
Besuch der Heiligen Messen in Bayern von 2G nicht betroffen17. November 2021 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Diese unterstehen weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Betroffen sind aber sonstige Veranstaltungen der Kirchen
München (kath.net)
Der Besuch der Heiligen Messen bleibt in Bayern von der von Minsterpräsident Söder verordneten 2G-Regelung ausgenommen. Dies berichtet der "epd". Diese unterstehen weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die Regelung gilt auch für Synagogen und Moscheen. Bei sonstigen kirchlichen Veranstaltungen gibt es allerdings die 2G-Regelung, dh. hier dürfen nur mehr Geimpfte oder Genese teilnehmen. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |