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| ![]() Grundsatzkritik der Katholischen Volksbewegung Pro Ecclesia an Vorgaben des Bischofs von Chur4. Mai 2022 in Schweiz, 11 Lesermeinungen „Das im «Verhaltenskodex» diktierte zukünftige Verhalten der Seelsorger steht nicht nur im Gegensatz zur überlieferten kirchlichen Lehre, sondern auch zu klaren Aussagen von Papst Franziskus.“ Chur (kath.net/Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia) Mit Erschütterung hat die «Pro Ecclesia» einen Erlass des Churer Diözesanbischofs Joseph Bonnemain zur Kenntnis genommen, durch den Priester gezwungen werden, ein Papier (Verhaltenskodex) zu unterzeichnen, das in schwerwiegender Weise im Widerspruch steht zu Glauben und Lehre der Katholischen Kirche. So sehr Richtlinien zur Vermeidung von Missbräuchen zu begrüssen sind, so sehr ist der Versuch zu verurteilen, unter diesem Deckmantel die LGBTQI-Ideologie im Bistum Chur zu implantieren (Zitat aus der Stellungnahme des Churer Priesterkreises). Das im «Verhaltenskodex» diktierte zukünftige Verhalten der Seelsorger steht nicht nur im Gegensatz zur überlieferten kirchlichen Lehre, sondern auch zu klaren Aussagen von Papst Franziskus. Dies ist umso stossender, als das Diktat aus Chur ohne Dialog und weitreichende Konsultation erfolgt ist. So wurde der Erlass nach Aussagen des Churer Priesterkreises nicht einmal dem diözesanen Priesterrat vorgelegt. «Pro Ecclesia» unterstützt deshalb den Einspruch des Churer Priesterkreises voll und ganz. Sie fordert die Bistumsleitung dazu auf, den Gewissensentscheid gegen dieses Papier zu respektieren. Dieser ist nicht gegen Kirche und deren Hierarchie gerichtet, sondern beruht mit wohlbegründeten Argumenten auf dem Bekenntnis zur gültigen Lehre, wie sie unser katholischer Glaube seit jeher verkündet. Herbert Meier, Präsident Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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