Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  9. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  10. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  11. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  12. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  13. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  14. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  15. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!

Nach Bundesverwaltungsgerichtsurteil: CDL fordert Suizidprävention statt Zugang zu Tötungsmitteln

8. November 2023 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Die Herausgabe eines todbringenden Mittels durch den Staat stünde dieser Schutzpflicht diametral gegenüber. Es ist oberste Aufgabe des Staates, das Recht auf Leben zu schützen", statt...


Leipzig (kath.net/CDL) Das Bundesverwaltungsericht (BVerwG) in Leipzig hat heute entschieden, dass die durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versagte Erlaubnis für den Erwerb von Mitteln zum Suizid gegenüber Antragstellern nicht gegen geltendes Recht verstoße. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Bundesvorsitzende, Susanne Wenzel, hierzu wie folgt Stellung:

„Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes haben den Schutzgedanken, der mit dem Betäubungsmittelgesetz verbunden ist, in ihrem Urteil deutlich hervorgehoben, indem sie festgestellt haben, dass der Erwerb von Mitteln zum Suizid grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar sei, die medizinische Versorgung sicherzustellen und damit die Anwendung von Betäubungsmitteln ausschließlich zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden vorgesehen ist.

Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgesehene Möglichkeit der Versagung der Erlaubnis (BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 6) soll Missbrauch oder falschen Gebrauch von tödlich wirkenden Mitteln verhindern.


Die daraus entstehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sind nach Ansicht der Richter „besonders groß und wiegen schwer“.

Damit betonen die Richter aus Sicht der CDL die Bedeutung der staatlichen Schutzpflicht für das Leben. Die Herausgabe eines todbringenden Mittels durch den Staat stünde dieser Schutzpflicht diametral gegenüber. Es ist oberste Aufgabe des Staates das Recht auf Leben zu schützen und nicht „optimale Bedingungen“ für eine möglichst „unkomplizierte und schmerzlose“ Selbsttötung zu schaffen.

Gerade vor dem Hintergrund des dringend notwendigen Ausbaus der Suizidprävention ist die Entscheidung der Richter bedeutsam und positiv zu bewerten. Die Betonung der Richter, dass der assistierte Suizid auch über Ärzte bzw. Sterbehilfeorganisationen möglich sei, zeigt noch einmal deutlich, dass der Gesetzgeber hier nun tätig werden und die Suizidprävention auf ein starkes Fundament stellen muss.

Die CDL kritisiert deutlich, dass die bislang eingesetzten Mittel zur Suizidprävention im Bundeshaushalt für das kommende Jahr deutlich zu gering sind. Mittel für Einzelprojekte, die allerdings auch noch teilweise im kommenden Jahr auslaufen, in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro für 2024 sind zu wenig.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erarbeitet derzeit u. a. mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung einen Nationalen Präventionsplan, der bis April 2024 dem Bundestag vorgelegt werden soll, um dann über notwendige finanzielle Mittel im Haushalt 2025 zu beraten.

Ganz offensichtlich ist der Gesundheitsminister hier einmal mehr überfordert. Es liegen bereits Eckpunkte für ein Präventionskonzept vor, welche die Fachgesellschaften zur Suizidprävention gemeinsam mit Palliativ- und Hospizverbänden schon im Sommer 2022 vorgestellt haben.

Für die CDL erschließt sich nicht, warum diese Fachverbände hier nicht federführend eingebunden werden. Der Bundestag hat erst im Juli beschlossen, die Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Es wäre ein deutliches Signal vor allem auch an Menschen in Krisensituationen, wenn hier auch die tatsächliche Umsetzung schnellstmöglich vorangetrieben und entsprechende Mittel im Bundeshaushalt 2024 verankert würden.

Hierzu gehört auch, dass entsprechende Einrichtungen, deren Ziel es ist, auch bereits bestehende Strukturen der Suizidprävention zu verbessern, sowie die Forschung zu Suizidalität und Suizidprävention nachhaltig zu fördern und auszustatten. Dazu gehört auch, dass bei der Kostenübernahme von Krankenkassen für Hilfsmittel für Schwerstkranke noch einmal nachgebessert wird. Menschen dürfen nicht in den Suizid getrieben werden, weil sie den Eindruck haben, keine Hilfe zu bekommen.“


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  9. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  10. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  11. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  12. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  13. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  14. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  15. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz