Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  2. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  5. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  6. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  7. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  8. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  11. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  12. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  13. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Benedikt XVI.: "Das Kommen des Herrn ist einmalig"

Töten bis zur Geburt - Ein dämonisches Gesetzesvorhaben der Demokraten ist im US-Senat gescheitert!

12. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Joe Bidens Demokraten wollten im US-Senat ein Gesetzesvorhaben "Abtreibung bis zur Geburt" einbringen. Alle Republikaner stimmten dagegen. Bei den Demokraten, der "Partei des Todes" stimmten fast alle dafür!


Washington D.C. (kath.net)

In den USA sind gestern Joe Bidens Demokraten bei einer Abstimmung im US-Senat mit dem Vorhaben gescheitert, das Recht auf Tötung ungeborener Kinder landesweit als Bundesgesetz zu verankern. Bei einer Abstimmung votierten nur 49 der 100 Senatoren dafür, sich überhaupt mit so einer Gesetzesvorlage zu befassen, nötig dafür wären aufgrund der sogenannten Filibuster-Regelung 60 gewesen. Bei den Republikaner haben sämtliche Senatoren gegen das Gesetzesvorhaben votiert, bei den Demokraten stimmte mit Senator Manchin nur ein einziger Senator dagegen. Damit wird im Senat nicht einmal darüber diskutiert. Das Vorhaben von "Katholik" Joe Biden ist gescheitert. Derzeit dürften nach der Aufhebung des umstrittenen Höchstgerichtsurteils Roe v. Wade in mindestens 25 US-Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze kommen, die das Töten ungeborener Kinder einschränkt.


Besonders perfide beim geplanten Gesetzes-Vorhaben der Demokraten war, dass es in einem möglichen Gesetzesvorhaben z. B. bundesweit verboten worden wäre, dass Frauen vor einer Abtreibung die Ultraschallaufnahmen des ungeborenen Kindes sehen müssen. Sogar Gesetze, die Abtreibungen nach der 20. Woche verbieten, wären untersagt gewesen. De facto haben die US-Demokraten mit dem Vorhaben eine gesetzlich fixierte Abtreibung bis zur Geburt einführen wollen. Und auch die katholische Kirche wollte man finanziell unter Druck setzen. Bei Nicht-Durchführung von Abtreibungen in katholischen Krankenhäusern wären staatliche Zuschüsse gestrichen worden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  3. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  4. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  7. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  8. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  9. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  10. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  11. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  12. Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul - Gebetet hat er dort aber nicht
  13. "Die Zahl der Priesterberufungen steigt in Schweden!"
  14. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  15. Eine erschütternde Oper nach einer Erzählung von Gertrude von Le Fort

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz