Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  3. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  4. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  5. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  6. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  7. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  8. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  9. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  10. Wir können NICHT schweigen!
  11. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  12. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  13. Was auch immer Synodalität sein soll
  14. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  15. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand

Zitat: „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt

22. November 2022 in Deutschland, 43 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Unmittelbar nach Ad Liminabesuch verabschieden deutsche Bischöfe Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts – Wer nach Scheidung erneut zivilrechtlich heiratet oder wer Homo-„Ehe“ eingeht, wird nicht gekündigt


Bonn (kath.net) „In ihrer Neufassung gilt die Grundordnung für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und alle Beschäftigtengruppen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Sie entfaltet Wirkung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kirchenbeamte, Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Personen im Noviziat und Postulat, Führungskräfte, die aufgrund eines Organdienstverhältnisses tätig sind (z. B. Geschäftsführende oder Vorstände), Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind, wobei besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker und Ordensleute weiterhin gelten.“ So beschreibt die Deutsche Bischofskonferenz in einer Presseaussendung die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Dabei lobt sie: „Neu ist … der institutionenorientierte Ansatz. Beim bisherigen überwiegend personenbezogenen Ansatz stand der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus. Nach dem institutionenorientierten Ansatz tragen der Dienstgeber und seine Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.“


Die Presseaussendung der DBK erläutert weiter: „Damit einher geht eine weitere wichtige Botschaft der neuen Grundordnung: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung entgegen.“

Auch gelte im neuen Recht die Religionszugehörigkeit „nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Von allen Mitarbeitenden wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet.“

Besonders betont die DBK in der Presseaussendung: „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.“

Für das Erzbistum Berlin reagierte bereits der Berliner Erzbischof Heiner Koch und lobt unisono mit Generalvikar Manfred Kollig das neue Arbeitsrecht: „Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer ‚Kirche ohne Angst‘.“ Weiter stellen sie gemäß Pressemitteilung des Erzbistums fest: „Wir sehen, dass auch der Synodale Weg positiv zur neuen Grundordnung beigetragen hat.“

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Überraschung im Vatikan - Kardinal Tagle ist neuer Dekan des Kardinalskollegiums
  3. Erzbischof Randazzo: Synodalität kein Grund, Elemente der kirchlichen Tradition zu verwerfen
  4. Der „Hirt des Hermas“: Als ein frühchristliches Erbauungsbuch hoch im Kurs stand
  5. 'Tatsächlich Gott'
  6. Wir können NICHT schweigen!
  7. Marco Rubio in Athen: Ein Aufruf zur Rückbesinnung auf die christlich-abendländischen Wurzeln
  8. „Ceresanis reale Eschatologie zum Jubiläum 2033 spricht in dieser Form des Romans…“
  9. Studium zwischen Verstand, Erinnerung und Glauben. Das Herz der Wahrheit
  10. Das 'Schwert des Heiligen Michael': Eine mysteriöse Linie, die sieben Heiligtümer verbindet
  11. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  12. Papst Leo XIV. entgeht knapp einer Geldstrafe in Peru
  13. Kardinal Müller ruft zum Marsch fürs Leben 2026 in Wien auf: Über 3.000 Teilnehmer erwartet
  14. Australien: 400 Prozent Anstieg von Euthanasiefällen in fünf Jahren
  15. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz