlen, Ich hatte schon 5 Richter gehabt,die jetzt in ihrem Ruhestand für die Kirche über die Missbrauchszahlungen zu entscheiden haben, Meistens wird zu Gunsten der Kirche entschieden,und die Kirche braucht nur einenlächerlichen Betrag an die Missbrauchsopfer zubezahlen. Meinen Kampf mit dem Bistum Augsburg über eine gerechte Entschädigung dauert schon fast 10 Jahre.Wenn unsere Bischöfe und Kardinäle das auch umsetzen würden ,was sie predigen,dann were die Kirche wieder glaubhaft,doch die Realität sieht anderst aus., Wenn es in unserer Kirche ums Geld geht,dann ist teilen für sie ein Fremdwort. Die Kirche nimmt nur ,von geben ist keine Rede, Unsere Kirche sollte sich ein Beispiel an die Ballonfahrer nehemen,je mehr man unnötigen Ballast abwirft,je höher man fliegen kann. | 0
| | | KatzeLisa 14. Juli 2021 | | | Schwieriges Unterfangen Bei einer Beschwerde über einen chronisch kranken Diakon, der im Karneval akut gesundete, hat der Kontakt zum Bischof keinen sichtbaren Erfolg gebracht.
Zur Zeit gäbe es schon Anlaß zu einer Beschwerde wegen einer Regenbogenfahne am Kirchturm, aber der Kölner Erzbischof hat schon genug Schwierigkeiten, so daß man ihn lieber mit weiterem Ärger verschont. | 0
| | | katholisch-gern 13. Juli 2021 | | | Liturgischer Missbrauch Die "Predigt" durch Laien ist wohl kein wirklich geeigneter Grund, um sich an die römischen Behörden zu wenden. In den allermeisten Fällen handelt es sich um eine "katechetische Unterweisung der Gemeinde" - und die ist in der Messfeier erlaubt. Umgekehrt wird eine Grund für die Beschwerde daraus: Die meisten Zelebranten halten keine Homilie, sondern ausschließlich eine Katechese, deshalb ist das auch nicht von der "Laienpredigt" zu unterschieden. Wäre es nicht viel sinnvoller, sich über die fehlende Homilie zu beschweren als sich an Laien, die sowieso nur auf Weisung des Zelebranten irgendetwas in deiner Messfeier tun, abzuarbeiten? | 0
| | | SalvatoreMio 13. Juli 2021 | | | Alles richtig im Artikel, aber - wir können namentlich in Deutschland eine ganze Reihe Bischöfe nennen, die Priester und Laienmitarbeiter geradezu anfeuern zu Handlungen, die gegen die Weltkirchenordnung verstoßen, und sie bauen diese Aktivitäten aus. Es ist bereits geradezu absurd, sich mit solchen Bischöfen auch noch auseinandersetzen zu wollen. Sie lassen sich von Rom nicht bekehren; sie wollen Rom bekehren. Für Gespräche mit ihnen muss man sich nicht die Nerven zerrütten. | 5
| | | girsberg74 13. Juli 2021 | | | Alles nett, doch worum geht es eigentlich? Wenn ich querlese und gegen Ende darauf stoße, dass ich zuerst mit dem Pastoralassistenten sprechen solle, der in der Heiligen Messe gepredigt hat und erforderlichenfalls erst dann mit dem Pfarrer, so ist mein Interesse für ein solches Interview am Nullpunkt, denn der Pfarrer ist für das verantwortlich, was in der Messe geschieht.
Ich gehe dann aber nicht zum Herrn Pfarrer, sondern gegen diesen gleich zum Bischof; alles andere läuft sonst auf Betulichkeit hinaus oder auf falsche Kameradschaft.
Ich weiß, dass auch bei Bischöfen nicht alles in Ordnung ist, etwa wenn jemandem in einem Bewerbungsgespräch die „entscheidende“ Frage gestellt wird, ob eben er, der Bewerber, bei Zwistigkeiten sich eher nach dem Bischof richten würde oder nach dem Papst.
In dem mir bekannten Fall muss der Heilige Geist dem Bewerber die Antwort eingegeben haben, denn dieser erhielt ohne eine weitere Frage die begehrte Stelle. | 1
| | | Stefan Fleischer 13. Juli 2021 | | | Die Botschaft hör ich wohl, … «Konkret: Wenn der Pastoralassistent in der heiligen Messe predigt, was bekanntlich verboten ist und einen liturgischen Missbrauch darstellt, suche man zuerst das Gespräch mit diesem selbst. Dessen Vorgesetzter ist der zuständige Pfarrer, den man dann in der Sache aufsucht, wenn das Gespräch mit dem Pastoralassistent ohne Folgen war. Der hierarchische Oberer des Pfarrers ist der Bischof. Und wenn alle Mühen umsonst gewesen sind, wäre der Apostolische Nuntius bzw. der Apostolische Stuhl anzugehen, um für Abhilfe zu sorgen.»
Und wenn der Bischof sich öffentlich weigert, die entsprechenden Weisungen aus Rom in seinem Bistum umzusetzen, und dies nicht zum ersten Mal, sodass man davon ausgehen kann, dass der Nuntius sehr wohl orientiert ist und deshalb auch Rom, was ist dann? | 6
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