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Kirchenvertreter begrüßen strengeres Jugendstrafrecht in Italien

10. September 2023 in Chronik, 1 Lesermeinung
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Mailänder Erzbischof und bekannter Sozialpfarrer aus Neapel für härteres Durchgreifen und zusätzliche Bildungsangebote für Jugendliche.


Rom (kath.net/ KAP)
Kirchenvertreter in Italien begrüßen die von der Regierung Meloni angestoßene Verschärfung des Jugendstrafrechts. Zugleich fordern sie, nicht nur mit härterem Durchgreifen, sondern auch mit Bildung und anderen Angeboten die Jugendlichen vor dem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren. Der in Italien bekannte Sozialpfarrer des Elendsviertels Caivano am Nordrand von Neapel, Don Maurizio Patriciello, schreibt in einem Gastbeitrag für die Zeitung "Avvenire" (Samstag): "Brauchten wir eine härtere Gangart? Ich sage das mit großem Bedauern, aber ich glaube: Ja." Er betonte, erforderlich sei ein "zweigleisiges Handeln: hartes Vorgehen gegen Kriminalität auf der einen und Bildung und Erziehung auf der anderen Seite".


Patriciello, der Regierungschefin Giorgia Meloni vergangene Woche in Caivano begrüßt hatte, erklärte, Mafia, Camorra und 'Ndragheta hätten die bisher vom Jugendstrafrecht geschützte Position der Minderjährigen ausgenutzt. "Sie lassen die Jugendlichen für sich die Drecksarbeit erledigen, weil sie wissen, dass die nichts zu fürchten haben." Daher sei eine Gesetzesverschärfung nötig gewesen. Der Pfarrer erinnerte an den jüngsten Fall in Neapel, wo ein 16-jähriger mutmaßlicher Auftragsmörder einen Menschen tötete und sich anschließend mit seinen Freunden zum Kartenspiel traf.

Ähnlich wie Patriciello äußerte sich der Mailänder Erzbischof Mario Delpini: "Wenn Jugendliche allein gelassen werden, entwickeln sie sich zu einer Horde von streunenden Hunden. Und streunende Hunde beißen irgendwann." Die Regierung mache ihren Job - aber auch die Familien seien gefordert. Die bloße Unterdrückung von Kriminalität reiche nicht aus, so der Erzbischof der größten Erzdiözese in Europa.

Die Regierung Meloni hatte am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Jugendstrafrechts beschlossen. Demnach können künftig Straftäter ab zwölf Jahren öffentlich verwarnt und mit bis zu 1.000 Euro Geldbuße belegt werden. Minderjährige Straftäter ab 14 Jahren können für bis zu vier Jahre in Sicherheitsverwahrung genommen sowie zu Gemeinwohlarbeit verpflichtet werden.

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