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Papst sendet Trost zur Beerdigung von Säugling Indi in England2. Dezember 2023 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Behandlung des schwerkranken acht Monate alten Mädchens war auf Gerichtsbeschluss gegen den Willen seiner Eltern abgebrochen worden
Vatikanstadt/Nottingham (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat den Angehörigen des Mitte November gestorbenen Säuglings Indi Gregory seine Nähe bekundet. Anlässlich der Trauerfeier am Freitag sandte der Vatikan ein Beileids-Schreiben an den zuständigen Bischof von Nottingham, Patrick McKinney. Franziskus sei sehr betrübt gewesen als er vom Tod des acht Monate alten Säuglings erfahren habe. Indem er Indi in die zärtlichen Hände des himmlischen Vaters lege, schließe sich der Papst den Gästen der Trauerfeier an und danke Gott für das Geschenk ihres viel zu kurzen Lebens. Franziskus erbete für alle Trauernden Trost, Kraft und Frieden.
Das schwerkranke Baby war auf Gerichtsbeschluss gegen den Willen seiner Eltern von einem Spital in ein Sterbehospiz verlegt worden. Dort starb es kurze Zeit später. Indi litt an einer seltenen degenerativen Krankheit, die nach Ansicht der behandelnden Ärzte unheilbar war. Sie wurde künstlich beatmet und ernährt. Die Gerichte in England begründeten die Anordnung zum Abbruch der Behandlung mit dem Fortdauern eines dem Kind unzumutbaren Leidens ohne Aussicht auf Besserung.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Die zum Vatikan gehörende römische Kinderklinik Bambino Gesu hatte eine kostenlose Behandlung angeboten. Bereits nach Bekanntwerden des Todes hatte der Vatikan mitgeteilt: "Papst Franziskus umarmt die Familie der kleinen Indi Gregory, ihren Vater und ihre Mutter, betet für sie und wendet seine Gedanken allen Kindern zu, die in diesen Stunden auf der ganzen Welt Schmerzen erleiden oder wegen Krankheiten und Kriegen ihr Leben riskieren."
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Lesermeinungen | Spiritual Warrior 2. Dezember 2023 | | | Nicht nur Gesundheitssystem Ja, GB hat ein steuerfinanziertes Gesundheitssytsem, aber hier wurde nicht nur gesagt: „Wir haben kein Geld, dieses Mädchen weiter zu behandeln.“ Sie haben auch verboten (nicht der erste Fall), das Kind zur Behandlung ins Ausland zu bringen. (Es gab die Theorie, dass die Behandlung eines Herzfehlers bei Indie einen entscheidenden Unterschied hätte machen können. Ob das stimmt, werden wir nicht erfahren, weil ja keine Ärzte mehr zu ihr gelassen wurden.) Und sie durfte nicht einmal zuhause sterben. Die Familie wurde von der Polizei ins Hospiz eskortiert. | 0
| | | Sol 2. Dezember 2023 | | | Zum Sterben verurteilt | 0
| | | Fink 2. Dezember 2023 | | | Das staatliche Gesundheitssystem NHS in Großbritannien ist der Grund In GB ist die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung staatlich und steuerfinanziert ! (es gibt und braucht also keine allgemeine Krankenversicherung ). Das Gericht entscheidet also über die Fortführung der (steuerfinanzierten) Behandlung in einem staatlichen Krankenhaus. Ich vermute, eine Weiterbehandlung in einem privaten Krankhaus, selber bezahlt (oder private Krankversicherung) wäre sehr wohl möglich !? Vielleicht weiß ja jemand mehr zum Hintergrund. de.wikipedia.org/wiki/National_Health_Service | 0
| | | Chris2 2. Dezember 2023 | | | Ein schönes und wichtiges Zeichen, das den Eltern hoffentlich Trost spendet. Zum Glück gibt es solche Zustände in Deutschland (noch) nicht (wieder)... | 0
| | | Taubenbohl 2. Dezember 2023 | | |
In USA auch....die eigentliche Begründung liegen in die4 Kriterien die Ärtzte folgen müssen bei der Beantragung für Behandlung. Die Entscheideungen werden von Verwaltungen getroffen....in allen Länder werden Behandlungen (besonders sehr kostspielige Behandlungen) nach Sozial Nutzen (Kosten /Vorteile) berechnet. (Utalitarianismus) In Deutschland auch...ich spreche aus Kenntnis der Sache.
Man hat nicht so starke (und vernetzte) Gruppen wie Christian Concern. Wäre höchste Zeit. eu.usatoday.com/story/news/nation/2020/01/02/texas-cook-childrens-medical-center-take-baby-off-life-support/2796258001/ | 1
| | | pfaelzer76857 2. Dezember 2023 | | | @Fink Die passive Sterbehilfe ist zugelassen. Allerdings kann es nicht sein, dass ein Gericht den Eltern die Entscheidung über ihr Kind abnimmt. In Großbritannien nicht zum ersten Mal. | 3
| | | Fink 2. Dezember 2023 | | | Gott verpflichtet uns Menschen nicht zu einer Maximalmedizin Wir sollten "passive Sterbehilfe" zulassen. Als Christen sind wir nicht dazu verpflichtet, den natürlichen Sterbeprozess aufzuhalten.
Die Intensivmedizin ist ein "Kann", kein "Muss", sozusagen. | 1
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