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Der §218 StGB wird verschwinden – und dann?

16. Oktober 2023 in Kommentar, 11 Lesermeinungen
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Das Verfahren, den Paragrafen 218 aus dem deutschen Strafgesetzbuch zu tilgen nimmt Fahrt auf. Es wird Zeit, sich Gedanken über das Danach zu machen. Der Montagskick von Peter Winnemöller


Linz (kath.net)

Bei jeder Abtreibung stirbt ein Mensch und mindestens ein weiterer Mensch wird geschädigt. Die möglichen Folgen einer Abtreibung für Frauen reichen von psychischen Störungen bis hin zu körperlichen Beschwerden unterschiedlichster Art. Es ist richtig und angemessen, die Abtreibung als schädliche Handlung aufzufassen. Der Grad der Schädlichkeit ist schon allein auf Grund der Tötung eines schutzwürdigen menschlichen Lebens hinreichend hoch, um eine strafbewehrte Aufnahme ins staatliche Strafrecht zu rechtfertigen.

Sowohl die Rechtsprechung der Verfassungsrichter als auch internationale Menschenrechtskonventionen sehen das ungeborene Leben als hinreichend schutzwürdig an, dass seine Tötung strafrechtlich bewehrt sein kann und sollte. Insofern gab es in der Vergangenheit einen gesellschaftlichen Konsens, der in 90er Jahren in Deutschland zu einer (unbefriedigenden) Kompromissformel führte, die wir heute als §218 im Strafgesetzbuch finden. „Rechtswidrig aber unter bestimmten Umständen straffrei.“ So lautet der gefundene Kompromiss, der sich in der Praxis durch eine Beratungspflicht manifestiert. Es ist müßig, den kirchlichen Konflikt rund um den Beratungsschein noch einmal aufzurollen. Es ist gut, dass die Kirche in dem System der Tötung ungeborener Menschen bis dato eine klare Position vertritt.

Die gegenwärtige Bundesregierung plant im Rahmen ihrer grundlegenden Bestrebung der Dekonstruktion bürgerlicher Lebensverhältnisse auch die völlige Aufgabe des Tötungsverbotes an ungeborenen Menschen. Man sollte – das würde hier den Rahmen sprengen – die Abschaffung des §218 mal in Korrelation zur gesamten Familienpolitik der Ampelregierung untersuchen. Das Bestreben wird dann als in sich konsistent erscheinen. Kinder gehören nämlich nicht nur zu einer natürlichen Familie, sie sind auch in vielen Fällen Auslöser einer relativen Verbürgerlichung nicht bürgerlicher Lebensverhältnisse, weil schon allein die Existenz eines Kindes einen natürlichen Schutzinstinkt im sozialen Umfeld auslöst. Im Umkehrschluss ist die Tötung eines Kindes nicht selten der Auslöser für das Ende der Beziehung der Eltern und damit der Verhinderung der Gründung einer natürlichen Familie.

So weit die theoretischen Überlegungen. In der Praxis wird sich der gegenwärtige politische Mainstream des Überwiegens des Selbstbestimmungsrechtes der Frau gegenüber dem Lebensrecht des Kindes durchsetzen. Die bisher in Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Grunde liegende Pflicht der Frau ihr Kind auszutragen, welches im Umkehrschluss nichts anderes ist als das Recht eines Menschen auf seine Geburt, wird aufgegeben werden. Damit ein hohes Rechtsgut auf dem Altar des Zeitgeistes geopfert, sollte das Bestreben der Ampel tatsächlich die höchstrichterliche Rechtsprechung überleben. Nach den jüngsten Entscheidungen, siehe das vom Bundesverfassungsgericht frei erfundene Recht eines Menschen auf selbstbestimmtes Sterben, ist davon allerdings auszugehen. Das ist kein unangemessener Pessimismus.


Jedes Verfahren eine Rechtsnorm zu gestalten, worunter auch das Streichen einer solchen fällt, ist die Folge eines Spiels der Kräfte. Auch wenn wir nach wie vor davon ausgehen können, dass eine Mehrheit der Menschen die Abtreibung als Tat grundsätzlich ablehnt, wird man kaum eine gesellschaftliche Mehrheit für eine klare und konsequente Gesetzgebung finden, weil der hier entstehende Wertekonflikt aus Lebensrecht des Kindes und Selbstbestimmungsrecht der Frau auf ein ethisch desorientierte Gesellschaft trifft. Wie tief diese Desorientierung geht, zeigt das Postulat der EKD nach einer sogenannten Fristenregelung. Wer die Stellungnahme des Bundesverbandes Lebensrecht liest, die dieser für die „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ abgeben hat, findet darin auf der Seite 2 den folgenden Abschnitt: „Ein weiter erleichterter Zugang zu Abtreibung senkt die Bereitschaft, Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu helfen, und erhöht den Abtreibungsdruck: Viele Frauen berichten, dass sich die Haltung ihrer Umgebung nach der 14. Schwangerschaftswoche ändert und sie sich nicht mehr unter Druck gesetzt fühlen, das Kind abzutreiben. Diese Erfahrungen zeigen, dass, wenn die Möglichkeit der Abtreibung nicht (mehr) besteht, man sich um ihre wirklichen Probleme kümmert und hilft.“ Hier kann sich jeder selber ausrechnen, dass der Druck auf Frauen im Schwangerschaftskonflikt bei einer Frist bis zur 22. Woche abtreiben zu dürfen, noch mal acht Wochen lang ansteigen kann. Welche Frau vermag dem dann noch standzuhalten?

 Es lohnt sich in mehrerer Hinsicht, die Stellungnahmen des Bundesverbandes Lebensrecht und der Aktion Lebensrecht für Alle zu lesen. Auch für jene, die in der Haltung klar sind, geben beide Stellungnahmen noch einmal Denkhilfe und argumentative Sicherheit. Man mache sich nichts vor, so anständig es von der Kommission auch ist, die Lebensrechtsverbände um eine Stellungnahme zu bitten, so handelt es sich hier um eine Minderheitenposition, die in der gegenwärtigen gesellschaftlichen- politischen Konstellation nicht einmal in die Nähe von Konsensfähigkeit zu kommen vermag. Die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz steht noch aus. Man darf gespannt sein, sollte seine Erwartungen allerdings nicht zu hoch hängen.

Die Beschreibung der gegenwärtigen Situation ist eine Sache. Die politische Wirklichkeit in unseren Land wird Fakten schaffen, mit denen wir lange werden leben müssen. Die Abschaffung des §218 ist zum Greifen nahe und wird vermutlich kommen. Selbst wenn man vom günstigsten Fall ausgeht und ein Resttatbestand im Strafrecht erhalten bleibt, muss man dennoch von weiterhin dramatisch steigenden Abtreibungszahlen ausgehen.

Für die Lebensrechtsorganisationen bedeutet dies nicht das Ende des politischen Kampfes um den Schutz des Lebens. Ganz im Gegenteil, es fängt dann erst richtig an. Ohne einen §218 ergeben sich ganz neue Arbeitsfelder. Das Ziel muss lauten, dass das Recht eines Menschen auf seine Geburt in Deutschland Verfassungsrang erlangt und in internationale Grundrechteerklärungen Aufnahme findet. Das sind – keine Frage – sehr dicke Bretter, die da zu bohren sind, aber der erfolgreiche Lobbyismus der Abtreibungsprotagonisten muss auch International endlich in seine Schranken verwiesen werden. Der Kampf gegen das Ungeborene Leben muss international äquivalent zu einem Genozid geächtet werden. Das ist der politische Teil, der auf nationaler, wie auch und verstärkt auf internationaler Ebene anzugehen ist. EU- Berichte, in denen sich hinter dem euphemistischen Begriff der „reproduktiven Gesundheit“ ganz selbstverständlich auch ein (frei erfundenes) Recht auf Abtreibung verbirgt, müssen der Vergangenheit angehören.

Der zweite Teil, der unbedingt ausgebaut werden muss, ist der Teil der praktischen Hilfe vor und nach Abtreibung. Die Lebensrechtsverbände tun hier sehr viel. Die oben genannten Stellungnahmen für die Kommission geben ein paar Hinweise, was schon alles existiert. Die Seiten der Organisationen zeigen vielfach die ganze Bandbreite der Hilfe auf, die angeboten wird. Man muss allerdings bedenken, wenn der § 218 in seiner jetzigen Form fällt, fällt die schon jetzt nur dürftige staatliche Konfliktberatung, die ohnehin in vielen Fällen nur noch Alibicharakter hat, auch noch weg. Nebenbei könnte das eine alte kirchliche Wunde heilen. Ohne den unseligen Beratungsschein fällt dann die Schein-Begründung für die Existenz von „Donum vitae“ weg. Man wird ohne einen §218 nicht weniger sondern mehr Beratung benötigen und man wird offensiver werben müssen. Das bedeutet allerdings auch, dass die Lebensrechtsbewegungen mehr Geld benötigen. Zückt schon mal die Überweisungsformulare.

Die französische Mystikerin der Straße, Madeleine Delbrêl, schrieb einst ein Buch mit dem Titel „Auftrag des Christen in einer Welt ohne Gott“. Das Leben der Französin in der marxistischen Stadt Ivry-sur-Seine zeichnete schon damals viele Entwicklungen vor. Christen leben in einer solchen Welt ein Alternativprogramm oder sind, wie es der US-amerikanische Schriftsteller Rod Dreher schrieb, eine kreative Minderheit.

Das bedeutet gar nicht, dass man völlig konträr zum Staat sein muss. Madeleine Delbrêl lobte die Kommunisten immer für ihre Liebe zu den Menschen, nicht ohne zu vergessen, sie für den Hass auf Gott zu tadeln. Da, wo es Schnittpunkte gab, kooperierte sie, wo es galt, gegenzuhalten, da blieb sie klar auf Kurs. Eine tiefe Freundschaft verband sie mit dem kommunistischen Bürgermeister von Ivry. Geradezu legendär ist der Brief an deb Bürgermeister, mit dem sie jede Ehrbekundung für Nikita Chruschtschow strikt ablehnte.

Sowas, wie Madeleine lebte, ist nichts anderes als kreative Minderheit. Madeleines Erfahrungen zeigten übrigens schon damals, dass die kreative Minderheit durchaus auch in Konflikt zu einer etablierten spießbürgerlichen Volkskirche steht. Auch das ist nicht neu. Man versuche mal in einer beliebigen Gemeinde Menschen für eine Teilnahme am Marsch für das Leben zu gewinnen. Das könnten lustige Erfahrungen werden.

Der Kampf gegen die Abtreibung muss immer ein Kampf für das Leben sein, weil Gott ein Freund des Lebens ist. Arbeiten wir als kreative Minderheit also ruhig mit denen zusammen, die für das Leben stehen, auch wenn sie keine Christen sind. Aber seien wir immer klar, wenn es um unser Bekenntnis geht. Der Kampf gegen die Abtreibung muss zudem auch dann noch ein Kampf für das Leben sein, wenn eine Abtreibung schon geschehen ist, denn Mütter, Väter, Großeltern, Onkel und Tanten und nicht zuletzt Geschwisterkinder sind immer alle potentielle Auch-Leidtragende nach einer Abtreibung. Der Kampf für das Leben muss nicht zuletzt bei der Hilfe für die Überlebenden ansetzen.

Auch wenn viele, die nun seit Jahrzehnten für eine Verbesserung des Lebensschutzes kämpfen, seit Jahrzehnten nur die Verschlechterung erleben, so kann man diesen nur eines sagen: Überlegt bitte mal, wie der Lebensschutz ohne Euch aussähe.

Egal an welcher Stelle man für das Leben streitet, der Streit wird nicht enden. Und wenn wir die nächste Niederlage einfahren, fahren wir damit nurmehr neue Aufgaben und neue Verantwortung ein. Jeder ungeborene Mensch, dem wir das Leben retten, ist ein Mensch, der neue Möglichkeiten in die Welt bringt. Darum gilt auch künftig ohne 218: Jedes Leben zählt!


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Lesermeinungen

 modernchrist 20. Oktober 2023 
 

Niemals sprechen von

"werdendem Leben" ! Das ist biologisch völlig falsch. Das Leben beginnt mit der befruchteten Eizelle! Immer ist darin mindestens ein Kind - möglicherweise sogar zwei! Mit dem Begriff "werdendes Leben" geben wir den Verfechtern eines abgestuften Lebensschutzes Hilfestellung, das ist völlig doof! Bitte auch die Theologen dies endlich mal akzeptieren! Leben gibt es immer nur als Spezies, nie als amorphes "Leben"!


0
 
 Johannes14,6 17. Oktober 2023 
 

"Für das Leben immer, für das Töten nimmer"

Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der "Ärzte für das Leben" hat beim Kölner Marsch für das Leben in einer bewegenden Rede angemahnt, die GEWISSENSFREIHEIT DER ÄRZTE dürfe nicht angetastet werden, ein Arzt nicht zu einer Handlung gezwungen werden, die den TOD EINES MENSCHEN ZUM ZIEL habe.

Genau diese Gewissensfreiheit und letztlich die Freiheit der Berufsausübung wird aber verletzt, wenn die Regierung die AUSBILDUNG ZUR ABTREIBUNG jetzt für das MEDIZINSTUDIUM (statt Facharztausb.) verpflichtend vorschreiben will.

https://aerzte-fuer-das-leben.de/

https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2023/21-09-23-pm-nein-zur-aufnahme-abtreibung-in-aerztliche-grundausbildung/

www.youtube.com/watch?v=I5s0kVKqyvc REDE PROF. CULLEN


2
 
 Angelo di Maria 17. Oktober 2023 
 

@Johannes 14,6

Sehr guter und wertvoller Beitrag, danke dafür.


2
 
 Johannes14,6 17. Oktober 2023 
 

SPRACHE formt das Denken - die WORTWAHL ist WICHTIG

"Dann wird WERDENDES LEBEN.. nichts mehr wert sein"
"Wen kümmert der körperlich zu erleidende Schmerz des KLEINEN WERDENDEN MENSCHEN"

@Herbstlicht

Bitte das nicht als "Wortklauberei" zu betrachten, aber gerade, wenn wir uns für LEBENSSCHUTZ einsetzen, ist es wichtig die WIRKLICHKEIT auch mit unseren WORTEN abzubilden.

Der Mensch ENTWICKELT SICH ALS MENSCH von Anfang an (Verschmelzung von Ei- und Samenzelle), nicht ZUM Menschen, er IST Mensch und Kind, nicht "werdendes Leben", "werdender Mensch". Die Mutter IST BEREITS MUTTER.

Um den Vorgang der Abtreibung "erträglich" zu machen - sprechen Befürworter von "Schwangerschaftsgewebe", "Zellhaufen", so als würde man einen Tumor beseitigen, oder von "Schwangerschaftsunterbrechung",so als könne die SW später fortgesetzt werden.

Bei den ersten Sono-Bildern des "Wunschkindes" wird kein Arzt der Mutter sagen: "hier sehen Sie Ihr Schwangerschaftsgewebe".
Das Bild des "Kindes", des Babies wird herumgereicht,kommt vlt ins Familienalbum.

de.wikipedia.org/wiki/Beginn_des_Menschseins EuGH 2011


3
 
 Tante Ottilie 16. Oktober 2023 
 

@J. Rückert

Entschuldigung, aber die von Ihnen zitierte Prophezeiung stammt nicht vom Mühlhausen sondern von Alois Irlmaier, der in den 1890er Jahren geboren ist und bis 1959 gelebt hat.


1
 
 Angelo di Maria 16. Oktober 2023 
 

Für den Erhalt von § 218 sollte gekämpft werden 2/2

...der Kampagne kann man in der Zwischenzeit in Leserbriefen mit den Argumenten pro Life selbstbewusst entgegentreten.


3
 
 J. Rückert 16. Oktober 2023 
 

Europa, ein Finale furioso?

Die Streichung des §218 ist der Beweis, dass auch vom Verfassungsgericht gesetzte Grenzsteine (der 90er Jahre) versetzt werden können. Das deutsche GG ist eine Wanderdüne, wird vielleicht noch zum „fliegenden Teppich“. Wer mit dem Finger auf andere zeigt und sagt, der stehe nicht auf dem Boden des GG, hat politische Absichten, keine moralischen.

„Die Gesetze, die den Kindern den Tod bringen, werden ungültig nach der Abräumung“.
Ich las (der Satz hat sich mir eingebrannt) das noch in den 60er Jahren als Aussage eines gewissen Mühlhiasls, der um 1800 gelebt haben soll. Damals dachte ich als Jugendlicher, so etwas könne es nie geben.


2
 
 Herbstlicht 16. Oktober 2023 
 

Der §218 StGB wird verschwinden – und dann?

Ganz einfach!
Dann wird werdendes Leben kaum mehr etwas oder -ganz krass- nichts mehr wert sein, zumindest in bestimmten Kreisen.
Wie schon im obigen Artikel gut beschrieben, wird diese neue "Errungenschaft" dann als Freiheit verkauft.

Wen kümmert der körperlich zu erleidende Schmerz des kleinen werdenden Menschen, wen kümmert der evtl. einsetzende seelische Schmerz der Frau?
Oder auch in manchen Fällen der Schmerz des Mannes, der gerne Vater geworden wäre?


2
 
 Tante Ottilie 16. Oktober 2023 
 

Mag sein,

dass die Ampelparteien den Paragraph 218 mit Mehrheit abschaffen.

Dann erwarte ich allerdings zuerst einmal von der Union den Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Wollen doch mal sehen, ob selbiges entgegen bisheriger Rechtssprechung entscheidet.

Dann sind übrigens schon wieder Neuwahlen. Vielleicht gibt's dann eine andere - bürgerliche - Mehrheit!


4
 
 modernchrist 16. Oktober 2023 
 

Danke, Peter Winnemöller ,

für diesen Kommentar! Jeder echte Gläubige, jeder Katholik, ist aufgerufen, noch viel mehr ein a k t i v e r Lebensschützer zu werden. "Blosse Worte mehren nur den Schmerz, die Tat ziert den Mann!" das sagte schon der selige Adolph Kolping vor ca 150 Jahren. Darum heute schon im Kalender vormerken für 2024: Nächster Münchner Marsch fürs Leben am Samstag, den 13. April, Treffpunkt 13 Uhr Königsplatz! Er ist groß genug, um die Schreier abzuhalten und die Münchner Polizei beschützt uns stets genial! Ein großer Marsch im Frühjahr in München und zwei Märsche im Herbst. Wir Lebensschützer lassen uns nicht entmutigen! Bitte eintreten in die Verbände CDL, ALfA und die anderen mutigen Organisationen.


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 Uwe Lay 16. Oktober 2023 
 

Ein Problem der Demokratie

Ein der Demokratie immanentes Problem wird hier uns vor Augen geführt: 2 Wölfe und 1 Schaf entscheiden demokratisch, was es mittags zu essen gibt. Ganz demokratisch kann eine Mehrheit einer Minderheit Grundrechte absprechen, wenn selbst die Menschenrechte zu einer Materie wird, über die demokratisch entschieden wird.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


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