Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Marx ärgert sich über die "Reaktionären" und "Stimmungsmache"
  2. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  3. Kardinal Marx und das öffentlich gewordene Geheimdekret
  4. Schisma auf leisen Sohlen
  5. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  6. Kardinal Marx unter Druck: Zwischen grober Fahrlässigkeit und dem Vorwurf der Vertuschung
  7. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  8. Bischof der Herzen – Walter Mixa wurde 85
  9. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  10. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  11. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  12. Erzbischof Sheen warnte bereits 1965 vor falschem Mitgefühl
  13. Verheiratete Frauen sind (zunehmend) die glücklichsten von allen
  14. Arche-Sprecher warnt vor Zunahme des Islamismus an Schulen in Deutschland
  15. Die Messe in der außerordentlichen Form kehrt nach Santa Maria Maggiore/Rom zurück

‚Abtreibungsurteil ‚Roe v. Wade’ ist das schlechteste Urteil des Obersten Gerichtshofes’

9. August 2021 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Entscheidung habe keine Grundlage in der Verfassung der Vereinigten Staaten. Der Oberste Gerichtshof sollte daraus die Konsequenzen ziehen und das Urteil aufheben, verlangen Robert P. George und Ryan T. Anderson.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Das Urteil „Roe v. Wade“, mit dem der Oberste Gerichtshof der USA die Abtreibung in allen Bundesstaaten legalisiert hat, ist die schlechteste Entscheidung, die das Höchstgericht in seiner Geschichte getroffen hat und sollte aufgehoben werden. Diese Ansicht vertreten Ryan T. Anderson und Robert P. George in einem Kommentar auf LifeNews.

Die Abtreibungsfrage ist in den USA wieder aktuell, seit der Oberste Gerichtshof entschieden hat, ein Gesetz des Bundesstaates Mississippi zu prüfen, welches Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche bis auf wenige Ausnahmen verbieten soll. Die Justizministerin des Bundesstaates habe in einem Schriftsatz an den Obersten Gerichtshof argumentiert, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten kein Recht auf Abtreibung gewähre. Anderson und George schließen sich diesem Argument an. Ein Recht auf Abtreibung sei in der US-Verfassung nicht zu finden und lasse sich auch nicht aus ihr ableiten, schreiben sie.


Mississippi ziehe daraus die logische Schlussfolgerung: Die Urteile „Roe v. Wade“ und „Planned Parenthood v. Casey“ müssen als fehlerhaft erkannt und aufgehoben werden. „Planned Parenthood v. Casey“ ist ein Urteil aus dem Jahr 1992, in welchem der Oberste Gerichtshof ein „Recht auf Abtreibung“ bestätigt hat. Das angebliche „verfassungsgemäße Recht auf Abtreibung“ sei von der Mehrheit der damaligen Richter ohne Grundlage konstruiert worden. Die Autoren werfen den Richtern vor, dieses „Recht“ nicht in der Verfassung gefunden, sondern ihre eigenen politisch-moralischen Ansichten zur Grundlage der Entscheidung gemacht zu haben. Weder das Recht auf Schutz der Privatsphäre, das bei „Roe v. Wade“ zur Rechtfertigung des Urteils herangezogen wurde, noch das Recht auf Selbstbestimmung, das bei „Planned Parenthood v. Casey“ als Begründung angeführt wurde, seien im Zusammenhang mit Abtreibung aus der Verfassung ableitbar.

Das würden sogar Befürworter der Entscheidung zugeben, stellen die Autoren fest. Sie zitieren zwei Beiträge aus dem Jahr 1973, einen aus dem Yale Law Journal, einen aus der Harvard Law Review, zwei der renommiertesten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften der USA. Beide Artikel seien von angesehenen Rechtswissenschaftlern verfasst und würden zu dem Ergebnis kommen, dass die Entscheidung keine verfassungsrechtliche Grundlage habe. Ein enger Mitarbeiter eines der Richter, der für „Roe v. Wade“ verantwortlich ist, halte das Urteil für verfassungsrechtlich schwer zu rechtfertigen.

Im Gegensatz dazu sei ein rechtlicher Schutz der Ungeborenen sehr wohl aus der Verfassung ableitbar, insbesondere aus dem 14. Verfassungszusatz, welcher Grundrechte enthält und unter anderem festlegt, dass alle gleichermaßen durch das Gesetz geschützt sind. Das könne man auch für Ungeborene geltend machen, argumentieren die Autoren. Darüber hinaus sei bereits im Jahr 1973 klar gewesen, dass das Leben des Menschen bereits im frühesten embryonalen Stadium beginnt, betonen sie.

Anderson und George hoffen, dass sich die gegenwärtigen Richter des Obersten Gerichtshofes bei ihrer Entscheidung an den Buchstaben und am Geist der Verfassung orientieren. Vertreter dieser Richtung werden in den USA als „Originalisten“ beziehungsweise „Konstitutionalisten“ bezeichnet. Die jüngst ernannten Höchstrichter hätten sich als Vertreter dieser Richtung präsentiert. Entsprechend sei die Erwartungshaltung konservativer Wähler, von denen sich viele für die Ernennung dieser Personen engagiert hätten.

Ryan T. Anderson ist Präsident des „Ethics and Public Policy Center“ und Autor des Buches „When Harry Became Sally: Responding to the Transgender Moment“, das sich kritisch mit der Transgender-Bewegung und ihren Ideen auseinander setzt. Robert P. George ist Professor für Rechtswissenschaften an der Princeton University.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  2. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  3. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  4. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  5. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  6. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  7. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  8. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  9. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  10. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung






Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Kardinal Marx und das öffentlich gewordene Geheimdekret
  3. Marx ärgert sich über die "Reaktionären" und "Stimmungsmache"
  4. Konsekrierte Hostien an Hunde verfüttert: Keine Konsequenzen im Bistum Chur
  5. Kardinal Marx unter Druck: Zwischen grober Fahrlässigkeit und dem Vorwurf der Vertuschung
  6. Back to the future: Durch den Traditionalismus zur Gendergerechtigkeit
  7. Schisma auf leisen Sohlen
  8. Bischof der Herzen – Walter Mixa wurde 85
  9. „Theologische Katastrophe“: Massive Kritik am Erprobungsband des neuen evangelischen Gesangbuchs
  10. Insider: Vatikan bereitet sich auf Folgen der Bischofsweihen der Piusbruderschaft vor
  11. Das Vermächtnis eines Sterbenden
  12. Goldenstein-Nonnen doch in Rom? Propst in Sorge
  13. Goldenstein-Nonnen: Verstimmung um nun doch durchgeführte Romreise
  14. Was Kardinal Marx meint und was das Zweite Vatikanische Konzil lehrt
  15. Die Messe in der außerordentlichen Form kehrt nach Santa Maria Maggiore/Rom zurück

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz