Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  3. Voll in die Falle getappt
  4. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  5. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  6. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  7. Die große Täuschung
  8. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  9. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  14. Wann sind wir zu Gottes Chefs geworden?
  15. Studie zur US-Spaltung: Nicht die Rechten, sondern die Linken rückten ab

Töten bis zur Geburt - Ein dämonisches Gesetzesvorhaben der Demokraten ist im US-Senat gescheitert!

12. Mai 2022 in Prolife, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Joe Bidens Demokraten wollten im US-Senat ein Gesetzesvorhaben "Abtreibung bis zur Geburt" einbringen. Alle Republikaner stimmten dagegen. Bei den Demokraten, der "Partei des Todes" stimmten fast alle dafür!


Washington D.C. (kath.net)

In den USA sind gestern Joe Bidens Demokraten bei einer Abstimmung im US-Senat mit dem Vorhaben gescheitert, das Recht auf Tötung ungeborener Kinder landesweit als Bundesgesetz zu verankern. Bei einer Abstimmung votierten nur 49 der 100 Senatoren dafür, sich überhaupt mit so einer Gesetzesvorlage zu befassen, nötig dafür wären aufgrund der sogenannten Filibuster-Regelung 60 gewesen. Bei den Republikaner haben sämtliche Senatoren gegen das Gesetzesvorhaben votiert, bei den Demokraten stimmte mit Senator Manchin nur ein einziger Senator dagegen. Damit wird im Senat nicht einmal darüber diskutiert. Das Vorhaben von "Katholik" Joe Biden ist gescheitert. Derzeit dürften nach der Aufhebung des umstrittenen Höchstgerichtsurteils Roe v. Wade in mindestens 25 US-Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze kommen, die das Töten ungeborener Kinder einschränkt.


Besonders perfide beim geplanten Gesetzes-Vorhaben der Demokraten war, dass es in einem möglichen Gesetzesvorhaben z. B. bundesweit verboten worden wäre, dass Frauen vor einer Abtreibung die Ultraschallaufnahmen des ungeborenen Kindes sehen müssen. Sogar Gesetze, die Abtreibungen nach der 20. Woche verbieten, wären untersagt gewesen. De facto haben die US-Demokraten mit dem Vorhaben eine gesetzlich fixierte Abtreibung bis zur Geburt einführen wollen. Und auch die katholische Kirche wollte man finanziell unter Druck setzen. Bei Nicht-Durchführung von Abtreibungen in katholischen Krankenhäusern wären staatliche Zuschüsse gestrichen worden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Voll in die Falle getappt
  4. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  5. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  6. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  7. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  8. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  9. Die große Täuschung
  10. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  11. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  12. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  13. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“
  14. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  15. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz