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| ![]() "Allahu Akbar": In Köln darf jetzt der Muezzin rufen11. Oktober 2021 in Deutschland, 33 Lesermeinungen Henriette Reker, die von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU unterstützt wird, erlaubt dass ab sofort der Muezzin jeden Freitag zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet aufruft - Kritik gibt es von der "BILD"-Zeitung Köln (kath.net) In Köln darf ab sofort mit Erlaubnis der dortigen Bürgermeisterin Henriette Reker, die von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU unterstützt wird, der Muezzin jeden Freitag zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet aufrufen. In Köln gibt es derzeit bereits 120.000 Muslime und 35 Moscheen. Reker bejubelt das Projekt und meint, dass Köln als "weltoffene Stadt" nun auch die „berechtigten religiösen Interessen“ von Muslimen schütze. Kritik gibt es von Integrationsexperte Ahmad Mansour in der "Bild": "Die Betreiber der Moscheen wollen Sichtbarkeit. Sie feiern den Muezzin als Machtdemonstration über ihre Viertel." Auch die "BILD" selber kritisiert in einem Kommentar die Erlaubnis von Reker und fragt sich, wer denn dort überhaupt aufrufe. Dies könnte in Köln die vom ürkischen Autokraten Erdogan unterstützte Ditib-Zentralmoschee sein, die eben nicht die Werte einer liberalen Demokratie verkörpere. "Das Glockengeläut der Kirchen 1:1 mit dem Muezzinruf gleichzusetzen, ist völlig deplatziert: Während die Glocken nur ein Klangsignal ohne Worte sind, auch dem weltlichen Zweck der Zeitangabe dienen, ruft der Muezzin über Lautsprecher „Allah ist groß!“ und „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah.“ Das ist ein Unterschied.", schreibt Daniel Cremer in der Zeitung Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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