Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  5. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  6. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  7. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  10. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  11. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  12. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  13. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  14. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  15. Papst prangert mangelnden politischen Willen zum Klimaschutz an

Zitat: „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt

22. November 2022 in Deutschland, 43 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Unmittelbar nach Ad Liminabesuch verabschieden deutsche Bischöfe Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts – Wer nach Scheidung erneut zivilrechtlich heiratet oder wer Homo-„Ehe“ eingeht, wird nicht gekündigt


Bonn (kath.net) „In ihrer Neufassung gilt die Grundordnung für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und alle Beschäftigtengruppen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status. Sie entfaltet Wirkung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kirchenbeamte, Kleriker und Kandidaten für das Weiheamt, Ordensangehörige, Personen im Noviziat und Postulat, Führungskräfte, die aufgrund eines Organdienstverhältnisses tätig sind (z. B. Geschäftsführende oder Vorstände), Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, die Organmitglieder sind, wobei besondere kirchliche Anforderungen an Kleriker und Ordensleute weiterhin gelten.“ So beschreibt die Deutsche Bischofskonferenz in einer Presseaussendung die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Dabei lobt sie: „Neu ist … der institutionenorientierte Ansatz. Beim bisherigen überwiegend personenbezogenen Ansatz stand der einzelne Mitarbeitende und dessen persönliche Lebensführung im Fokus. Nach dem institutionenorientierten Ansatz tragen der Dienstgeber und seine Führungskräfte zuerst Verantwortung für den Schutz und die Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung. Die katholische Identität einer Einrichtung soll durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur und durch Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet werden.“


Die Presseaussendung der DBK erläutert weiter: „Damit einher geht eine weitere wichtige Botschaft der neuen Grundordnung: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Diese rechtlich unantastbare Zone erfasst insbesondere das Beziehungsleben und die Intimsphäre. Abgesehen von Ausnahmefällen bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis bzw. Kündigungsgrund. Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung entgegen.“

Auch gelte im neuen Recht die Religionszugehörigkeit „nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist. Das gilt zum einen für pastorale und katechetische Dienste und zum anderen für diejenigen Tätigkeiten, die das katholische Profil der Einrichtung inhaltlich prägen, mitverantworten und nach außen repräsentieren. Von allen Mitarbeitenden wird im Rahmen ihrer Tätigkeit die Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung erwartet.“

Besonders betont die DBK in der Presseaussendung: „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.“

Für das Erzbistum Berlin reagierte bereits der Berliner Erzbischof Heiner Koch und lobt unisono mit Generalvikar Manfred Kollig das neue Arbeitsrecht: „Wir sehen darin einen wichtigen und entscheidenden Beitrag auf dem Weg zu einer ‚Kirche ohne Angst‘.“ Weiter stellen sie gemäß Pressemitteilung des Erzbistums fest: „Wir sehen, dass auch der Synodale Weg positiv zur neuen Grundordnung beigetragen hat.“

Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  5. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  6. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  7. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  8. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  9. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  10. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  11. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  12. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  13. Die Kirche bleibt der Welt fremd
  14. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  15. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz