SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
- ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
- Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
- 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
- JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
- Alle Macht den synodalen Räten?
- Scorsese startet Film-Serie über Heilige
- Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
- Pro-Palästinensische Demo: Traditionelle Eröffnung des Weihnachtsfensters abgesagt
- Papst spricht "Cyber-Apostel" Carlo Acutis im April heilig
|
Brief aus dem Vatikan attestiert korrektes Verfahren im Erzbistum Köln3. Mai 2022 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Kardinal Woelki: „Gute Nachricht aus Rom... Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei.“
Köln (kath.net/pek) „Weder Sie, Eminenz, noch Ihr Generalvikar haben in der Angelegenheit der Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und bei der Finanzierung der Beratung durch die vom Erzbistum beauftragte Kommunikationsagentur das kirchliche Recht verletzt.“ Dieses Ergebnis hat der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe in Rom dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki jetzt mitgeteilt. Unterschrieben ist dieser Brief vom Präfekten der Kongregation, Marc Kardinal Ouellet. Damit ist in Rom „nach eingehendem Studium“ amtlich festgestellt worden, dass hier keine weitere Gremienbeteiligung erforderlich war.
In aller Deutlichkeit teilt der Präfekt weiter mit: „Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor. Im Einklang mit dem kirchlichen Recht ist der jeweilige Erzbischof von Köln daher befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen. Die Partikularnorm Nr. 18 der Deutschen Bischofskonferenz ist in diesem Fall nicht relevant.“ Es bestand auch keinerlei rechtliche Verpflichtung, so ergänzt der Präfekt, „die diözesanen Beispruchsgremien, einzubeziehen, da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist.“
„Das ist natürlich eine gute Nachricht aus Rom“, zeigte sich Rainer Maria Kardinal Woelki erleichtert. „Diese Nachricht trägt vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei. Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Die betroffenen Gremien wurden an diesem Tag über die Ergebnisse informiert.
Im Jahr 2019 hat Kardinal Woelki ein Statut für den Umgang mit dem BB-Fonds in Kraft gesetzt. Nach diesem ist der Erzbischof an die zur Erstellung und Abwicklung des Wirtschaftsplanes der Erzdiözese Köln geltenden Regelungen gebunden. Diese sind auch alle beachtet worden.
In seiner Eigenschaft als Apostolischer Administrator hatte Weihbischof Rolf Steinhäuser sich bezüglich der Frage einer eventuellen Verletzung der Beispruchsrechte des Konsultorenkollegiums (Domkapitel) beziehungsweise des Vermögensrates an die Kongregation gewandt. Ebenso hatte Generalvikar Markus Hofmann eine umfangreiche Dokumentation mit Protokollen, Urkunden und Verträgen zur Finanzierung der Gutachten und der externen Unterstützung durch eine Kommunikationsagentur zur Verfügung gestellt. Ergänzt wurde dies durch zwei kirchenrechtliche Gutachten.
Marc Kardinal Ouellet hatte diese Unterlagen vollständig an die zuständige Kongregation für den Klerus übermittelt. Deren Präfekt, Erzbischof Lazzaro You Heung sik, habe, so Kardinal Ouellet in seinem Brief, in aller Klarheit mitgeteilt: “Kirchliches Recht wurde nicht verletzt. Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Maßnahmen.“
Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | girsberg74 4. Mai 2022 | | | Schwer zu sagen. [@laijkonis - „Hat der große Kirchenrechtler Schüller schon seinen Senf dazugegeben?“]
Abgesehen von der kalten Frage, ob Schüller sich überhaupt zu der Sache geäußert hat, ist eine Antwort nicht so einfach.
Sie könnte sich von vornherein vereinfachen oder erledigen, wenn Sie nur „Kirchenrechtler Schüller“ schreiben.
Doch wenn “Ja“, dann geht es nicht um „Senf oder nicht“, sondern um guten Senf – oder ob solcher ihm ausgegangen sei. | 0
| | | Derfromme 3. Mai 2022 | | | Eine klare Entlastung für Kardinal Woelki er hat keine kirchenrechtliche Verstöße begangen. Der eigentlich wichtige Satz des Kardinal ist:"Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen.“ Hier geht es auch nicht mehr nur um Köln. Es ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß, daß Bischöfe ohne vorherige Konsultation Millionenbeträge, für was auch immer selbstständig ausgeben. Dies muß in allen Bistümern und Diözesen aufhören und wäre mal eine wirklich sinnvolle Reform. | 4
| | | Uwe Lay 3. Mai 2022 | | | Der Kardinal, der enttäuschte Kardinal Woelkis inkorrektes Verhalten besteht einzig allein darin, die Resultate des "Synodalen Irrweges" zu kritisieren. Das verzeihen ihm die "Reformer" nie, zumal er in seiner Kampagne für die "Flüchtlinge" zum Hoffnungsträger aller Gutmenschen avancierte und nun sie so enttäuscht.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot | 5
| | | lajkonik 3. Mai 2022 | | |
Hat der große Kirchenrechtler Schüller schon seinen Senf dazugegeben? | 3
| | | Reflector 3. Mai 2022 | | | Keine Verletzung von Kirchenrecht, aber trotzdem ein Problem Das (allgemeine) Kirchenrecht sieht mit gutem Grund vor, dass bei wichtigen Verfügungen über das Diözesanvermögen (außerordentliche Verwaltung, Veräußerungen) das Konsultorenkollegium (in Deutschland und Österreich das Domkapitel) und der Diözesane Vermögensverwaltungsrat zustimmen müssen. Gerade in den deutschen und österreichischen Diözesen gibt es aus historischen Gründen gar nicht wenige kirchliche Rechtsträger, die eigene Rechtspersönlicheit haben. Hier gelten die Beispruchsrechte nach Ansicht Roms nicht; der jeweilige Verwalter (also meist der Bischof) kann daher machen was er will. Das mag rechtens sein; eine kluge Lösung ist es nicht. | 2
| | | winthir 3. Mai 2022 | | | danke, Granuaile, für den Hinweis. Damit das Ganze nicht zu einfach wird: Es gibt auch Stiftungen Päpstlichen Rechts.
Das Herzogliche Georgianum zu München z. B. ist eine Stiftung Päpstlichen und Öffentlichen Rechts.
auf deutsch: Uns hatte der jeweilige Inhaber des Bischofsstuhls zu München nix zu sagen. | 1
| | | Granuaile 3. Mai 2022 | | | Verhältnis zwischen kirchlichem und weltlichem Recht? Kardinal Woelki, sein Generalvikar und die weiteren mit dieser Angelegenheit Befassten haben kein kirchliches Recht verletzt. Das wundert nicht. Was mir unklar ist, ist das Verhältnis zwischen kirchlichem und weltlichem Recht. Ein Erzbischof, ein Generalvikar, ein Kirchenfunktionär, stehen nicht über dem weltlichen Recht Deutschlands; sie haben sich an beide Rechtsordnungen zu halten. Die Bestätigung der Kurie, dass Kardinal Woelki sich kirchenrechtlich völlig korrekt verhalten hat, betrifft nicht die Einhaltung deutschen Stiftungsrechts. Der laufende Konflikt ist deshalb noch nicht vom Tisch, dies mindestens seitens der Kritiker des Kardinals. | 0
| | | KatzeLisa 3. Mai 2022 | | | eine gute Nachricht Auch wenn das den Gegnern von Kardinal Woelki nicht schmecken wird, hier ist zweifelsfrei festgestellt worden, daß man ihm aus seinem Vorgehen keinen Strick drehen kann.
Der zeitweilige Administrator Steinhäuser hat den Anschein erweckt, Kardinal Woelki während seiner Auszeit einer Unkorrektheit überführen zu wollen. Das wirft kein gutes Licht auf ihn. | 12
| | | Lemaitre 3. Mai 2022 | | | ... Ich befürchte nur, dass in der "Denklogik" mancher synodal Bewegten ein positives Attest aus Rom geradezu bestätigt, dass etwas nicht richtig gelaufen ist. | 3
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zu |
Top-15meist-gelesen- Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
- Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
- Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
- ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
- Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
- Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
- 'Antisemitisch, verwerflich und völlig lächerlich'
- Spendenwerbung einer katholischen Fakultät, Worte „Gott“, „Jesus Christus“ „Kirche“ kommen nicht vor
- 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
|