Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  6. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  9. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  10. Mehrheit der Deutschen fürchtet Islamisierung Europas
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  13. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  14. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Frankreich zensiert Video von Menschen mit Down-Syndrom

22. März 2022 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die französische Regierung muss sich daher wegen Diskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verantworten. Dieser könnte bald eine auch für Österreich richtungsweisende Entscheidung in Sachen Abtreibung wegen Down-Syndrom tref


Straßburg (kath.net/ADF International/ECLJ/mk) Die französische Regierung sieht sich infolge der Zensur eines Videos über Menschen mit Down-Syndrom mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) konfrontiert. Die Organisation „Fondation Jérôme Lejeune“, die seit Jahren in die Forschung und Fürsorge für Menschen mit Down-Syndrom investiert, unterstützte die Initiative einer Gruppe von 18 Beeinträchtigten und veröffentlichte den von diesen gedrehten Kurzfilm auf mehreren französischen Plattformen. Das Video richtet sich an werdende Mütter, die ein Kind mit Down-Syndrom erwarten und Angst vor den Folgen dieser Beeinträchtigung für ihr Leben und das des Kindes haben. Dass eine Mutter auch mit einem solchen Kind glücklich sein und das beeinträchtigte Kind trotz aller Herausforderungen ein erfülltes und bereicherndes Leben haben kann, davon versuchen die 18 Darsteller Zeugnis zu geben.


Doch die französische Regierung erachtete das Video als eine potenzielle Beleidigung für Frauen, die ihr Down-Syndrom-Kind abgetrieben haben. In Frankreich betrifft das 96 % der Kinder mit einer solchen vorgeburtlichen Diagnose. Kurz darauf verweigerte das staatliche Fernsehen die Ausstrahlung des Films. Dagegen geht die „Fondation Jérôme Lejeune“ nun beim Strasbourger Gerichtshof vor, vertreten durch ADF International, mit dem Argument einer klaren Diskriminierung aufgrund der Behinderung.

Auch in weiteren Fällen muss sich das Gericht demnächst mit dem Thema Down-Syndrom beschäftigen: aus Polen sind mehrere Fälle anhängig, in denen ein (von Polen nicht gewährtes) Recht auf Abtreibung eines auf diese Weise beeinträchtigten Kindes behauptet wird. Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit hat in diesen Fällen – mit schriftlicher Unterstützung von früheren Richtern am EGMR, UN-Experten und zahlreichen Rechtsprofessoren – Stellungnahmen abgegeben, die Gesetze, welche eine Abtreibung aus Gründen der Behinderung erlauben, als eine Verletzung des Völkerrechts ansehen. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte Auswirkungen auf Österreich haben, denn auch hier ist die Abtreibung aus Gründen einer schweren Beeinträchtigung erlaubt, und es wird ein ähnlich hoher Prozentsatz an Down-Syndrom-Kindern wie in Frankreich abgetrieben.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Kardinal Müller: "Sie sind wie die SA!"
  4. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  7. Der Teufel sitzt im Detail
  8. Ablehnung von Fiducia supplicans: Afrikas Bischöfe haben ‚für die ganze Kirche’ gesprochen
  9. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  10. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  11. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  12. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  13. Taylor sei mit Euch
  14. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  15. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz