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US-Gericht stellt fest: Christliche Ärzte müssen nicht an assistiertem Suizid mitwirken

19. September 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Die Ärzte haben gegen ein Gesetz des Bundesstaates Kalifornien geklagt, welches Ärzten die Mitwirkung an assistierten Suiziden vorschreibt, auch wenn dies ihrem Gewissen widerspricht.


Sacramento (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat eine einstweilige Verfügung erlassen welche festlegt, dass Ärzte nicht an assistiertem Suizid mitwirken müssen, wenn dies ihren religiösen oder ethischen Überzeugungen widerspricht.


Im Februar 2022 hatten die Christian Medical & Dental Associations (CMDA), vertreten von Anwälten der Alliance Defending Freedom (ADF), Klage gegen das Gesetz eingebracht, welches den assistierten Selbstmord in Kalifornien regelt. Dieses Gesetz verpflichtet alle Ärzte zur Mitwirkung und kennt keine Ausnahmen aus Gewissensgründen.

Die CMDA berief sich auf den ersten Zusatz zur Verfassung der USA, der Religionsfreiheit garantiert. Die christlichen Ärzte sahen sich durch das kalifornische Euthanasiegesetz in ihrem Grundrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit eingeschränkt.

Die ADF sieht die einstweilige Verfügung als Teilsieg. Der Prozess gegen das Euthanasiegesetz geht weiter.

 


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