Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  3. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  4. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  5. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  6. Der ‚gerechte Mann‘ im Heilsplan Gottes
  7. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  8. Hippe Missionare sind brandgefährlich
  9. Meinungsfreiheit auf katholisch
  10. Meinungsfreiheit in Gefahr
  11. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  12. THESE: Wir haben Gott vergessen...
  13. Eine Treue, die Zukunft schafft!
  14. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten
  15. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt

Christliche US-Lehrerin erhält nach Trans-Streit 95 000 Dollar

5. September 2022 in Chronik, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Schule wollte, dass die Lehrerin ein Mädchen als "ER" ansprechen sollte. Die Lehrerin verweigerte den Unsinn und bekam von der Schule Schadenersatz


USA (kath.net)

In den USA geht ein spannender Rechtsstreit im Bundesstaat Kansas zu Ende. Im April 2021 wurde die christliche Mathematik-Lehrerin Pamela Ricard suspendiert, weil diese ein Mächen ("Trans-Schüler") weiterhin mit "Fräulein" und dem ursprünglichen Vornamen ansprach. Laut "Washington Post" hat die Schule jetzt einen außergerichtlich Vergleich angestrebt und der Frau 95 000 Dollar bezahlt. Man wollte den Prozess vor Gericht vermeiden. Zum Eklat kam es, nachdem das Mädchen der Lehrerin mitteilte, dass sie in Zukunft nur mehr mit "er" angesprochen werden möchte. Die Lehrerin verweigerte laut "BILD" diesem Wunsch  mit dem Verweis auf ihre christliche Einstellung und wurde von der Schule suspendiert. Die Schüler, die die Lehrerin dort unterrichtet hatte, waren übrigens 11-13 Jahre jung.


Etwas später hat die Schule eine Anordnung der Schulbehörde für ALLE Lehrer erlassen, aus der hervorgeht, dass die neuen Geschlechtsformen von Trans-Schülern in der Anrede zu nutzen seien. Besonders bizarr: Gegenüber den Eltern der Kinder sollte aber nach wie vor weiter der im Pass eingetragene Name verwendet werden. Inzwischen hatte die Lehrerin aber eine Klage eingereicht, in der klar gestellt wurde, dass Frau Ricard glaubt, dass Gott den Menschen entweder als Mann oder als Frau geschaffen hat und dass dieses Geschlecht in jedem Menschen vom Moment der Empfängnis an festgelegt seien. Diese könne daher auch nicht geändert werden, unabhängig von den Gefühlen, Wünschen oder Vorlieben des Einzelnen.

In einem Art Vorverfahren hatte ein Richter im Mai bereits entschieden, dass die Lehrerin ihre Schüler zwar mit deren neuen Vornamen anreden solle, aber diese bei Mädchen keine männliche Pronomen verwenden müsse. Im Hauptverfahren kam es jetzt zum Vergleich und zur völligen Rehabilitierung der Lehrerin.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 girsberg74 5. September 2022 
 

Die Frage für den Beobachter:

Hat diese Schule nun eine bessere Einsicht gewonnen oder nur bezahlt?


2
 
 Lemaitre 5. September 2022 
 

...

Oh, der Schmerz. Dort, wo mein Verstan sitzt.

Aber Gott sei Dank ist es für die Lehrerin gut Ausgängen.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  2. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  3. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  4. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  5. O Adonai, et Dux domus Israel
  6. O radix Jesse
  7. O clavis David
  8. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  9. O Oriens, lucis aeternae
  10. O Rex gentium
  11. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  12. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  13. Meinungsfreiheit auf katholisch
  14. Meldestelle Christenschutz: Christliche Flüchtlinge sind fassungslos über Skandal-Ausstellung
  15. Hippe Missionare sind brandgefährlich

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz