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Deutsche Verfassungsexperten warnen vor Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland

19. März 2024 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Wenn die deutsche Regierung nicht kritisiert werden dürfe, sind wir „auf dem Weg zurück in die SED-Diktatur der DDR“, warnt Staatsrechtsexperte Rupert Scholz.


Berlin (kath.net / pk) Eine „Gesinnungsprüfung“ einer Schülerin beschäftigt derzeit das deutsche Parlament und die Landesregierung. Was ist passiert? Ende Februar teilt eine 16-jährige Schülerin auf Tik Tok ein Schlumpf-Video mit AfD-Bezeug und kommentiert dazu, Deutschland sei für sie nicht nur „ein Ort, sondern Heimat“.

Der Schuldirektor informierte den Staatsschutz, das Mädchen wurde von drei Polizisten aus dem Unterricht geholt, um eine „Gefährderansprache“ zu erhalten. „Zu ihrem eigenen Schutz“ möge sie solche Posts künftig unterlassen, lautet der Rat.

Verfassungsexperten schlagen jetzt Alarm. Hinter dem Vorfall mit der Schülerin steckt ein ganzes System, mit dem Bundesinnenministerin Nancy Faeser „Rechtsextremismus frühzeitig bekämpfen“ möchte. Tatsächlich stehe unsere Meinungsfreiheit auf dem Spiel, warnt etwa Staatsrechtsexperte Rupert Scholz (CDU) gegenüber der „Bild am Sonntag“.


Faeser verfolge „pure Ideologie“ und was sie in diesem Punkt mache, sei verfassungswidrig. „Sie delegitimiert die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates“, sagt Scholz.

Jeder Bürger dürfe die Politik der Ampelregierung kritisieren. „Wer diese Haltung diffamiert, der ist im Grunde auf dem Weg zurück in die SED-Diktatur der DDR.“ Dort seien Menschen mit dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ verfolgt und diffamiert worden.

Ebenso argumentiert der frühere Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb (SPD). „Jedem gelernten DDR-Bürger kommt das Vorgehen bekannt vor. Wir sollten davon Abstand nehmen, den Staat mit solchen repressiven Maßnahmen auszustatten“, erklärte er gegenüber dem ZDF.

Ebenso in der Kritik steht Faesers „Demokratie-Fördergesetz“. Hier sollen politisch „einwandfreie“ Projekte staatlich gefördert werden; konservative Gruppen gingen dabei leer aus, kritisiert Wolfgang Kubicki (FDP), Bundestagsvize.

Es bestehe die Gefahr, „dass schon zugespitzte Kritik an Regierung, Politik und Staat ein Fall für den Verfassungsschutz wird“, warnt Staatsrechtsexperte Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg. „Der Regierung kommt eine solche Deutungshoheit nicht zu.“

Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) kennt diese Wortwahl. Er hatte in seiner Amtszeit den Radikalen-Erlass abgeschafft, erzählt er der „Bild am Sonntag“. Seiner Ansicht nach darf es keine „allgemeine Gesinnungsschnüffelei“ geben.

Natürlich dürfe der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem aktiv werden, unterstreicht er. Jedoch müssten Behörden „höchst sensibel vorgehen, damit das Grundrecht auf Meinungsfreiheit unverletzt bleibt“.


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