Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  11. Die Achillesferse des Teufels
  12. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  13. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Töten bis zur Geburt - Ein dämonisches Gesetzesvorhaben der Demokraten ist im US-Senat gescheitert!

12. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Joe Bidens Demokraten wollten im US-Senat ein Gesetzesvorhaben "Abtreibung bis zur Geburt" einbringen. Alle Republikaner stimmten dagegen. Bei den Demokraten, der "Partei des Todes" stimmten fast alle dafür!


Washington D.C. (kath.net)

In den USA sind gestern Joe Bidens Demokraten bei einer Abstimmung im US-Senat mit dem Vorhaben gescheitert, das Recht auf Tötung ungeborener Kinder landesweit als Bundesgesetz zu verankern. Bei einer Abstimmung votierten nur 49 der 100 Senatoren dafür, sich überhaupt mit so einer Gesetzesvorlage zu befassen, nötig dafür wären aufgrund der sogenannten Filibuster-Regelung 60 gewesen. Bei den Republikaner haben sämtliche Senatoren gegen das Gesetzesvorhaben votiert, bei den Demokraten stimmte mit Senator Manchin nur ein einziger Senator dagegen. Damit wird im Senat nicht einmal darüber diskutiert. Das Vorhaben von "Katholik" Joe Biden ist gescheitert. Derzeit dürften nach der Aufhebung des umstrittenen Höchstgerichtsurteils Roe v. Wade in mindestens 25 US-Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze kommen, die das Töten ungeborener Kinder einschränkt.


Besonders perfide beim geplanten Gesetzes-Vorhaben der Demokraten war, dass es in einem möglichen Gesetzesvorhaben z. B. bundesweit verboten worden wäre, dass Frauen vor einer Abtreibung die Ultraschallaufnahmen des ungeborenen Kindes sehen müssen. Sogar Gesetze, die Abtreibungen nach der 20. Woche verbieten, wären untersagt gewesen. De facto haben die US-Demokraten mit dem Vorhaben eine gesetzlich fixierte Abtreibung bis zur Geburt einführen wollen. Und auch die katholische Kirche wollte man finanziell unter Druck setzen. Bei Nicht-Durchführung von Abtreibungen in katholischen Krankenhäusern wären staatliche Zuschüsse gestrichen worden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Republik der Dünnhäutigen
  12. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Legenden vom Heiligen Nikolaus

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz