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| "Meine Anwälte bereiten eine Schadensersatzklage über mehrere Millionen Franken vor!"19. September 2023 in Interview, 5 Lesermeinungen kath.net-Interview mit Markus Krall, deutscher Unternehmensberater und Autor, über eine Verleumdungskampagne vom Schweizer Portal "kath.ch", mehrere Gerichtsverfahren und eine kirchenrechtliche Anzeige in Rom - Von Roland Noé Linz (kath.net) kath.net: Herr Dr. Krall, Sie wurde vor einigen Monaten von kath.ch , einem vermeintlich katholischen Portal aus der Schweiz, verleumdet. Dabei ging es um einen geplanten Auftritt von Ihnen in der Schweiz und eine Kampagne des damaligen Rektors, Christian Cebulj, und dem Generalvikar für die Bistumsregion Graubünden, Jürg Stuker gegen diesen Auftritt. Was hat Ihnen das Portal genau vorgeworfen? Es soll auch um Anti-Semitismus-Vorwürfe gehen? Markus Krall: Das Portal hat mir unterstellt, Antisemit zu sein. Hier der Link zu dem Artikel: https://www.kath.ch/ (Der Artikel wurde aber offenbar verändert, einige Passagen fehlen!) Man stützte sich dabei auf die haltlosen Anschuldigungen eines gewissen Herrn Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg, der seit Jahren politisch missliebige Personen mit diesen haltlosen Vorwürfen überzieht, um sie ad personam anzugreifen. Der Vorwurf wurde begründet mit meiner Kritik an der kulturmarxistischen Frankfurter Schule, die man zu diesem Zweck flugs in „Jüdisch-Deutsche Frankfurter Schule“ umbenannte, da dort auch Professoren jüdischen Glaubens gewirkt haben. Ein solcher Maßstab ist lächerlich, unwissenschaftlich und bedeutet, dass man den berechtigten Kampf gegen den Antisemitismus missbraucht und auch beschädigt, um unbequeme Meinungen zu unterdrücken. Man leistet so dem Antisemitismus Vorschub. Herr Blume selbst ist mit islamistischen Organisationen im engen Einvernehmen und missbraucht seine Position unter anderem zu als „Israelkritik“ getarntem Antisemitismus. Laut einem deutschen Gerichtsurteil, welches Rechtsanwalt Steinhöfel aus Hamburg erstritten hat, darf er antisemitisch genannt werden. Er wurde (wird?) auch auf der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums als einer der 10 schlimmsten Antisemiten weltweit geführt. Diese Vorwürfe sind umso haltloser zu nennen, als in meinen Publikationen, Schriften, Reden oder anderen Äußerungen niemals auch nur ein Hauch von Antisemitismus zu finden gewesen ist. Im Gegenteil: Ich setze mich seit Jahrzehnten für eine verantwortungsbewusste Erinnerungskultur an die Shoa ein, auch mit eigenen Finanzmitteln, unterstütze direkt und über die Atlas-Initiative den Aufbau des jüdischen Lebens in einer deutschen Großstadt, war dutzende Male zu Besuch in Israel, wo ich erst als Kurator, später als Vorstand einer Stiftung des Benediktinerordens seit 20 Jahren für Versöhnung zwischen den Abrahamitischen Religionen arbeite. Dies alles soll durch die Kampagne in den Schmutz gezogen werden. Markus Krall: Das ist zunächst nicht einfach, weil dieser verleumderische Angriff aus einer Ecke kam, wo ich es nicht erwartet hätte. Es mag unterschiedliche Strömungen in der Kirche geben, aber man sollte meinen, dass die 10 Gebote und damit auch der Satz „Du sollst nicht falsch Zeugnis geben wider Deinen Nächsten!“ für Christen eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Dass das nicht der Fall ist und dass die Kirche solches Verhalten in Ihren Reihen nicht nur duldet, sondern durch etliche Kirchenobere sogar fördert und ermutigt zeigt mir, dass diese Kirche im Belagerungszustand ist. Sie ist zum Schlachtfeld geworden zwischen denen, die den Glauben in seinen Inhalten noch ernst nehmen und den Vertretern der „woken“ Kirche, für die alles in einem Einheitsbrei der Gefühligkeit verschwimmt und die jeden angreifen, der bei dieser Unverbindlichkeitserklärung des Glaubens nicht mitmacht. Ich will diesen Menschen ihr Christstein nicht absprechen, denn Christen sind wir durch die Taufe und was immer wir tun ändert nichts am Bund mit Gott, aber die Fähigkeit zum christlichen Verzeihen untereinander wird angesichts solchen Verhaltens schon herausgefordert. Meine Haltung dazu gegenüber den Tätern ist: Meine Hand bleibt ausgestreckt. Wer sich ehrlich entschuldigt, um Verzeihung bittet und versucht den Schaden wieder gutzumachen, dem werde ich nicht mit Verhärtung entgegentreten. Aber Einsicht geht auch dem christlichen Verzeihen voraus. Wer borniert an seiner Verleumdung festhält, der hat bereits merken dürfen, dass ich ein scharfes Schwert führe. Es nennt sich Rechtsstaat und der funktioniert, wie ich hoffe und glaube, in der Schweiz noch besser als in Deutschland. kath.net: Sie hatten sich auch den Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain, den Vorgesetzen von Cebulj und Stuker, gewandt, gab es von ihm irgendwelche Hilfen? Markus Krall: Der Bischof kontaktierte mich kurz nach der unseligen Publikation in kath.ch telefonisch auf Anregung eines Mitarbeiters seines Bistums. Er gab sich konziliant und hatte zugesagt, in den nächsten Tagen in der Sache aktiv zu werden, den Worten folgten aber keine Taten, so dass ich davon ausgehen muss, dass auch der Bischof das Handeln dieser Personen gutheißt. Ich werde das aber auch kirchenrechtlich nicht auf sich beruhen lassen. Die Beteiligten dürfen davon ausgehen, dass wir das noch in Rom zu verhandeln haben, vor einem Kirchengericht. Denn auch als päpstlicher Ritter vom Heiligen Grab muss ich mir die Ehre nicht von Amtsträgern der Kirche abschneiden lassen. Markus Krall: Das erste Urteil war strafrechtlicher Natur und betraf die Redakteurin, die den Artikel verfasst hatte, Frau Barbara Ludwig. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 4.800 Franken auf Bewährung und zur Tragung der Verfahrenskosten von 800 Franken verurteilt und ist dagegen in Berufung gegangen. Das ist ihr gutes Recht, jedoch sehe ich nicht, wie sie sich in zweiter Instanz aus ihrem strafbaren Verhalten herausreden möchte, nachdem sie es bisher offenbar nicht geschafft hat, der Justiz darzulegen, wie sie dazu kommt mir Antisemitismus vorzuwerfen. Die klapprige Konstruktion der „jüdisch-deutschen Frankfurter Schule“, die ich nicht kritisieren dürfe hat die Schweizer Gerichtsbarkeit ja offenbar nicht überzeugt. Mehr hat sie aber auch in der 2. Instanz nicht zu bieten. Alles, was sie da unter Beweis stellt, ist ihre Uneinsichtigkeit in die Verwerflichkeit ihres verleumderischen Tuns. Vielleicht wirkt das ja eher strafverschärfend. Ich weiß es nicht. Aus der staatsanwaltschaftlichen Befragung weiß ich, dass Frau Ludwig sich dahingehend geäußert hat, dass sie gar nicht wisse, warum man ihr die von ihr verfassten Artikel vorhalte, da sie diese doch auf Anweisung ihres Chefredaktors Rauch verfasst hat. Das finde ich eine bemerkenswerte Einlassung. Die Strafanzeigen gegen die Herren Rauch, Cebulj, Blume und Stuker sind noch hängig. Meine Anwälte werden hier nicht lockerlassen. Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche stehen im Raum. Meine Anwälte bereiten eine Schadensersatzklage über mehrere Millionen Franken vor. Das reflektiert den wirtschaftlichen Schaden, der mir durch diesen geplanten und wider besseres Wissen ausgeführten Rufmord entstanden ist. Dieser Schaden wird durch das obstinate Verhalten der Täter größer, nicht kleiner. An deren Stelle würde ich mich fragen, ob das Festhalten an einer Lüge es wert ist, der persönlichen Insolvenz entgegenzusehen. kath.net: DANKE für das Interview! Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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