Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  2. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  3. Der Tod der Theologie in Deutschland
  4. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  5. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  6. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  7. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  8. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  9. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  10. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  11. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  12. Kirche im Verfall
  13. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  14. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  15. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“

Irres deutsches Regierungsvorhaben: Jeder ab 14 darf 1 x im Jahr sein Geschlecht 'wechseln'

1. Juli 2022 in Deutschland, 46 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


BILD zum Vorhaben des deutschen Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der Grünen Lisa Paus: "Die Bundesregierung will mit einem historischen Gesetz die Biologie aushebeln" - Die Kirchen wollen das 'in Ruhe' bewerten


Berlin (kath.net)

"Die Bundesregierung will mit einem historischen Gesetz die Biologie aushebeln". Mit diesem Satz kommentierte gestern die BILD-Zeitung ein neues Gesetzesvorhaben der deutschen Regierung, das vorsieht, dass man ab Mitte 2023 in Deutschland ab 14 Jahren Geschlecht und Vornamen auf dem Standesamt wechseln kann, auch ohne Umoperationen. Und möglich soll dies dann jährlich sein. Mit dem Gesetz werden dann auch Familien richtig unter Druck gesetzt oder entzweit. Denn wenn die Eltern gegen die Umwandlung sind, ihr pupertierendes Kind aber darauf besteht, entscheidet dann ein laut Regierungsvorhaben sogar ein Familiengericht. Besonders irre wird das Vorhaben des deutschen Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der Grünen Lisa Paus dann aber für alle, die diesen Umwandlungsunsinn nicht akzeptieren. Denn wer nach der Umbenennung der 14-jährigen Lisa Müller diese dann nicht mit dem neuen Namen Mark benennt, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Besonders großen Widerstand gegen das Vorhaben ist in Deutschland offensichtlich nicht zu erwarten. Laut "Bild" zeigt sich der Kinderschutzbund (!) mit dem Vorhaben zufrieden, die Kirchen meinen laut der Zeitung, dass man das "in Ruhe" bewerten müsse.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  6. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  7. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  8. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  9. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  10. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  11. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  12. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  13. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  14. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz