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| Frankreich zensiert Video von Menschen mit Down-Syndrom22. März 2022 in Prolife, keine Lesermeinung Die französische Regierung muss sich daher wegen Diskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verantworten. Dieser könnte bald eine auch für Österreich richtungsweisende Entscheidung in Sachen Abtreibung wegen Down-Syndrom tref Straßburg (kath.net/ADF International/ECLJ/mk) Die französische Regierung sieht sich infolge der Zensur eines Videos über Menschen mit Down-Syndrom mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) konfrontiert. Die Organisation „Fondation Jérôme Lejeune“, die seit Jahren in die Forschung und Fürsorge für Menschen mit Down-Syndrom investiert, unterstützte die Initiative einer Gruppe von 18 Beeinträchtigten und veröffentlichte den von diesen gedrehten Kurzfilm auf mehreren französischen Plattformen. Das Video richtet sich an werdende Mütter, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten und Angst vor den Folgen dieser Beeinträchtigung für ihr Leben und das des Kindes haben. Dass eine Mutter auch mit einem solchen Kind glücklich sein und das beeinträchtigte Kind trotz aller Herausforderungen ein erfülltes und bereicherndes Leben haben kann, davon versuchen die 18 Darsteller Zeugnis zu geben. Doch die französische Regierung erachtete das Video als eine potenzielle Beleidigung für Frauen, die ihr Down-Syndrom-Kind abgetrieben haben. In Frankreich betrifft das 96 % der Kinder mit einer solchen vorgeburtlichen Diagnose. Kurz darauf verweigerte das staatliche Fernsehen die Ausstrahlung des Films. Dagegen geht die „Fondation Jérôme Lejeune“ nun beim Strasbourger Gerichtshof vor, vertreten durch ADF International, mit dem Argument einer klaren Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Auch in weiteren Fällen muss sich das Gericht demnächst mit dem Thema Down-Syndrom beschäftigen: aus Polen sind mehrere Fälle anhängig, in denen ein (von Polen nicht gewährtes) Recht auf Abtreibung eines auf diese Weise beeinträchtigten Kindes behauptet wird. Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit hat in diesen Fällen – mit schriftlicher Unterstützung von früheren Richtern am EGMR, UN-Experten und zahlreichen Rechtsprofessoren – Stellungnahmen abgegeben, die Gesetze, welche eine Abtreibung aus Gründen der Behinderung erlauben, als eine Verletzung des Völkerrechts ansehen. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte Auswirkungen auf Österreich haben, denn auch hier ist die Abtreibung aus Gründen einer schweren Beeinträchtigung erlaubt, und es wird ein ähnlich hoher Prozentsatz an Down-Syndrom-Kindern wie in Frankreich abgetrieben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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