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Synodales Missverstehen mit der Folge von Rufschädigung

17. März 2022 in Kommentar, 20 Lesermeinungen
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Zu Lasten des Regensburger Bischofs Voderholzer wurden „wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet“ – Doch was hatte Bischof Voderholzer bei der 3. Vollversammlung des Synodalen Wegs wirklich gesagt? Gastkommentar von Hubert Hecker


Regensburg (kath.net) Die Tagesschau berichtete am 3. 2. 2022 über die dritte Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt a. M. mit dem Aufmacher „Äußerungen eines Bischofs sorgten für Aufruhr“. Viele Delegierte und Missbrauchsopfer seien über eine Redepassage von Bischof Rudolf Voderholzer „entsetzt“ gewesen. Ein Missbrauchsopfer meinte, der Regensburger Bischof habe zu „Winkelzügen gegriffen, um strafbare sexualisierte Gewalt in den 70er und 80er Jahre zu relativieren“. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, nannte die Passage eine „grenzüberschreitende Verletzung nicht nur der Betroffenen, sondern vieler von uns“.

Was hatte der Regensburger Bischof gesagt? Er äußerte sich als erster Redner unter dem Tagesordnungspunkt „Aussprache“. Dabei nahm er in drei Punkten kritisch zum Münchener WSW-Gutachten Stellung sowie zu dem medialen Hype darum. An dem Gutachten bemängelte der Bischof: „Was dabei zu kurz kommt ist, dass die Strafrechtsreform von 1973 Missbrauch nicht mehr als Verbrechen eingeschätzt hat und zwar auf der Basis von sexualwissenschaftlichen Urteilen, dass für die Kinder und Jugendliche die Vernehmungen wesentlich schlimmer sind als die im Grund harmlosen Missbrauchsfälle.“ Er selbst wolle nicht den Fehler begehen, einem solchen Zeitgeist nachzugeben.

Bei und unmittelbar nach der Rede des Bischofs gab es keinerlei Missfallensbekundungen, keine Äußerungen von Entsetzen, erst recht kein Aufruhr im Saal. Das war eine Falschmeldung der Tagesschau.

Vorurteile statt achtsames Miteinander

Die Delegierten brauchten wohl einige Zeit, um den Sinn des eindeutigen, allerdings verschachtelten Satzes misszuverstehen. Als vierte Rednerin sprach die Benediktineroberin Schwester Philippa Rath zur Wiedergutmachung an den Missbrauchsopfern. Es gehe darum, „den Opfern die Würde wiederzugeben und nicht, wie Herr Voderholzer, von harmlosen Missbrauchsfällen zu sprechen“.

Bischof Bätzing hatte unmittelbar vor der „Aussprache“ der Synodalen einen „Leitfaden für gute Kommunikation und Konfliktgestaltung“ vorgestellt. Darin wird bei Meinungsverschiedenheit eine „Kultur des achtsamen Miteinanders“ unter „fairen Bedingungen“ gefordert nach dem Motto von Papst Franziskus: „Begegnen, zuhören, unterscheiden“. Der Akzent des Leitfadens liege „im Hören und Einlassen aufeinander“, hatte Bischof Bätzing den Synodalen mit auf den Weg gegeben. Bischof Franz-Josef Bode ergänzte in einem Interview auf katholisch.de: „Man sollte so hinhören, dass man die Aussage des anderen in ihrer Intention versteht, dass man sie nachzuvollziehen sucht.“

Bischof Voderholzer hat bekanntlich bei kirchlich-theologischen Themen eine andere Meinung als die der synodalen Mehrheit. Doch dem Andersdenkenden gegenüber wurde die geforderte, aber eigentlich selbstverständliche Haltung des achtsamen Zuhörens und fairen Antwortens in den Wind geschlagen. Wie die folgende Aussprache zeigte, machten sich viele Synodale nicht die Mühe des genauen Hinhörens und noch weniger suchten sie die Intention von Bischof Voderholzers Aussage zu verstehen und nachzuvollziehen.

Auch die Ordensschwester Philippa Rath hörte anscheinend nicht richtig zu. Außerdem verweigerte sie Bischof Voderholzer seinen kirchlichen Amtstitel. Möchte die Eibinger Benediktinerin vielleicht selbst als Frau Rath angesprochen werden? Heißt sie bei ihren Vorträgen unachtsame Zuhörer willkommen? Oder Gegenredner, die ihre Vorträge grob missverstehen und ins Gegenteil kehren? Sollte nicht die Goldene Regel: „Was du nicht willst…“ als Leitfaden für Kommunikation unter Christen die Regel sein? Wird sich Schwester Philippa Rath bei Bischof Voderholzer entschuldigen?


Nach dem Seitenhieb der Ordensschwester gegen den Bischof folgten im Laufe der Aussprache fünf weitere Beiträge mit ähnlicher Tendenz, meistens mit Beifall bestärkt. Wie kam es zu diesem mehrheitsdemokratischen Missverstehen?

Nötigung zum Missverstehen?

Das Synodalpräsidium, also Bischof Bätzing und ZdK-Frau Irme Stetter-Karp, trafen nach eigenen Angaben folgende Absprache: Sie hätten Voderholzers Worte als „Grenzverletzung missverstehen müssen“. Da stellt sich die Frage: Worin lag die Nötigung zum Missverstehen? In Form und Inhalt der Aussage von Bischof Voderholzer? Oder in der Voreinstellung der nicht genau zuhörenden Synodalen einschließlich des Präsidiums?

Der Delegierte Kurzbach sagte zu Bischof Voderholzer gewandt: „Sie sind immer eng dran, dass man Sie missverstehen kann.“ Der Regensburger Bischof ist bekannt dafür, die progressiven Tendenzen des Synodalen Wegs mehrfach kritisiert zu haben aus seiner klassisch-konservativen Haltung heraus. Da könnte die Versuchung groß sein, bei passender Gelegenheit etwas Kompromittierendes in seine Worte hineinzulesen.

In jenen Tagen Ende Januar / Anfang Februar kam eine medial erzeugte Erregung der Öffentlichkeit zu Papst und Kirche hinzu. Wenn da einer (wie Bischof Voderholzer) Kritik an dem Münchener WSW-Gutachten vorbrachte und zugleich den emeritierten Papst Benedikt verteidigte, dann konnte er doch eigentlich nur ein Relativierer von Missbrauch und kirchlicher Verantwortung sein! Solche Stimmungsmache verbreiteten Medien - und auch Synodale.

Fremdschämen im Empörungsduktus

Der Frankfurter Pfarrer Dr. Werner Otto bemühte den beliebten Betroffenheitsgestus des Fremdschämens: Nach den „Einlassungen von Kardinal Ratzinger und dem Münchener Gutachten“ möchte er als Pfarrer in seinem Gottesdienst „vor Scham im Boden versunken“ sein. Und es erfülle ihn erneut „mit Scham, wenn ich heute schon wieder Ansätze zur Relativierung und Verharmlosung von Vertuschung hören muss von Bischof Voderholzer“.

Das Echo der skandalisierenden Medien war auch in den „erschütterten“ Empörungsworten anderer Synodaler vernehmbar: „Es ist unerträglich“, sagte der Delegierte Ulrich Hoffmann. „Ich bin entsetzt und fassungslos, wenn sexualisierte Gewalt an Kindern verharmlost, verniedlicht oder relativiert wird.“ Professor Mathias Sellmann ergänzte in Richtung Bischof Voderholzer gewandt: „Ich bin entsetzt, wenn Sie hier, ein Bischof der katholischen Kirche in Deutschland, hier in dieser Öffentlichkeit sagen: Die aufklärenden Gespräche mit Kindern seien schlimmer als der an sich harmlose sexuelle Missbrauch.“ (Notabene: Gemäß Bischof Voderholzer Redeauszug hatten Sexualwissenschaftler vor 50 Jahren gerichtliche „Vernehmungen“ schlimmer eingeschätzt als die Missbrauchsschädigungen selbst.)

Der BDKJ-Vorsitzende Gregor Podschun meinte: „Wir haben als ersten Redebeitrag eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den systemischen Ursachen gehört, eine Aussage, die offenbar Fragen und Suchen nach der Wahrheit des abscheulichen Missbrauchs durch die Täterorganisation Kirche als schlimmer bewertet als Missbrauch selbst.“ (Bischof Voderholzer hatte von sexualwissenschaftlichen Beiträgen zur Strafrechtsreform von 1973 gesprochen, an der die Kirche nun wirklich nicht beteiligt war.)

Rhetorisch versierte und beifallheischende Beschuldigungsrede

Schließlich meldete sich der Sprecher des Betroffenenbeirats, Johannes Norpoth, zu Wort. Er bezog sich in seinem Redebeitrag zunächst auf das juristische Münchener Gutachten, das er mit dem medialen Skandaljargon „Darstellung des Schreckens“ belegte.

Das Wort des Betroffenensprechers hat besonderes Gewicht. Bischof Overbeck hatte kurz zuvor vom „Lehramt der Betroffenen“ gesprochen. Später beschloss die synodale Vollversammlung die Formulierung: In der Stimme der Betroffenen sei „die Stimme Christi vernehmbar“ – angeblich mit apostolischer Dignität von Neu-Offenbarung für unsere Zeit („locus theologicus“).

Im Rahmen dieser quasi biblischen Autoritätsüberhöhung sagte Johannes Norpoth: Aus dem Münchener Gutachten gehe unmissverständlich die „Verantwortungslosigkeit diverser Hierarchieebenen“ hervor sowie „die bis heute andauernde unfassbare Empathielosigkeit, Herr Bischof Vorderholzer, die ich in ihrer Wortmeldung sehr sehr deutlich habe erleben müssen“. Der Betroffenensprecher hielt es nicht für nötig, in der gebotenen Achtsamkeit den Namen des von ihm angegriffenen Bischofs richtig auszusprechen. (Das stets bischofskritische und gut informierte Online-Magazin ‚Regensburg Digital‘ schrieb am 4. 2. 2022: „Mangel an Empathie kann man Voderholzer nicht vorwerfen.“)

Nach seinen routiniert vorgetragenen Beschuldigungen kam Johannes Norpoth zum Höhepunkt seiner Ansprache, indem er mit deutlich erhobener Stimme in den Sitzungssaal rief: „Es kann doch nicht sein, dass 2022 in einer Synodalversammlung wie hier von einer Verharmlosung sexueller Straftaten gegenüber Minderjährigen und Kinder gesprochen wird“ (Beifall). „Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren!“ (gesteigerter Beifall)

Nüchterne Beobachter bemerkten, dass sie in der fulminanten Rede des Betroffenensprechers weniger die Stimme Jesu Christi erkannt hätten als die eines rhetorisch versierten und beifallheischenden Vertreters des katholischen Verbandswesens. Als solcher hatte sich Johannes Norpoth selbst vorgestellt „mit jahrzehntelanger Erfahrung im deutschen Verbandskatholizismus“.

Klarstellung und erneutes Missverstehen-Wollen

Bischof Voderholzer meldete sich als zweitletzter Redner der Aussprache noch einmal zu Wort. Er brauchte nichts „korrigieren“, wie Bischof Bätzing fälschlich vor der Tagesschau-Reporterin behauptete, sondern nur seine missverstandene Position klarstellen und erläutern: Es tue ihm leid, dass er sich offenbar (für dieses weitgehend akademische Publikum) nicht klar genug ausgedrückt habe. „Vielleicht habe ich die Anführungszeichen nicht deutlich mitgesprochen. Aber ich werde mit einer Position identifiziert, die genau das Gegenteil von dem sagt, was ich selbst für richtig halte. (…) Die Verharmlosung des sexuellen Missbrauchs durch Sexualwissenschaftler (in den 70er Jahren), die dazu geführt hat, dass der sexuelle Missbrauch (bis 2021) nicht mehr als Verbrechen im Strafrecht genannt wurde, das ist meines Erachtens empörend und eine Schandtat. Davon möchte ich mich aufs Entschiedenste abgrenzen“ (leichter Beifall).

In der Pause nach Voderholzers Klarstellungsbeitrag holte eine ARD-Journalistin Johannes Norpoth vor die Tagesschau-Kamera. Dort sagte der Sprecher des Betroffenenbeirats erneut: „Ich hab‘ erstmal Luft holen müssen, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass im Jahre 2022 ein Vertreter des deutschen Episkopats noch zu diesen Winkelzügen greift, um strafbare sexualisierte Gewalt in den 70er / 80er Jahren zu relativieren.“

Wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet

Seine Aussage machte Johannes Norpoth, nachdem er die unmissverständliche Klarstellung von Bischof Voderholzer in dessen zweitem Redebeitrag gehört hatte (siehe oben). Er wusste also oder musste es wissen, dass das Gegenteil richtig war zu dem, was er nassforsch in die Tagesschau-Kamera sprach.

Schon was der Betroffenensprecher in der Aussprache dem Bischof unterstellt hatte, nämlich eine „unfassbare Empathielosigkeit“, war bereits ehrenrührig. Denn dem Regensburger Bischof wurden ausweislich verschiedener Medienberichte empathische Begegnungen mit zahlreichen Missbrauchsopfern bescheinigt. Möglicherweise wusste Norpoth das nicht. Zu seinem späteren Beitrag für die Tagesschau kann er aber nicht mehr Unwissenheit in der Sache vorschützen.

Sicherlich kennt Johannes Norpoth den Tatbestand der Verleumdung: Wer wider besseres Wissen über eine andere Person eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist.

Der anderen Person, Bischof Voderholzer, unterstellte der Betroffenensprecher vor mehr als sechs Millionen TV-Zuschauern die unwahre Tatsache, dass er zu Winkelzügen greifen würde, um vergangene strafbare sexualisierte Gewalt zu relativieren. Wie will Herr Norpoth diese verleumderische Behauptung wieder aus der Welt schaffen?

Zudem bestätigte und bestärkte Johannes Norpoth mit seiner Verleumdung das schon lange von den Medien verbreitete Vorurteil in der Gesellschaft, dass Kleriker in einem höheren Maße als andere Berufsgruppen mit Bezug zu Minderjährigen in Missbrauch verstrickt wären. Was will der Verbandskatholik und ZdK-Vertreter als Wiedergutmachung für die Rufschädigung an Geistlichen und Bischöfe in der öffentlichen Meinung tun?

Instrumentalisierung der Missbrauchsopfer

Aus dieser Stimme eines Betroffenen spricht mit Sicherheit nicht die Stimme Jesu Christi, wie die Synodalvollversammlung mit demokratischem Mehrheitsbeschluss dekretierte. Missbrauchsopfer sind Menschen mit Leiderfahrungen. Denen wird mit der theologischen Überhöhung kein bisschen geholfen, sondern eher Erwartungen aufgeladen, die sie nie erfüllen können. Die Sakralisierung der Missbrauchsopferstimme ist eher eine Belastung für die Betroffenen.

Der Synodale Weg muss sich weiterhin dem Vorwurf aussetzen, mit der weit hergeholten ‚Theologie der Missbrauchsopfer‘ seine eigene Agenda für Strukturreformen zu bestärken und damit die Missbrauchsopfer erneut zu instrumentalisieren.

Oberstudienrat em. Hubert Hecker hat bereits ein Buch über den Kölner Klinikskandal veröffentlicht.

kath.net-Buchtipp

Der Kölner Kliniken- / Medienskandal
Eine Fallstudie zu Skandalisierungsprozessen, Schwarmjournalismus und Medienpreisen
Von Hubert Hecker
Taschenbuch, 204 Seiten
2021 Tredition; Heckmedien
ISBN 978-3-00-068482-1
Preis Österreich: 11.40 EUR


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio 18. März 2022 
 

"Der bekehrte Putin würde für einen schnellen Sieg beten?"

@braydon.m - sind Ihre Worte ein Witz oder haben Sie solche Glaubensvorstellungen? - Wer sich bekehrt, ist Gott näher, sucht den Frieden und schämt sich der Schandtaten!


5
 
 scientia humana 18. März 2022 
 

Danke @Zeitzeuge, physikus

Habe etwas gelernt.

Der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen ist das Mindeststrafmaß. Ab 1 Jahr Mindeststrafmaß handelt es sich um Verbrechen, darunter unter Vergehen (§ 12 Stgb). Also war ab 1973 Kindemissbrauch mit 1/2 Jahr Mindeststrafmaß ein Vergehen, nun ist es ein Verbrechen (Mindeststrafmaß 1 Jahr).

Vorderholzer kritisiert also das Mindeststrafmaß 1973.

Danke für die Aufklärung.


1
 
 Zeitzeuge 18. März 2022 
 

Lieber physikus, danke, der lesenswerte Artikel konnte von mir nicht verlinkt werden!

Bischof Voderholzer hat nie behauptet, daß
die besagten §§ STGB abgeschafft wurden!

In der Tat wurde damals eine wichtige
Umbenennung durchgeführt, vgl. Link!

Anstelle "Verbrechen und Vergehen wider die
Sittlichkeit" wurde jetzt "Sexualstraftaten"
als Oberbegriff gewählt.

Heute lautet es sogar
"Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"!

Nach deutschem Recht ist nicht jede Straftat
juristisch gesehen ein "Verbrechen", es gibt
auch den Begriff "Vergehen"!



Verbrechen gegen die Sittlichkeit war viel
klarer und eindeutiger!

dserver.bundestag.de/btd/06/015/0601552.pdf


4
 
 J. Rückert 18. März 2022 
 

Kikeriki!

Ein Merkmal unserer Zeit ist Respektlosigkeit (da ist Hänschen dabei!). Ein anderes zeigt sich im Kampf um den Opferstatus als leidender Ankläger des eigenen Hauses, ja der eigenen Haut. So klagt man z.B. über Rassismus und praktiziert dabei Autorassismus.
Die Dekonstruktion der Kirche kommt vor allem von den Eigenen. „Mein Sohn,“ sagt der Pastor, „wir wollen das alte, schlechte Haus abreißen und ein viel schöneres bauen. Pack die Spitzhacke, bitte nicht mit mürrischem Gesicht, nein, mit einem Psalm auf den Lippen: Der Herr führt uns auf grüne Auen ...“ Und hier marschieren Staat und Pastor Hand in Hand über „schöpferische Zerstörung“ in ein Land voller Sonnenblumen. Kikeriki!
Der sexuelle Missbrauch boomt im ganzen Lande. Aber er „entsetzt“ nur, wenn ein Kleriker involviert ist.


1
 
 lesa 18. März 2022 

Heuchelei

Wahr-nehmen und Differenzieren muss man KÖNNEN und zuvor WOLLEN.
VERDREHEND die eigene Agenda bedienen ist naheliegender. Wie übereifrig und behütend sind doch diese Synodalen - genau sie, die Gottes Gebote und somit auch die Menschen preisgeben, nämlich dem Verderber.
Und übrigens kann man tatsächlch durch überflüssige Verhöre, auf puren Verdächtigungen hin angeordnete Verhöre immensen psychischen Schaden zufügen.
Dank an den Bischof, dass er den Mut hat, dies anzusprechen - zum Schutz der Anvertrauten.


4
 
 physicus 18. März 2022 
 

@scientia humana

Im Anhang ein Link zu einem Artikel, den wohl auch @Zeitzeuge meint. Demnach ist es 1973 vom Verbrechen in Vergehen herabgestuft worden. Im Artikel auch einige alarmierende Stellungnahmen damals aktueller Erkenntnisse der "Wissenschaften".

Bitte machen Sie also nicht damit weiter, Bischof Voderholzer misszuverstehen!

Übrigens geht es im obigen Beitrag i.w. um einen anderen Punkt: Bischof Voderholzer wurde nicht vorgeworfen (bis hin zur Tagesschau), sich nicht juristisch völlig präzise ausgedrückt zu haben, sondern - im Gegensatz zur tatsächlichen Aussage - wurde behauptet, er wolle sexuellen Missbrauch an Kindern verharmlosen. Das ist Quatsch und infam.

www.deutscherpresseindex.de/2022/02/03/warum-es-gefaehrlich-ist-den-begriff-sexueller-missbrauch-durch-sexualisierte-gewalt-zu-ersetzen/


5
 
 braydon.m 18. März 2022 
 

Ich wäre vorsichtig für eine Bekehrung Putins zu beten. Dann ist Putin bekehrt und betet für einen schnellen Sieg über die Ukraine. Lieber sollen wir für einen Sieg der Ujraine über den gottlosen Putin beten.


0
 
 scientia humana 18. März 2022 
 

Gemeint und gesagt liegt manchmal weit auseinander

lieber Zeitzeuge,

Ist das so zu viel verlangt, das Gesagte vorher durch einen Wahrheitsfilter laufen zu lassen, besonders, wenn es um so viel geht?

Ein allgemeines Gesetz aus der Psychodynamik: Selbst wenn die Gegenseite ebenso unsorgfältig ist, sie spürt die Unsorgfalt und wird bestärkt, ebenso ohne Gewissensbisse zu verfahren.

Jammerschade: Das Gegenteil vom (hoffentlich) Gemeinten (vielleicht glaubt Vorderholzer wirklich, die beiden §§ Stgb seien 1973 abgeschafft?) wird erreicht.


0
 
 Zeitzeuge 18. März 2022 
 

Wer im Glashaus sitzt..............., Beispiel Bd"k"J:

die synodal-bewegten Bd"k"J - Delegierten

stehen wohl geschlossen hinter der Unmoral

propagierenden Ideologie ihres auch von

Kirchensteuergeldern finanzierten,

antikatholischen Vereins!

Mehr dazu im Link!

Das ist nicht mehr katholisch - alle Bischöfe

müßten auf Widerruf drängen und ansonsten

diesen Verein auflösen und die Lehrabweichler

nach dem kirchlichen Strafrecht, es gibt auch

viele moraltheologische Häresien, auflösen.

Auch müßte der Vatikan hier tätig werden,

Es geht um das seelische Heil von Kindern

und Jugendlichen!!

www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/referat_kirche-jugend/BDKJ-Argumentationshilfe-Sexualmoral-digital.pdf


6
 
 Zeitzeuge 18. März 2022 
 

Tatsachen über die Strafrechtsreform von 1973 im Link;

bitte genau lesen, da waren gewisse

"Auflockerungen" - auch mit Hinweis auf

die "Wissenschaft" - nicht zu bestreiten.

Das hat wohl Bischof Voderholzer auch

gemeint!

www.lifepr.de/pressemitteilung/institut-fuer-demographie-allgemeinwohl-und-familie-ev/Warum-es-gefaehrlich-ist-den-Begriff-sexueller-Missbrauch-durch-


3
 
 SalvatoreMio 18. März 2022 
 

Schande über dieses würdelose Gremium!

Wie eine Dampfwalze räumt dieser synodale Weg jeden Stein beiseite. Möchten sie dabei zu Fall kommen! - Ich erinnere: ein schüchternes 10j. Mädchen half der Mutter Zeitungen austragen, in einsamer Gegend in einzelne Häuser. Das Kind wurde zuhause schlecht behandelt. - Ein Zeitungsbezieher, ein alter Herr, machte sich das zunutze. - Als die Sache herauskam, wollte das Jugendamt dem Kind eine Gerichtsverhandlung ersparen, damit der Schaden, das Leid für das Mädchen nicht noch größer werde.


3
 
 scientia humana 18. März 2022 
 

Wie passt Bischof Vorderholzers Aussage

zitiert nach girsberg74:
"dass die Strafrechtsreform von 1973 Missbrauch nicht mehr als Verbrechen eingeschätzt hat"
zu § 174 (1973): Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und § 176 Stgb (1973) Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Vgl. Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 98 vom 27.11.1973 (der Text ist so "googlebar")


0
 
 cyberoma 17. März 2022 
 

Herr Johannes Norpoth, Sie haben ein Problem....

Nach diesen öffentlich geäußerten Vorwürfen erwarten wir m i n d e s t e n s eine öffentliche Entschuldigung, aber ausführlich! Nehmen Sie jede gemachte Äußerung öffentlich zurück!
Schämen Sie sich!


3
 
 girsberg74 17. März 2022 
 

Dieser Satz rechtfertigt,

den ganzen Text voll zu lesen:

„An dem Gutachten bemängelte der Bischof: ‚Was dabei zu kurz kommt ist, dass die Strafrechtsreform von 1973 Missbrauch nicht mehr als Verbrechen eingeschätzt hat und zwar auf der Basis von sexualwissenschaftlichen Urteilen, dass für die Kinder und Jugendliche die Vernehmungen wesentlich schlimmer sind als die im Grund harmlosen Missbrauchsfälle.‘“


4
 
 modernchrist 17. März 2022 
 

modernchrist

Aufrichtiger Dank für diese ausführliche Darlegung des Herganges der unsäglichen Entwicklung über Bischof Voderholzers Redebeitrag. Als Lehre aus solchem ist für immer und für uns alle wichtig: Wenn absolut Andersdenkende, ja sogar Feinde der eigenen Meinung im Raum sind, dann muss jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden und jedes noch so kleine Missverständnis vermieden werden. Auch Anführungszeichen sind deutlich darzustellen. Denn solches kann jedem von uns passieren - unsere Gegner warten nur darauf. Die sprungbereite Feindseligkeit möchte niedermachen und sich empören! Wenn dann einzelne losschlagen in ungenau-zitierender und gemeiner Weise (hier Rath), machen die anderen bereitwillig mit und es eskaliert. Eigentlich sollte Verleumdungsklage erhoben werden.


6
 
 Paddel 17. März 2022 

Der Diabolos ist da am Werk

und verdreht die Tatsachen.
Kennen wir ja schon zur Genüge.
Papst Benedikt XVI
Tebartz-van Elst
Kardinal Woelki
Pater Werenfried von Stratten
Pater Kentenich


5
 
 physicus 17. März 2022 
 

Korrekt dokumentiert und gedeutet

Im Livestream habe ich es genau so miterlebt, wie Herr Hecker es hier schildert - und musste mich wundern, wie manche die Aussage von Bischof Voderholzer so missverstehen konnten und sofort eine Eigendynamik entstand, mit der weitere auf ihn mit Elan einschlagen konnten. Unwürdiges Spektakel! Für den Hl. Geist kein Platz!

Es spricht für Bischof Voderholzers Demut, dass ihm in Reaktionen darauf wichtig war, auch nicht den Hauch eines Missverständnisses bei Missbrauchsopfern aufkommen zu lassen.

Übrigens hat es eine im Ansatz ähnliche Posse bei der Veranstaltung um ein Missverständnis einer Aussage von Prof. Gerl-Falkovitz gegeben. Auch das ein Trauerspiel, was die Synodalbewegten da zeigten. Aber symptomatisch.


8
 
 kleingläubiger 17. März 2022 
 

Merke:

- Zeithistorische Zusammenhänge ansprechen: SCHLECHT
- Jegliche kritische Anmerkung zum suizidalen Weg: SCHLECHT
- Missbrauch des Missbrauchs für kommunistische Agenda: GUT


3
 
 lakota 17. März 2022 
 

Dieser "syndodale Weg"

ist einfach nur verlogen bis ins tiefste Mark!

Aber es war ja abzusehen, daß nach Kardinal Woelki auch Bischof Voderholzer nicht verschont würde.

Möge unser Herr ihnen beistehn und Kraft geben, damit sie standhaft bleiben und vor diesen Heuchlern nicht zurückweichen.


8
 
 KatzeLisa 17. März 2022 
 

widerlich

Es ist einfach widerlich, wie mit Bischof Voderholzer umgegangen wird. Hier wird vorsätzlich Falsches unterstellt und der Versuch gemacht, den Bischof zu diskreditieren.
Dasselbe Muster wie bei em. Papst Benedikt.

Ich habe den Beitrag von Bischof Voderholzer in einem Video gesehen. Er wurde mitten im Satz unterbrochen, weil er angeblich seine Redezeit überschritt. Dann hatte er offenbar kurz den Faden verloren, bevor er zu Ende sprechen konnte.
Wenn man das Gewusel im Plenum sieht, weiß man schon, daß es nicht anders zugeht als im Bundestag. Weniger Disziplin als im Kindergarten. Die hehren Vorgaben des Zuhörens sind nur Wortgeklingel.
Es war ein Riesenfehler, diese Pseudoveranstaltung ins Leben zu rufen. Sie bietet nur denen eine Plattform, die in der katholischen Kirche die Möglichkeit sehen, sich selbst zu profilieren. Die Namen der selbsternannten Reformer möchte ich gar nicht erwähnen.
Mein Dank gilt den Bischöfen, die weiterhin den Mut haben, sich dieser Versammlung auszusetzen


6
 

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