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| ![]() Bischofskonferenz von England und Wales setzt die Sonntagspflicht wieder ein12. Mai 2022 in Weltkirche, 13 Lesermeinungen „Die Eucharistie gibt der Kirche ihre Identität“ – Bischöfe: „In Demut rühmen wir uns, ein eucharistisches Volk zu sein, für das der Besuch der Messe unerlässlich ist“ London (kath.net/pl) Die Katholische Bischofskonferenz von England und Wales führt ganz offiziell ab Pfingsten wieder die Sonntagsverpflichtung ein. Zwar verstehe man, dass es angesichts der weltweiten Corona-Pandemie noch einige Gemeindemitglieder gebe, die sich „aus gesundheitlichen Gründen noch nicht sicher genug fühlen, um zur Messe zurückzukehren“. Die Bischöfe erinnerten daran, dass es gemäß Verständnis der Kirche kein Verstoß gegen die Sonntagspflicht sei, wenn etwa „wegen Krankheit, Krankenpflege oder berechtigter Angst“ die persönliche Teilnahme an der Eucharistiefeier behindert werde. „Im heiligen Messopfer, dem Herrenmahl, hat uns der Herr Jesus seine kostbare Gabe anvertraut. In Demut rühmen wir uns, ein eucharistisches Volk zu sein, für das der Besuch der Messe unerlässlich ist. In Erwartung des bevorstehenden Pfingstfestes laden wir nun alle Katholiken, die dies noch nicht getan haben, ein, wieder persönlich an der Messe teilzunehmen. So wie die Kirche das Zeugnis der Anwesenheit jeder Person braucht, so muss auch jeder Gläubige im Glauben und in der Anbetung mit seinen Mitjüngern unterwegs sein. Genährt durch unsere Begegnung mit dem auferstandenen Herrn Jesus, genährt mit Seinem Wort und Seinem Leib und Blut im Abendmahl und gestützt durch die Gegenwart anderer, erhalten wir Woche für Woche Kraft, dem Herrn zu dienen und Ihn mit unserem Leben zu verherrlichen.“ Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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