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| ![]() Töten bis zur Geburt - Ein dämonisches Gesetzesvorhaben der Demokraten ist im US-Senat gescheitert!12. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen Joe Bidens Demokraten wollten im US-Senat ein Gesetzesvorhaben "Abtreibung bis zur Geburt" einbringen. Alle Republikaner stimmten dagegen. Bei den Demokraten, der "Partei des Todes" stimmten fast alle dafür! Washington D.C. (kath.net) In den USA sind gestern Joe Bidens Demokraten bei einer Abstimmung im US-Senat mit dem Vorhaben gescheitert, das Recht auf Tötung ungeborener Kinder landesweit als Bundesgesetz zu verankern. Bei einer Abstimmung votierten nur 49 der 100 Senatoren dafür, sich überhaupt mit so einer Gesetzesvorlage zu befassen, nötig dafür wären aufgrund der sogenannten Filibuster-Regelung 60 gewesen. Bei den Republikaner haben sämtliche Senatoren gegen das Gesetzesvorhaben votiert, bei den Demokraten stimmte mit Senator Manchin nur ein einziger Senator dagegen. Damit wird im Senat nicht einmal darüber diskutiert. Das Vorhaben von "Katholik" Joe Biden ist gescheitert. Derzeit dürften nach der Aufhebung des umstrittenen Höchstgerichtsurteils Roe v. Wade in mindestens 25 US-Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze kommen, die das Töten ungeborener Kinder einschränkt. Besonders perfide beim geplanten Gesetzes-Vorhaben der Demokraten war, dass es in einem möglichen Gesetzesvorhaben z. B. bundesweit verboten worden wäre, dass Frauen vor einer Abtreibung die Ultraschallaufnahmen des ungeborenen Kindes sehen müssen. Sogar Gesetze, die Abtreibungen nach der 20. Woche verbieten, wären untersagt gewesen. De facto haben die US-Demokraten mit dem Vorhaben eine gesetzlich fixierte Abtreibung bis zur Geburt einführen wollen. Und auch die katholische Kirche wollte man finanziell unter Druck setzen. Bei Nicht-Durchführung von Abtreibungen in katholischen Krankenhäusern wären staatliche Zuschüsse gestrichen worden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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