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„Eine weitere Liberalisierung der Abtreibung ist niemandem eine Hilfe“

27. November 2023 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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"Tendenz vieler Organisationen geht hin zum 'abgestuften' Lebensschutz, etwa ab 22. Schwangerschaftswoche ... Vorher will man Leben oder Tod desselben Kindes allein der Mutter überlassen. Dies widerspricht erstens der Menschenwürde ..."


Berlin (kath.net/Bundesverband Lebensrecht)

Zur gestrigen mündlichen Anhörung der Kommission der Bundesregierung für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in Berlin sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, heute in Berlin:

Bei der mündlichen Anhörung zur möglichen Neuregelung der Abtreibung jenseits des Strafgesetzes verdeutlichte sich die vorab in den schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Organisationen vermittelte Tendenz: Es geht manchen Organisationen und Protagonisten längst nicht mehr um eine ethische Debatte, eine Abwägung von Grundrechten oder die Überlegung, wie man die Rechte der beteiligten Personen möglichst gut in Einklang bringen könnte. Es geht ihnen darum, wie man Abtreibung am besten verbreiten und manche Wahrheit verbergen kann.


Ein besonders eklatantes Beispiel ist der Deutsche Hebammenverband: Zu Recht beklagt er sich stetig darüber, dass es zu wenige Hebammen, zu viel Arbeit und viel zu wenig Betreuung der Eltern im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt gibt. Nicht einmal im Krankenhaus sei die permanente, sichere Begleitung unter der Geburt sichergestellt. Angesichts dessen und auch im Hinblick auf Historie und Ziele dieses wichtigen Berufes ist es erstaunlich, dass sich der Verband für die Mitwirkung an Abtreibungen, die er als normale Gesundheitsleistung betrachtet, freiwillig zur Verfügung stellen will.

Die Tendenz vieler Organisationen geht hin zu einem „abgestuften“ Lebensschutz, der meist mit der Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb der Mutter, also etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche, beginnen soll. Vorher will man Leben oder Tod desselben Kindes allein der Mutter überlassen. Dies widerspricht erstens der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes und zweitens ist es wirklichkeitsfremd, denn nachweislich finden die meisten Abtreibungen in Deutschland nicht aufgrund der Selbstbestimmung der Frau statt.

So empfiehlt der BVL zunächst eine gründliche Prüfung des bestehenden Gesetzes und der Beratungsstellen sowie eine vollständige Statistik zu Abtreibungszahlen und -motiven. Erst dann kann man, will man die Frauen im Schwangerschaftskonflikt wirklich ernst nehmen, darüber nachdenken, wie man das Ziel des aktuellen § 218 erreichen will, das da lautete: Den Frauen helfen und die Abtreibungszahlen senken. Eine weitere Liberalisierung der Abtreibung ist niemandem eine Hilfe.

Foto: Symbolbild


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