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| ![]() BDKJ: Von Anti-Patriarchats-Tagungen und ‚schwangeren Menschen’9. Juni 2023 in Deutschland, 17 Lesermeinungen Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen sei ‚überfällig’, heißt es in einem Beschluss der Bundesfrauenkonferenz des BDKJ vom April 2022. Berlin (kath.net/jg) Bereits im April 2022 hat die BDKJ-Bundesfrauenkonferenz die Abschaffung des § 219a StGB gefordert. Der § 219a StGB hat die Werbung für Abtreibungen verboten. Es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information darüber, wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“. Die „Kriminalisierung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch“ fördere „frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen“, kritisiert die Frauenkonferenz des BDKJ. In diesem Zusammenhang taucht die Formulierung „Frauen und schwangere Menschen“ auf. Die Gleichsetzung von Information und Werbung sei im Zusammenhang mit der Abtreibung „frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen“. „Sie unterstellt, dass Frauen und schwangere Menschen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können“, heißt es wörtlich in dem Beschluss, der ebenfalls auf der Internetseite des BDKJ veröffentlicht ist.
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