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Vatikan: Transpersonen und Homosexuelle dürfen Taufpaten sein

8. November 2023 in Aktuelles, 18 Lesermeinungen
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Glaubensbehörde veröffentlicht Antwortschreiben an Brief von brasilianischem Bischof - Zugelassen als Taufpate soll aber nicht werden, wer in einer homosexuellen Partnerschaft lebt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Transpersonen und Homosexuelle dürfen in der katholischen Kirche grundsätzlich Taufpaten und Trauzeugen sein. Die vatikanische Glaubensbehörde bestätigte dies in einem Brief an einen brasilianischen Bischof. Sechs Fragen zu der Thematik hatte dieser nach Rom geschickt. Das vom Papst am 31. Oktober unterzeichnete Antwortschreiben veröffentlichte das Dikasterium kürzlich auf seiner Website. Demnach sind diese Personengruppen zur Übernahme der Ämter zugelassen, wenn dadurch keine Gefahr eines öffentlichen Skandals oder einer Verwirrung der Gläubigen bestehe.

Anders verhält es sich jedoch bei Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe betrachtet die katholische Kirche als Sünde. Laut Kirchenrecht kommt als Taufpate in Frage, wer ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben führt. Hier verlange die Klugheit der Seelsorge ein weises Abwägen, "um das Sakrament der Taufe und vor allem ihren Empfang zu schützen", heißt es im aktuellen Schreiben. Dieses kostbare Gut müsse bewahrt werden, weil es für die Erlösung notwendig sei. So sollte auch die Möglichkeit einer anderen Person als Taufpate in Erwägung gezogen werden. Für Trauzeugen bei einer katholischen Eheschließung gilt diese Einschränkung nicht.


"Kirche ist keine Zollstation"

Grundsätzlich gelten laut dem Schreiben zudem für die Taufe von "Transsexuellen, die sich einer Hormonbehandlung und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben" dieselben Bedingungen wie für andere Gläubige. Zudem sollten nicht "die Türen der Sakramente aus irgendeinem Grund verschlossen werden", besonders nicht zur Taufe. "Die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben", zitiert die Behörde aus dem Lehrschreiben "Evangelii gaudium" von Papst Franziskus.

Dies gelte auch dann, "wenn also Zweifel an der objektiven moralischen Situation eines Menschen oder an seinen subjektiven Veranlagungen zur Gnade bestehen". Man dürfe nie die "bedingungslose Liebe Gottes" vergessen, so das Schreiben. Sie sei in der Lage, auch mit einem Sünder einen unwiderruflichen Bund zu schließen, der immer auch für eine unvorhersehbare Entwicklung offen sei. Das gelte auch dann, wenn bei der betreffenden Person eine Absicht zur Besserung nicht in vollem Umfang zum Vorschein komme. Die Vorhersehbarkeit eines erneuten Versündigens schmälere häufig "nicht die Echtheit der Absicht".

Kinder mit Eltern in homosexueller Partnerschaft

Ferner heißt es in dem Schreiben, die sexuelle Orientierung der Eltern sei nicht ausschlaggebend für die Taufe ihrer Kinder. "Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird", heißt es in dem Brief. Unerheblich ist dabei, ob die Eltern in einer homosexuellen Partnerschaft leben, das Kind adoptiert oder von einer Leihmutter ausgetragen wurde.

Die Antworten auf die Fragen des Bischofs wiederholten im Wesentlichen das, was das Dikasterium bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt habe, heißt es in der Einleitung des Briefes, der auch von Behördenleiter Kardinal Victor Fernandez unterzeichnet wurde.

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