Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  6. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  14. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

Österreichischer 'Lockdown' ab Montag bringt keine Einschränkungen bei Religionsausübung

15. November 2021 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka stellt klar: Corona-Regelungen der Katholischen Kirche werden durch neue COVID-Verordnung nicht eingeschränkt


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Wenn ab Montag der "Lockdown für Ungeimpfte" in ganz Österreich in Kraft tritt, sind damit keine neuen Einschränkungen bei der Religionsausübung verbunden. Die am Sonntagabend im Hauptausschuss des Parlaments beschlossene neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung enthält eine generelle Ausnahmebestimmung für "Zusammenkünfte zur Religionsausübung" (vgl. § 20 Abs 1 Z 7). Weiters ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs zulässig für "die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung" (vgl. § 2 Abs 1 Z 3e). Das bestätigte auch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Sonntag im Interview mit Kathpress. "Für den Bereich der Katholischen Kirche gelten im Blick auf den Besuch von öffentlichen Gottesdiensten und die Feier der Sakramente die Bestimmungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die durch die neue Lockdown-Verordnung des Staates nicht eingeschränkt werden", erklärte Schipka und sagte: "Ich hoffe, dass die Menschen gerade in dieser Zeit Stärkung und Hoffnung im Glauben erfahren. Ob für das persönliche Gebet, die Feier des Gottesdienstes oder den Empfang der Sakramente, die Kirchen bleiben dafür offen." Die Bischöfe haben am Donnerstag im Rahmen ihrer Vollversammlung von selbst mit Blick auf die deutlich gestiegenen Infektionszahlen die Coronaregeln für die Katholische Kirche verschärft. Die wichtigste Regel ist das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske bei öffentlichen Gottesdiensten, unerheblich dabei ist der Status hinsichtlich Genesung, Impfung oder Testung. Zusätzlich müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Für "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann eine 2G-Regel vereinbart werden. Wenn das der Fall ist, kann auf die FFP2-Maske verzichtet werden.


 Die neue staatliche Covid-Verordnung gilt bundesweit vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden. Von den Einschränkungen betroffen sind alle Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von den Beschränkungen ausgenommen, für ältere schulpflichtige Kinder gilt der "Ninja-Pass", der die Coronatests an den Schulen nachweist, als Befreiung.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  3. Spanischer Erzbischof erinnert angesichts der Migrationskrise an die Reconquista
  4. Drei katholische Bischöfe werden am Marsch für das Leben teilnehmen
  5. Archäologen ‚absolut‘ sicher: Bethsaida gefunden
  6. Vatikan erinnert neue Missionsbischöfe: „Liturgie ist nicht unser eigenes Werk“
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. YouTube-Kanal der Erzdiözese Łódź wurde ohne Wissen oder Zustimmung der Administratoren entfernt
  9. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  10. Die Würde des Menschen ist unverfügbar
  11. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  12. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  13. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  14. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  15. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz