Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  3. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  4. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  5. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  6. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  7. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  8. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  9. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  10. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  11. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  12. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  13. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  14. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  15. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!

Österreichischer 'Lockdown' ab Montag bringt keine Einschränkungen bei Religionsausübung

15. November 2021 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka stellt klar: Corona-Regelungen der Katholischen Kirche werden durch neue COVID-Verordnung nicht eingeschränkt


Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Wenn ab Montag der "Lockdown für Ungeimpfte" in ganz Österreich in Kraft tritt, sind damit keine neuen Einschränkungen bei der Religionsausübung verbunden. Die am Sonntagabend im Hauptausschuss des Parlaments beschlossene neue Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung enthält eine generelle Ausnahmebestimmung für "Zusammenkünfte zur Religionsausübung" (vgl. § 20 Abs 1 Z 7). Weiters ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs zulässig für "die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung" (vgl. § 2 Abs 1 Z 3e). Das bestätigte auch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Sonntag im Interview mit Kathpress. "Für den Bereich der Katholischen Kirche gelten im Blick auf den Besuch von öffentlichen Gottesdiensten und die Feier der Sakramente die Bestimmungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die durch die neue Lockdown-Verordnung des Staates nicht eingeschränkt werden", erklärte Schipka und sagte: "Ich hoffe, dass die Menschen gerade in dieser Zeit Stärkung und Hoffnung im Glauben erfahren. Ob für das persönliche Gebet, die Feier des Gottesdienstes oder den Empfang der Sakramente, die Kirchen bleiben dafür offen." Die Bischöfe haben am Donnerstag im Rahmen ihrer Vollversammlung von selbst mit Blick auf die deutlich gestiegenen Infektionszahlen die Coronaregeln für die Katholische Kirche verschärft. Die wichtigste Regel ist das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske bei öffentlichen Gottesdiensten, unerheblich dabei ist der Status hinsichtlich Genesung, Impfung oder Testung. Zusätzlich müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Für "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung kann eine 2G-Regel vereinbart werden. Wenn das der Fall ist, kann auf die FFP2-Maske verzichtet werden.


 Die neue staatliche Covid-Verordnung gilt bundesweit vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden. Von den Einschränkungen betroffen sind alle Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind von den Beschränkungen ausgenommen, für ältere schulpflichtige Kinder gilt der "Ninja-Pass", der die Coronatests an den Schulen nachweist, als Befreiung.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  5. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  6. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  7. Bischof Hansen/Oslo kündigt Diözesansynode an – Keine Abstimmung über die kirchliche Lehre
  8. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  9. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  10. Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte: Kirchenrecht soll dem Heil der Seelen dienen
  11. Expertin fordert nach Aufsichtsversäumnissen in den Provinzen nun nationalen Sterbehilfe-Watchdog
  12. Ein Fall für den Staatsfunk: Wie Georg Restle Verschwörungsmythen als „Haltung“ verkauft
  13. Chaldäischer Patriarch: Rückkehr der Christen größte Herausforderung
  14. Karekin II. – persönliche Erinnerungen und der Versuch einer nüchternen Bilanz
  15. Bistum Limburg: Franziskaner verlassen nach mehr als 150 Jahren Kloster Marienthal

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz