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Die katholische Kirche nach der Synodalversammlung

17. März 2023 in Kommentar, 30 Lesermeinungen
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„Nun geht es darum, wie der ‚Glaube der einfachen Leute‘ (Benedikt XVI.), die römisch-katholisch bleiben wollen, geschützt werden kann. Alles Übrige ist zweitrangig.“ Gastbeitrag von Prof. Hubert Gindert/Forum Deutscher Katholiken


Bonn (kath.net/Forum Deutscher Katholiken) Dem „Synodalen Ausschuss“, der den Synodalen Rat vorbereiten soll, gehören die 27 Diözesanbischöfe, 27 Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie 20 weitere Personen an, die am zweiten Tag des Synodalen Treffens (9.-11.3.2023) gewählt worden sind. Insgesamt hat dieser „Synodale Ausschuss“ 74 Personen. Diese treffen die Entscheidungen, welche die 209 Synodalen auf der o.a. Synodalversammlung nicht getroffen haben. Diese Regelung wurde aufgrund des Antrags „Vertagung der Abstimmung“ in den „Synodalen Ausschuss“ gefasst. Dem Vertagungsantrag stimmten 136 (70,83%) zu, 56 (29,37%) stimmten dagegen, 12 enthielten sich der Stimme.

Der Synodale Rat ist nicht nur ein Beratungs- und Beschlussorgan für Finanz- und Haushaltsangelegenheiten, sondern er soll „Grundsatzentscheidungen zu pastoralen Planungen und Zukunftsfragen der Kirche“ treffen.

Der Synodale Rat wurde durch die römische Note vom 21. Juli 2022, sowie durch das römische Schreiben vom 16. Januar 2023 verboten. Der Synodale Weg sei nicht befugt „die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtung der Lehre und Moral zu verpflichten“.

Der zutreffenden Einschätzung von Hubert Hecker in seinem kath.net-Beitrag "Die neue kirchliche Leitungsstruktur – gegen päpstliche Weisung und weltkirchliche Ordnung" (Link) kann ich nur zustimmen: Die Mehrheit der Vollversammlung des Synodalen Weges versteht sich als eine Art legislatives Kirchenparlament mit höchster nationalkirchlicher Entscheidungsbefugnis. Die Beschlüsse dieses Organs sollen gesetzgeberischen Charakter haben. Die Beschlüsse des Synodalen Rates sollen nach dieser Meinung Aufträge an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sein. Die DBK ist nach den Synodalvorstellungen der Mehrheit nicht mehr ein autonomes Entscheidungsgremium im Rahmen der weltkirchlichen Ordnung, sondern exekutives Vollzugsorgan der deutsch-nationalen Synodalversammlung.

Zur Kontrolle der Beschlussdurchführung beauftragt die Synodalversammlung die DBK, ein unabhängiges Fachgremium einzurichten. Dieses Gremium soll Vorschläge und Richtlinien zur Ausgestaltung der Aufträge vorlegen. Es sei als „dauerhaftes Instrument“ mit regelmäßigen Berichten einzurichten, ob und inwieweit die DBK die Aufträge der Synodalversammlung durchgeführt hat. Das Fachgremium ist ein Kontrollorgan des synodalen Kirchenparlaments.


Das Synodale Plenum hat aber ein Legitimationsproblem. Als nicht gewählte Versammlung hat sie nämlich keine Berechtigung, Gesetze oder Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Der Text sieht eine völlig neue Leitungsstruktur der katholischen Kirche in Deutschland vor.

Klare bischöfliche Mehrheit für die Laienpredigt

In zweiter Lesung wurde ein Beschlusstext mit klarer bischöflicher Mehrheit für die Laienpredigt angenommen. „Was bereits Praxis in deutschen Ländern ist, sollte ein positives Votum des Synodalen Weges erhalten.“

Um diesem Text die Zweidrittel-Mehrheit zu sichern, brachte der Rottenburger Weihbischof Matthäus Karrer einen Änderungsantrag ein, der die Laienbeichte aus dem Text eliminiert. Bischof Helmut Dieser (Aachen) ermutigte die Synodalen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da viele der Bischöfe dem Text „nur aufgrund des Änderungsantrages zustimmen“ würden. Der Augsburger Diözesanbischof Bertram Meier erklärte in seiner Wortmeldung, sich „eine bessere Unterscheidung zwischen Wort und Sakrament“ und eine getrennte Abstimmung von beidem gewünscht zu haben. Er glaube, eine Tendenz feststellen zu können, in der immer mehr Frauen und Männer den Dienst an den Sakramenten wahrnehmen könnten. Er stelle sich dann irgendwann die Frage: „Wozu braucht es noch die geweihten Menschen?“

Papst Johannes Paul II. hat am 15. August 1997 eine „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester“ herausgegeben. Dort heißt es (Artikel 3, die Homilie § 1). „Die Homilie ist als herausragende Form der Predigt Teil der Liturgie selbst. Daher muss die Homilie während der Eucharistiefeier dem geistlichen Amtsträger, Priester oder Diakon, vorbehalten sein. Ausgeschlossen sind Laien, auch wenn sie in irgendwelchen Gemeinschaften oder Vereinigungen Aufgaben als »Pastoralassistenten« oder Katecheten erfüllen. Es geht nämlich nicht um eine evtl. bessere Gabe der Darstellung oder ein größeres theologisches Wissen, sondern vielmehr um eine demjenigen vorbehaltene Aufgabe, der mit dem Weihesakrament ausgestattet wurde. Deshalb ist nicht einmal der Diözesanbischof bevollmächtigt von der Norm des Kanons zu dispensieren. Es handelt sich nämlich nicht um eine bloß disziplinäre Verfügung, sondern um ein Gesetz, das die Aufgaben des Lehrens und Heiligens betrifft, die untereinander eng verbunden sind …“

Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland

Mit dem Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ hat die Synodalversammlung die Bischöfe aufgefordert, Segensfeiern für Paare, denen die sakramentale Ehe nicht zugängig ist, oder die nicht kirchlich heiraten wollen, offiziell zu ermöglichen und entsprechende liturgische Formulare hierzu zu entwickeln. Das schließt auch zivil Wiederverheiratete wie gleichgeschlechtliche Paare ein. Der Antrag wurde mit 170 Ja zu 14 Neinstimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. 38 Bischöfe stimmten für den Text, 9 Bischöfe stimmten dagegen, 11 enthielten sich. Da Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gezählt werden, hatten die zustimmenden Bischöfe eine Zweidrittel-Mehrheit.

Während der Aussprache sagte Stefan Oster „der Mensch sei in der Kirche berufen, selber Sakrament zu sein und immer mehr zu werden, insbesondere im Leben seiner Beziehungen, die auch die sexuelle Gemeinschaft einschließen“. Dazu gehöre auch das ineinander von Wahrheit und Liebe. Daher glaube die Kirche, dass es beim Segen von Paarbeziehungen „um die Hinordnung auf das Ganze, Leib-Seelische-Gemeinsamkeit, Partnerschaft und Fruchtbarkeit“ gehe. „Da wir keinen zugehörigen anthropologisch-theologischen Grundtext haben und auch die nötigen Differenzierungen fehlen, öffnet der Text die Tür zur Beliebigkeit und ist deswegen nicht zustimmungsfähig“, …

Da die Diözesanbischöfe rechtlich nicht an die Beschlüsse der Synodalversammlung gebunden sind, steht zu erwarten, dass Segnungen homosexueller Paare zukünftig abhängig vom jeweiligen Bistum möglich sein werden.

In jedem Fall sind Segnungen homosexueller Paare nach dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ vom 3. Juli 2003 in der katholischen Kirche nicht möglich. In diesem Schreiben heißt es abschließend (Nr. 11): „Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nichts anderes als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft“.

Papst Johannes Paul II. hat diesen Text am 28. März 2003 approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.

Sowohl im Falle des Synodalen Rates, der Laienpredigt und der Segnung homosexueller Partnerschaften hat Rom klar gesprochen.

Über dem Gastbeitrag von Gabriele Freudenberger in kath.net steht die Überschrift: „Alles Notwendige zu dem Synodalen Irrweg in Deutschland mit seinen Positionspapieren ist gesagt“ (siehe Link) Nun geht es darum, wie der „Glaube der einfachen Leute“ (Benedikt XVI.), die römisch-katholisch bleiben wollen, geschützt werden kann. Alles Übrige ist zweitrangig.


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Lesermeinungen

 Tante Ottilie 18. März 2023 
 

Hm, @Junias

Wie ich schon schrieb: Die Eheannullierung ist keine Auflösung (=Scheidung) der kirchlich geschlossenen Ehe, sondern bei einer Eheannullierung wird festgestellt, dass die betr. Verbindung trotz kirchl. Rituals KEINE Ehe war!
So war das jedenfalls noch vor 27 Jahren.
Was DIESER jetzige Papst daraus gemacht hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch hätte, wie z.B. Lesa zutreffend schrieb, seinerzeit ein selbst wiederholter Ehebruch eines Partners nicht zu einer Annullierung gereicht.
Entscheidend war vielmehr die Intention der Partner bei der Eheschließung - in unserem Fall kam das kirchl. Ehegericht zu dem Schluss, dass der Expartner getäuscht hatte und gar nicht Willens und fähig war, eine CHRISTLICHE Ehe einzugehen und zu führen.
DAS ist dann ein eindeutiges Kriterium, um die Ungültigkeit der einst geschlossenen "Ehe" festzustellen - trotz seinerzeitigen kirchl. Rituals.

Ich hoffe, dass das auch jetzt noch unter diesem Papst gilt, und für Ihren Sohn erhoffe ich eine ehrliche Lösung.


2
 
 Junias 18. März 2023 
 

Ich wollte antworten aber meine Kommentare gehen verloren

Daher ein neuer Versuch. Nach Gespräch mit seinem Pfarrer ist mein Sohn guter Hoffnung, dass seine erste Ehe durch den Bischof annulliert wird. Seine Ex-Schwiegereltern unterstützen ihnen in bewundernswerter Weise. Leider hat die Tochter den Kontakt zu den Eltern abgebrochen. Ich kann verstehen, dass sich viele Rechtgläubige mit einer Auflösung einer katholischen Ehe nicht anfreunden können aber selbst der Papst hat die Bischöfe zu Barmherzigkeit hier aufgerufen. Eine Mutter die ihr Kind im Stich lässt und den Ehemann in der Ehe mit verschiedenen Männern betrügt kann doch nicht der Grund sein, dass zwei Liebende ihre zivilrechtliche Ehe nicht unter Gottes Segen stellen dürfen.


2
 
 Junias 18. März 2023 
 

Nach persönlichem Gespräch mit dem Pfarrer stehen

die Chancen für meinen Sohn recht gut daß der Bischof die Ehe kirchlich annulliert. Er hat wohl gemeint, dass der Papst die Möglichkeit der Barmherzigkeit in solchen Fällen ausdrücklich anzuwenden bittet. Der Pfarrer wird einen Termin mit dem Bischof vereinbaren an dem auch meine EX-Schwiegertochter teilnehmen muss. Mein Sohn hat nach dem Gespräch mit dem Pfarrer die Ex-Schwiegereltern kontaktiert und die stehen im Gänze hinter ihm und haben keinen Kontakt mehr zur Tochter. Morgen zum Gottesdienst zünden wir alle eine Kerze an.


1
 
 Tante Ottilie 18. März 2023 
 

@Krysia

Wir sollten da mit den Begriffen sehr sorgsam umgehen: Die sog. kirchl. Eheannullierung ist KEINE Scheidung, auch wenn es für den flüchtigen Betrachter so scheinen mag. Es wird vielmehr bei dem betr. Verfahren die Ungültigkeit der einst kirchl. geschlossenen Verbindung in einem sorgfältigen kirchengerichtl. Verfahren festgestellt. Insofern ist es auch durchaus berechtigt, an dem Begriff Ehe-Annullierung Kritik zu üben.
Sicherlich kommt es auf die Ehrlichkeit der Aussagenden ebenso wie die Sorgfältigkeit der Kirchenjuristen an. WIR jedenfalls haben da in unserem Fall nichts auf die leichte Schulter genommen, und das Verfahren war keinesfalls ein Selbstgänger. Was ich zu kritisieren habe, ist, dass auch jetzt oft nur kirchl. Insider um die Möglichkeit dieser kirchl. "Eheaufhebung" wissen und nicht die einfachen Gläubigen.


3
 
 Krysia 18. März 2023 
 

Tante Ottilie
Genau dieses Verfahren führt zunehmend dazu, dass jede katholische Ehe geschieden werden kann. Sind sich beide Partner einigt, funktioniert das sogar richtig schnell. Unsere Gemeindereferenten waren ca. 1Jahr verheiratet, natürlich wurde die Ehe kirchlich annuliert,ich hätte meine Hand dafür ins Feuer gelegt.... Ich kannte Ihren Grund gar nicht. Aber da ich mich erst nach 35 Jahren Ehe habe taufen lassen, hätte sich ja mein Mann in der Zeit problemlos von mir trennen können, unsere nach katholischem Ritus geschlossene Ehe wäre schnell annuliert worden. Man hätte uns etwas anderes damals gesagt.


0
 
 modernchrist 18. März 2023 
 

Hervorragende Idee! Dr. Heimerl!

Das Forum Deutscher Katholiken wäre der geeignete Verband, dieses durchzuführen und den "Alleinvertretungsanspruch" des ZDK endlich zu stürzen?!

Diese Idee möchte ich aufgreifen und unterstützen! Treten Sie umgehend ein ins Forum, erkundigen Sie sich auf der homepage, der Mitgliedsbeitrag ist minimal: Der Alleinvertretungsanspruch des ZdK nach aussen muss gebrochen werden. Mit einer großen Zahl an Mitgliedern in Rücken kann das Forum Deutscher Katholiken ein Hilfegesuch an den Nuntius und nach Rom erarbeiten. Jeder allein ist zu schwach. Nie war das Forum wichtiger als jetzt. Es braucht engagierte und mutige Mitarbeiter und Mitglieder.


1
 
 lesa 18. März 2023 

Bei Gott ist kein Ding unmöglich (vgl Lk 1, 37)

@JP2B16: Danke für die Unterstützung! Wie gesagt: Die Wahrheit ist Liebe und der kürzeste Weg zum Glück. In dieser Zeit hilft nur, auf die Stimme Gottes durch die Kirche im Katechismus zu hören, sonst kann man betrogen und "auf krumme Wege geführt werden, auf denen man zu Fall kommt." Beim synodalen Irrweg wird dies betrieben bis zum Excess. Möge der Heilige Vater den Werkzeugen des Teufels das Handwerk legen. Heilger Erzengel Michael hilf!
@bibelfreund: Ihr Einwand ist verständlich. Sich an den Papst zu wenden scheint trotzdem einen Versuch wert, ja sogar unabdingbar. Aber nur mit Hilfe des Rosenkranzes besteht irgendeine Aussicht. Der Hl. Josef, der Patron der Kirche möge zusammen mit Maria, der Mutter der Kirche, Papst Franziskus einen Engel schicken, der ihn aufweckt und ihm Licht schenkt durch all den "Pastoral-S.-Rauch hindurch ...
"Für Gott ist nichts unmöglich". (Lk 1, 37)


3
 
 lesa 17. März 2023 

Weg, Wahrheit und Leben - innerer Friede

@Junias: Gott ist die Liebe. Er löscht den glimmenden Docht nicht aus. Sie beten und Gott wird den Weg zeigen. Aber sein Wort einhalten ist Fülle des Friedens, wenn auch mit Opfer verbunden. Deswegen diese Berichtigung, obwohl ich selber auch nur täglich beten kann: "Gott sei mir Sünder gnädig".
@ottokar: Nun könnte ich den Stil umdrehen und Junis raten, sich von IHNEN nicht verwirren zu lassen (wobei ich Ihre Beiträge im übrigen schätze!). Diese Bibelstelle legt die Auslegung in Ihrem Sinn natürlich nahe. Aber sie ist eine jener Bibelstellen, die beweisen, wie gut es ist, dass die verbindliche Auslegung der Bibel dem Lehramt zukommt. Oft fehlt das Hintergrundwissen. (Ein klassisches Beispiel ist hier auch die Titus-Stelle bezüglich des Zölibats). Das Wort Gottes muss immer im Gesamt der Offenbarung gesehen werden. Z. B. interpretiert ein großer Theologe diese Bibelststelle Mt 19, 9 folgendermaßen, wie hier in zwei Teilen angeführt. Das letzte Wort hat aber immer das Lehramt.


2
 
 lesa 17. März 2023 

Teil 1 der Auslegung zu Mt 19, 9

Es fällt auf, dass weder Markus noch Lukas in den entsprechenden Parallelstellen eine solche Ausnahme einräumen, sondern eine Wiederverheiratung getrennter Ehepartner ohne Wenn und Aber als Ehebruch deklarieren. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Evangelisten eine so schwerwiegende Frage unterschiedlich beurteilen. An anderer Stelle spricht auch Matthäus über die Frage der Ehescheidung in etwas anderer Form. Der Akzent liegt hier auf der Warnung, andere dem Ehebruch auszuliefern, indem man sie entlässt. „Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt, außer aufgrund von Unzucht, macht, dass mit ihr Ehebruch begangen wird; und wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ (Mt 5, 32)


2
 
 lesa 17. März 2023 

Teil 2 der Auslegung zu Mt 19, 9

"Diese verschiedenen Texte ergeben, zusammen gelesen, einen eindeutigen biblischen Befund, nämlich die Aussage: Die Ehe ist unauflöslich; wer seine Frau verstößt, setzt sie dem Ehebruch aus; und wenn er eine andere heiratet, begeht er Ehebruch; Ein Mann, der seine Frau entlässt, weil sie Unzucht getrieben hat, macht sich in dem Sinn nicht schuldig, dass der Ehebruch bereits begangen ist. Er darf sie entlassen. Allerdings begeht der Mann in dem Moment, in dem er eine andere heiratet, auch seinerseits Ehebruch. Die Wendung „außer im Fall von Unzucht“ bringt also keine Ausnahmeregelung zum Ausdruck, sondern beschreibt lediglich den Umstand, dass ja in diesem Fall der Ehebruch schon begangen ist."


2
 
 bibelfreund 17. März 2023 
 

Vom Vatikan Hilfe erwarten….

…. Heißt an den Klapperstorch u den Weihnachtsmann zu glauben


1
 
 JP2B16 17. März 2023 
 

@ottokar ...

... mit Verlaub verehrter @ottokar, @lesa verwirrt hier mitnichten. Es muss der Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung festgestellt werden(!). So tragisch und unbarmherzig es scheinen mag, sollte die Dame beispielsweise psychische Veränderungen  seit der Eheschließung durchlebt haben oder der Sohn wollte nicht sehen, was evt. offensichtlich war (ein Mangel an Menschenkenntnisse ist nämlich kein Grund für die Einleitung eines Ehenichtigkeitsverfahrens - der Begriff Eheannullierung ist ohnehin irreführend, da nur festgestellt werden kann, dass die Ehe nie bestanden hat), wäre die Aussicht, die Ehe für nichtig erklären zu lassen, kaum erfolgsversprechend.


0
 
 Junias 17. März 2023 
 

Es ist für Laien ohne Kenntnis der Möglichkeiten nicht einfach

ottokar danke! Ich habe gerade für meinen Sohn mit dem
Mobiltelefon Fotos Ihres und Tante Ottilies Kommentars gemacht und meinem Sohn gesendet. Er wird jetzt umgehend Kontakt mit seinem Bischof aufnehmen und schauen dass man da weiterkommt. Dann wird man hören ob das Kirchenrecht in diesem Fall Möglichkeiten hat. Ich weiß sehr wohl dass katholische Ehen unauslöschlich sind, aber es zerreißt mir das Herz, unseren Sohn Unschuldig leiden zu sehen. Dafür gehe ich auch gern auf Konfrontation. Ich mache mich jetzt fertig für das gleich stattfindende freitägliche Rosenkranzgebet in der Pfarrkirche. Allen einen gesegneten Abend.


4
 
 ottokar 17. März 2023 
 

Julias, lassen Sie sich von Lesa nicht verwirren.


0
 
 Junias 17. März 2023 
 

lesa. Wir werden auf jeden Fall die Vorschläge aufnehmen und in Kontakt


0
 
 Junias 17. März 2023 
 

Lesa. Wir werden alle


0
 
 lesa 17. März 2023 

Irrtum

@junias: Seien Sie nicht enttäuscht. Aber der Wahrheit halber diese Auslegung dieser Bibelstelle kann man nicht einfach so als Lehre der Kirche hingestellt werden. Das ist eine subjektive Auslegung dieser nicht leicht verständlichen Bibelstelle. Tut mir leid. Was aber immer bleibt, ist der Versuch, die Gültigkeit der Ehe prüfen zu lassen, wobei es vorkommt, dass sie aufgrund stichhaltiger Gründe als ungülltig erklärt wird.


3
 
 Junias 17. März 2023 
 

ottokar und Tante Ottilie- vielen vielen Dank für diese sehr konkreten Hinweise

Das war uns so nicht bekannt. Da besteht ja vielleicht Hoffnung, dass nach dieser unrühmlichen Sache doch eine gute Neue liebevolle katholische Ehe geschlossen werden kann. Ich werde mich gleich mit meinem Sohn zusammensetzen. Vergelt‘s Gott Ihnen!
Coburger: warum ist mein Sohn mit Enthaltsamkeit in seiner neuen Ehe zu bestrafen wenn meine Ex-Schwiegertochter ihn betrügt und den gemeinsamen Sohn im Stich lässt weil er im neuen Leben stört?


4
 
 ottokar 17. März 2023 
 

Joachim Heimel ist zuzustimmen:

Das "Forum Deutscher Katholiken" sollte als Gegenpol zum ZDK hier und in Rom auftreten und den Hlg.Vater um dringende Hilfe anrufen.


4
 
 Lino 17. März 2023 
 

+

Wir sind nicht einem undemokratischen Synodalen Weg und auch keinem Synodalen Rat verpflichtet, sondern Gott.

Es lohnt keiner Diskussion, weil beide Gremien für
einen Katholiken ohne Belang und Autorität.


4
 
 ottokar 17. März 2023 
 

Junias, Ihr Sohn soll darüber sofort mit seinem Bischof sprechen:

Nach dem hlg.Evangelium darf keine Frau aus der Ehe entlassen werden ,es sei den,sie betreibt Unzucht (Math.5,32 und 19,9). Und als Ehefrau eines liebenden Mannes fremd zu gehen und ihn mit Kind alleine zu lassen,um aus Leidenschaft einem zu einem anderen Mann zu ziehen, erfüllt eindeutig den Tatbestand der Unzucht. Auch zeigt dieser Tatbestand, dass Ihre Schwiegertochter die Ehe nicht als Sakrament anerkannt hat, was die Ehe ungültig macht. Damit sollte der Auflösung der Ehe Ihres Sohnes wegen Ungültigkeit nichts im Wege stehen. Übrigens hat erst vor einigen Tagen Papst Franziskus seine Bischöfe angewiesen sich gerade solcher Situationen besonders anzunehmen und eine Lösung zu finden.Alles andere wäre auch widersinnig.


5
 
 lesa 17. März 2023 

Wahrheit macht frei und stärkt

Vielen Dank an Herrn Prof. Gindert für diesen Artikel! Solche Klärungen sind absolut wichtig zur Stärkung "des Glaubens der einfachen Leute". Es sind diejenigen, die die Kirche am meisten tragen. Sie leiden ganz fürchterlich, weil sie im "Glaubenssinn der Getauften" zutiefst erfassen,
was da gerade passiert. solche Beiträge geben ihnen konkret die Fakten in die Hand: Worin weicht der synodale Weg von der Lehre der Kirche, von der geoffenbarten Wahrheit, ab? Was ist demgegenüber Lehre der Kirche, Wort Gottes und das was zu glauben ist? Und schon die Tatsache, dass sich Theologen und Hirten die Mühe machen, dies öffentlich klarzustellen, stärkt und vermittelt die Gewissheit, dass sie nicht alleine sind und dass noch nicht alles verloren ist. Diese Stärkung brauchen wahrscheinlich gerade auch Priester und Ordensleute.
Erwähnt sei noch die Antwort der Glaubenskongregation vom 21.2.2021, die differenziert und eindeuti erklärt, warum die Segnung hs. Paare nicht möglich ist.


2
 
 Coburger 17. März 2023 
 

@Junias

Ihr letzter Satz stimmt so nicht. Denken Sie an den damaligen Papst und den englischen König Heinrich (Henry) VIII. Lieber nahm der Papst die Trennung Englands von der Kirche in Kauf als dem Tun des gesetzbrecherischen König zuzustimmen.
Was Sie schildern, ist sehr bewegend. Trotzdem sollte Ihr Sohn um des Himmelreiches willen nach den Geboten Christi leben und auch der neuen Partnerin diesbezüglich reinen Wein einschenken, daß es ein Zusammenleben geben kann jedoch ohne geschlechtliche Akte.


2
 
 Tante Ottilie 17. März 2023 
 

@Junias

Der Weg der Eheannullierung steht auch Ihrem Son offen. Erfolgt beim Heimatbistum und kostet nix.
Haben selbst Erfahrung damit und sind jetzt seit 25 Jahren glücklich kirchlich verheiratet.
Die vorige Ehe wurde übrigens erfolgreich kirchlich annulliert, weil zweifelsfrei festgestellt werden konnte, dass der betr. Ex-Partner nicht fähig war eine CHRISTLICHE Ehe zu führen (übrigens trotz gemeinsamen Kindes).

Das Annullierungsverfahren war vor über 25Jahren allerdings kein Spaziergang oder Selbstgänger, sondern durchaus seelisch belastend, weil manch schmutzige Wäsche wieder hoch kam - aber es hat sich gelohnt.

Heute sind die Verfahren m.W. verkürzt.


3
 
 JP2B16 17. März 2023 
 

@ H.H. Dr. Heimerl ...

...ich sehe es ganz genauso(!!). Es bedarf jetzt unverzüglich einer konzertierten Aktion aller rechtgläubigen, lehramtstreuen deutschen Katholiken, insbesondere derer, die bereits in Initiativkreisen, Foren, Neuen geistlichen Gemeinschaften, Jugendorganisationen etc. organisiert sind. Auch die bekannten Medien wie EWTN, K-TV, ja und auch Radio Horeb (!! ;-) Richard Kocher falls er mitliest) sind besonders gefragt. Es gilt jetzt unmissverständlich Position zu beziehen(!) Das Forum Deutscher Katholiken und der "Neuer Anfang" könnten hier in Allianz zusammenwirken und in Rom vorstellig werden. Die Zeit drängt(!). Befindlichkeiten alker Art müssen jetzt im Interesse unserer Hl. katholischen und apostolischen Kirche zurückgestellt werden. Kath.net kann hier sicherlich auch weiter unterstützend wirken.


3
 
 Coburger 17. März 2023 
 

Mein Danke für diesen guten orientierungsgebenden Artikel. Damit kann man jederzeit im gegebenen Falle entsprechend argumentieren und wenns der abtrünnige Ortsbischof selber ist.
Aber wie kann der Glaube geschützt werden, wenn der Pfarrer oder der Pater entweder selbst den Irrwegen zustimmen oder einen Maulkorb verpaßt bekommen (haben)?
Da kann man an Pater Joachim Wernersbach erinnern, der die Wahrheit gesagt hatte- und dann stürzte sich die Meute in Kirche und Welt auf ihn.
Das Mißtrauen gegen die Geistlichen, die nicht offen oder zumindest subtil Stellung zu den Irrlehren beziehen, wächst leider.
Viele Priester werden in Gewissensnöten sein und bald nicht mehr ein und aus wissen. Aber sie sollten Gott mehr gehorchen als den Menschen und Vorgesetzten. Dasselbe aber war schon mal: als es nämlich um die Abschaffung des überlieferten Ritus wie auch weitgehend der Mundkommunion ging.


2
 
 chriseeb74 17. März 2023 
 

Also,

ich gehe schon davon aus, dass jetzt hinter den Kulissen ernsthaft beraten wird.
Es gibt aber m.E. auch noch folgenden Aspekt:
Unter den Bischöfen gibt es definitiv auch solche, die um es salopp zu sagen, "keinen Bock" mehr haben ihr Amt auszuführen. Sie spekulieren vielleicht sogar, dass sie entpflichtet werden. Und meiner Meinung nach ist das durchaus eine beachtliche zweistellige Zahl.
Darüber hinaus sollte es tatsächlich eine konzertierte Aktion nach Rom geben, entweder direkt oder über den Nuntius...allerdings mit dem deutlichen Hinweis eines drohenden Schismas, denn viele Katholiken werden sonst mit den Füßen abstimmen und sich der Piusbruderschaft zuwenden, davon bin ich überzeugt! Ob das Rom so will??


4
 
 Junias 17. März 2023 
 

Ich bin absolut gegen diesen Irrsinns Synodalen Weg … aber …

Als Vater eines unverschuldet geschiedenen Sohnes tut es mir in der Seele weh, dass er seine neue Partnerin (ledig, katholisch) nicht mehr kirchlich heiraten darf. Er hat alles versucht, an der Ehe festzuhalten und hat zu Paartherapie geladen aber meine EX-Schwiegertochter hatte schon lange einen anderen Mann kennengelernt und setzte vor Gericht nach Trennungsjahr die Scheidung durch. Das gemeinsame Kind hat sie bei meinem Sohn gelassen weil es sie störte. Und wegen dieser Frau darf mein Sohn keinen Segen mehr für seine Ehe? Man sollte hier die Pfarrei vor Ort prüfen lassen. Königshäuser lassen Ehen vom Papst annullieren..


3
 
 Joachim Heimerl 17. März 2023 
 

Volle Zustimmung! Nur müssen wir uns geschlossen nach Rom wenden,

sonst hat das alles keinen Sinn. Wir können hier - da nehme ich mich nicht aus - Artikel um Artikel und Post um Post schreiben; das nutzt letztlich gar nichts. - Was es braucht, ist eine Hilfegesuch an den Heiligen Vater, damit wir vor der Willkür der Bischöfe usw. geschützt werden und katholisch bleiben können. Das Forum Deutscher Katholiken wäre der geeignete Verband, dieses durchzuführen und den "Alleinvertretungsanspruch" des ZDK endlich zu stürzen?!


5
 
 Junias 17. März 2023 
 

Ich bin absolut gegen drüben


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