Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
  6. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  7. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  8. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  9. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  10. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  11. Alle Macht den synodalen Räten?
  12. Scorsese startet Film-Serie über Heilige
  13. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  14. Pro-Palästinensische Demo: Traditionelle Eröffnung des Weihnachtsfensters abgesagt
  15. Papst spricht "Cyber-Apostel" Carlo Acutis im April heilig

Kardinal Woelki gewinnt vor Gericht erneut gegen 'BILD'-Zeitung

29. November 2023 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Erneut ging es um Missbrauchsverwürfen gegenüber den früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz und die Frage, ob Woelki absichtlich etwas unterlassen hat. Das Gericht bestätigt die Auffassung des Kardinals


Köln (kath.net)

Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, hat erneut vor Gericht einen Streit gegen die „Bild“-Zeitung gewonnen. Das Landgericht Köln gab laut dem "Kölner Stadtanzeiger" Woelki Klage auf Unterlassung einzelner Aussagen der Zeitung bei der Berichterstattung rund um Missbrauchsverwürfen gegenüber den früheren „Sternsinger“-Präsidenten Winfried Pilz statt. Im Kern ging es um die Frage, ob Woelki es absichtlich unterlassen haben soll, das Bistum Dresden-Meißen in Kenntnis zu setzen. In der BILD-Zeitung wurde sozusagen dem Kardinal ein Motiv unterstellt, was vom Gericht als rechtswidrig angesehen wurde, weil laut dem Gericht sich hier weder um eine zulässige Tatsachenbehauptung noch um eine Meinungsäußerung handle und dies daher auch nicht durch das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit geschützt ist. Auch bei einer Meinungsäußerung müsse es einen "ausreichenden Tatsachenkerns" geben.


Im Kern der Auseinandersetzung steht auch der umstrittene Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller, der 2022 in der "Bild" mit folgenden Worten zitiert wurde: "Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz." Auch Schüller muss sich in einem Gerichtsverfahren laut der Zeitung rechtfertigen und meinte, dass er mit dem Satz gerade kein Motiv angeben wollte. Kardinal Woelki war bereits bei einigen früheren Auseinandersetzungen mit der BILD-Zeitung erfolgreich.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 29. November 2023 
 

Immerhin kann man vor Gericht noch Recht bekommen.

Beim "Presserat" jedenfalls genießen Linke mit jedweder Hetze Narrenfreiheit, so, wie dessen Nichtkritik an diesem wahrscheinlich widerwärtigsten Pamphlet, das ich je in einer Zeitung endeckt habe, belegt hat (Achtung: Es geht beileibe nicht nur darum, dass die Autorin "Polizisten auf den Müll" verfrachten wollte, wie damals praktisch alle Medien berichteten):

taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/


1
 
 Paddel 29. November 2023 

Gott sei Dank! Starker Mann, der Kardinal Woelki!


3
 
 SalvatoreMio 29. November 2023 
 

Ich schließe mich der Freude an!


5
 
 heikostir 29. November 2023 
 

Diese Entscheidung zugunsten von Kardinal Woelki freut mich sehr!

Leider wird man von dieser Gerichtsentscheidung in der Presse nur wenig zu lesen finden. Aber wenn der Kardinal fertig gemacht werden soll, dann sind die Schlagzeilen riesig groß!


10
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN!
  3. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  4. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  5. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  6. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  7. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  8. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  9. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  10. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  11. Bistum Fulda hat Evangelisationszentrum ‚St. Theresia v. Lisieux’ im Haus Raphael, geschlossen
  12. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  13. 'Antisemitisch, verwerflich und völlig lächerlich'
  14. Spendenwerbung einer katholischen Fakultät, Worte „Gott“, „Jesus Christus“ „Kirche“ kommen nicht vor
  15. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz