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| ![]() Zürich: Demonstrant bei LGBT-Parade wegen Zitierung von Bibelstellen verurteilt2. August 2022 in Schweiz, 25 Lesermeinungen Die haarsträubende Begründung des Richters verweist darauf, dass die biblischen Ansichten über Homosexualität nicht mehr „zeitgerecht“ seien. Auch in der Schweiz häufen sich derartige Anschläge auf die Meinungsfreiheit. Zürich (kath.net/mk) Ein 63-jähriger Lehrer und gläubiger Christ, der bei der diesjährigen Zürcher LGBT-Parade mit lauter Stimme Bibelstellen zitierte, die Homosexualität als Sünde brandmarken, wurde strafrechtlich zu einer Geldbuße verurteilt. Das berichtet die Schweizer Weltwoche. Der – angesichts zu erwartender aggressiver Gegenreaktionen – mutige Verkünder des Evangeliums war noch an Ort und Stelle von der Polizei abgeführt worden. Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich lautete auf 15.200 CHF (umgerechnet etwa ebensoviel Euro), ausgesetzt auf Bewährung, und Übernahme der Gerichtskosten. Zürich ist bekannt für seine rot-grüne Stadtverwaltung, die etwa schon mehrfach Schwierigkeiten bei Märschen für das Leben machte. Offensichtlich ist auch die Gerichtsbarkeit links-liberal geprägt, denn die Urteilsbegründung des Richters ist haarsträubend: formal lautete sie, dass der Beschuldigte die gesetzliche Erweiterung der Rassismus-Strafnorm, nämlich das Diskriminierungsverbot verletzt habe. Die Entgegnung des Christen, er habe doch nur aus der Heiligen Schrift zitiert, verwarf der Richter mit den Worten: „Die Ansichten, die der Angeklagte vertritt, sind im Jahr 2022 in Mitteleuropa nicht zeitgerecht.“ Die „Zeitgerechtigkeit“, oder anders gesagt der Zeitgeist ist also zu einem (außer-juristischen) Maßstab für Strafurteile geworden. Die Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf die sexuelle Orientierung war übrigens kurioserweise durch eine Abstimmung des Volkes im Jahr 2020 erfolgt, also durch ein Instrument der direkten Demokratie, die ansonsten in der Schweiz eher für einen Konservatismus auch in der Gesellschaftspolitik sorgt. So fühlen sich auch ein großer Teil der Wortmeldungen im Weltwoche-Forum eher an das aktuelle links-liberale Gesellschaftsexperiment Deutschlands erinnert und sind erschüttert bis empört darüber, dass nun auch die Schweiz zunehmend von der Welle der „politischen Korrektheit“ erfasst wird. Eine „Maria“ schreibt: „Obwohl ich der Meinung bin, dass der Lehrer unrecht hat, ist dieses Urteil eine Schande.“ Ein anderer Teilnehmer ergänzt, dass alles, was die Meinungsfreiheit einschränkt, ein Indikator sei, dass ein Land sich in Richtung Totalitarismus bewege. Denn nicht umsonst hätten die US-Gründerväter diese Freiheit als ERSTEN Zusatzartikel in der Verfassung festgeschrieben. Und ein weiterer Teilnehmer prophezeit, wer den verurteilten Lehrer nicht unterstützen werde: die Kirche. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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