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Churer Bischof Bonnemain eröffnet kanonische Voruntersuchung wegen Monika Schmid/Effretikon

2. September 2022 in Schweiz, 8 Lesermeinungen
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Bistum Chur beantwortet kath.net-Presseanfrage – Bischof: „Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen“


Chur (kath.net) Nach der sogenannten „Konzelebration“ der inzwischen in Ruhestand gegangenen Gemeindeleiterin der Pfarrei St. Martin, Illnau-Effretikon (Link) und der deutlichen Kritik des Wiener Liturgieprofessors Hans-Jürgen Feulner (Link) am Versuch mehrerer Laien, das Hochgebet mitzusprechen, hatte kath.net an das Bistum Chur eine Presseanfrage gestellt. Das Bistum antwortete darauf mit einer Medienmitteilung.


kath.net dokumentiert die Medienmitteilung des Bistums in voller Länge:

Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung – Chur, 2. September 2022

«Als Diözesanbischof habe ich die Pflicht, zu den Ereignissen der letzten Wochen in Zusammenhang mit der Pensionierung der Seelsorgerin der Pfarrei St. Martin, Illnau-Effretikon, zu reagieren.

Aufgrund der Tragweite dieser Vorfälle habe ich bewusst nicht unmittelbar gehandelt. In einer solchen Situation ist es wichtig, eine angemessene Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen.

Die Komplexität des stattgefundenen liturgischen Missbrauchs erfordert die Eröffnung einer kanonischen Voruntersuchung.

Die Ergebnisse dieser ersten Abklärung bilden die Grundlage für allfällige, weitere Massnahmen. Zudem werden sie zeigen, ob es sich dabei um Vergehen handelt, deren Beurteilung dem Dikasterium für die Glaubenslehre vorbehalten sind und demzufolge dorthin gemeldet werden müssen.»

Joseph Maria Bonnemain
Bischof von Chur

Archivfoto Bischof Bonnemain © Bistum Chur


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Lesermeinungen

 Andreas Johannes 15. September 2022 
 

Dienst an der Amtswürde oder der Menschenwürde?

Bei den kirchlichen Gesetzen, die mit der Amtswürde zusammenhängen wie geschlechtsidentitäts- oder ledigenstandsgebundenes Priestertum, frage ich mich, ob ich jene Amtswürde - wie Paulus damals Beschneidung oder Speisevorschriften - als "in Christus" aufgehoben betrachten soll. Wenn ich diese Einheit, die Paulus "in Christus" erblickte, heute als "Menschenwürdedienst" verstehe, entfiele eine an Geschlecht oder Ledigenstand gebundene Amtwürde, da dieselbe Menschenwürde allen Geschlechtsidentätäten und allen Zivilständen zukäme. Die Frage eines kanonischen Missbrauchs wäre dadurch gegenstandslos - wie (Nicht-)Beschneidung oder Speisewahl?


0
 
 discipulus 3. September 2022 
 

@Rosenpsalter

Ŵieso gehen Sie davon aus, daß sich die kanonische Voruntersuchung nur auf Frau Schmid bezieht? Laut der Erklärung des Bistums bezieht sich die Voruntersuchung auf den gesamten "Vorfall", das schließt m.E. alle Beteiligten ein.


4
 
 SalvatoreMio 3. September 2022 
 

Nut Monika Schmid?

@Bene16: gewiss! Von ganz allein konnte sie sich ihr Verhalten nicht anmaßen. Es ist ihr unrechtmäßig erlaubt worden, und jene müssten zur Rechenschaft gezogen werden.


5
 
 Bene16 3. September 2022 
 

Nur Monika Schmid?

Monika Schmid ist nun im Ruhestand. Wichtiger wäre eine kanonische Untersuchung des Verhaltens von Pfarradministrator Felix Hunger, der fortan das Geschick dieser Pfarre zu verantworten hat.
Im Unterschied zu Pater Josef Regli ist er Diözesanpriester im Bistum Chur.


7
 
 Rosenpsalter 3. September 2022 
 

Naja

Notwendig ist es. Was ist aber mit den anderen Beteiligten? Bei einem Verabschiedungsgottesdienst sind die Abläufe nicht dem Zufall überlassen. Selbst wenn, hätten die anderen (Priester und Diakon) dem Spiel ein Ende setzen müssen. Irgendwie wirkt das Ganze ein wenig halbherzig.


5
 
 physicus 2. September 2022 
 

Das Ordinariat sollte sich auch selbstkritisch fragen, ob der "stattgefundene liturgische Missbrauch" hätte verhindert werden können, wenn man zuvor (z.B. auf die frühere Presseanfrage) deutlicher reagiert hätte.


10
 
 carolus romanus 2. September 2022 

Ohne kath.net

wäre wahrscheinlich gar nichts geschehen. Vor kurzem wurde vom dortigen Ordinariat eine knappe, wenig aussagekräftige Stellungnahme veröffentlicht und es entstand der Eindruck, dass man dort die Vorgänge am liebsten unter den Teppich kehren möchte oder diese für unbedeutend hält.


10
 
 Vox coelestis 2. September 2022 
 

Absolut notwendig

Immerhin - ein Schritt in die richtige Richtung und ein Fingerzeig, dass schwerer liturgischer Missbrauch nicht einfach so geduldet wird.

Aber eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit für einen Bischof, der seiner Verantwortung als Hirte seiner Diözese gerecht werden möchte.


12
 

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