Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  2. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  3. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  4. Kardinal Müller warnt vor Spaltungsgefahr der Kirche, falls kein rechtgläubiger Papst gewählt wird
  5. „Innerster Grund des Petrus-Dienstes ist die Vereinigung aller Bischöfe und Gläubigen im Bekenntnis“
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. „Wie retten wir die Welt?“
  8. Linke Frauenorden wollen Ford zur Wiederaufnahme von pro-LGBT-Zielen zwingen
  9. Irischer Priester vergibt Mann, der ihn erstechen wollte
  10. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche
  11. Ist die Kirche Sklavin des ‚woken‘ Mainstreams?
  12. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  13. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  14. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  15. "Gebet ist die wahre Kraft, die in der Kirche die Einheit aller fördert"

Vatikan: Transpersonen und Homosexuelle dürfen Taufpaten sein

8. November 2023 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Glaubensbehörde veröffentlicht Antwortschreiben an Brief von brasilianischem Bischof - Zugelassen als Taufpate soll aber nicht werden, wer in einer homosexuellen Partnerschaft lebt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Transpersonen und Homosexuelle dürfen in der katholischen Kirche grundsätzlich Taufpaten und Trauzeugen sein. Die vatikanische Glaubensbehörde bestätigte dies in einem Brief an einen brasilianischen Bischof. Sechs Fragen zu der Thematik hatte dieser nach Rom geschickt. Das vom Papst am 31. Oktober unterzeichnete Antwortschreiben veröffentlichte das Dikasterium kürzlich auf seiner Website. Demnach sind diese Personengruppen zur Übernahme der Ämter zugelassen, wenn dadurch keine Gefahr eines öffentlichen Skandals oder einer Verwirrung der Gläubigen bestehe.

Anders verhält es sich jedoch bei Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe betrachtet die katholische Kirche als Sünde. Laut Kirchenrecht kommt als Taufpate in Frage, wer ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben führt. Hier verlange die Klugheit der Seelsorge ein weises Abwägen, "um das Sakrament der Taufe und vor allem ihren Empfang zu schützen", heißt es im aktuellen Schreiben. Dieses kostbare Gut müsse bewahrt werden, weil es für die Erlösung notwendig sei. So sollte auch die Möglichkeit einer anderen Person als Taufpate in Erwägung gezogen werden. Für Trauzeugen bei einer katholischen Eheschließung gilt diese Einschränkung nicht.


"Kirche ist keine Zollstation"

Grundsätzlich gelten laut dem Schreiben zudem für die Taufe von "Transsexuellen, die sich einer Hormonbehandlung und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben" dieselben Bedingungen wie für andere Gläubige. Zudem sollten nicht "die Türen der Sakramente aus irgendeinem Grund verschlossen werden", besonders nicht zur Taufe. "Die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben", zitiert die Behörde aus dem Lehrschreiben "Evangelii gaudium" von Papst Franziskus.

Dies gelte auch dann, "wenn also Zweifel an der objektiven moralischen Situation eines Menschen oder an seinen subjektiven Veranlagungen zur Gnade bestehen". Man dürfe nie die "bedingungslose Liebe Gottes" vergessen, so das Schreiben. Sie sei in der Lage, auch mit einem Sünder einen unwiderruflichen Bund zu schließen, der immer auch für eine unvorhersehbare Entwicklung offen sei. Das gelte auch dann, wenn bei der betreffenden Person eine Absicht zur Besserung nicht in vollem Umfang zum Vorschein komme. Die Vorhersehbarkeit eines erneuten Versündigens schmälere häufig "nicht die Echtheit der Absicht".

Kinder mit Eltern in homosexueller Partnerschaft

Ferner heißt es in dem Schreiben, die sexuelle Orientierung der Eltern sei nicht ausschlaggebend für die Taufe ihrer Kinder. "Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird", heißt es in dem Brief. Unerheblich ist dabei, ob die Eltern in einer homosexuellen Partnerschaft leben, das Kind adoptiert oder von einer Leihmutter ausgetragen wurde.

Die Antworten auf die Fragen des Bischofs wiederholten im Wesentlichen das, was das Dikasterium bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt habe, heißt es in der Einleitung des Briefes, der auch von Behördenleiter Kardinal Victor Fernandez unterzeichnet wurde.

Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Franziskus, (kein) santo subito und keine Handkommunion für Journalisten
  2. Evangelischer Kirchentag - weisse Kinder bei einer Veranstaltung unerwünscht
  3. ‚Tiefe Resonanz‘ mit Prinzipien der Freimaurerei – Großmeister lobt Wirken von Papst Franziskus
  4. Italienischer Erzbischof rügt Gläubige für Mundkommunion
  5. Kardinal Müller warnt vor Spaltungsgefahr der Kirche, falls kein rechtgläubiger Papst gewählt wird
  6. Kardinal Versaldi: Franziskus nicht wiederholen
  7. Kard. Gerhard Müller: „Wir können keinen der 266 Päpste nachahmen. Das einzige Vorbild ist Petrus“
  8. Kardinal Parolin leitet die Papstwahl
  9. Bereits am 8. Mai könnte ein neuer Papst gewählt werden!
  10. „Innerster Grund des Petrus-Dienstes ist die Vereinigung aller Bischöfe und Gläubigen im Bekenntnis“
  11. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  12. Kardinäle beklagen Spannungen in der Kirche
  13. George Weigel: Konklave ist Richtungsentscheidung
  14. Das Konklave beginnt am 7. Mai
  15. „Wie retten wir die Welt?“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz