Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  2. IRRE! – „LifeSiteNews“ postet Papst-Bild mit Henkerstrick auf X
  3. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  4. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  5. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  9. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  10. Forscher sprechen von neuen Beweisen für möglichen Fundort der Arche Noah
  11. „Warum bin ich Christ“
  12. Was auch immer Synodalität sein soll
  13. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  14. Was eine Messe wiegt
  15. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'

Nordirland: Frau wegen Gebet vor Abtreibungsklinik verhaftet

11. August 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ‚beunruhigend’, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete, sagt Claire Brennan. Sie will die Anklage anfechten.


Coleraine (kath.net/LifeNews/jg)
In Coleraine (Nordirland) steht die 52-jährige Claire Brennan vor Gericht, weil sie innerhalb der Bannmeile um ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, gebetet hat.

Brennan war mit einem zweiten Beter im Oktober 2023 vor dem Causeway Hospital in Coleraine verhaftet worden, weil sie angeblich gegen die innerhalb der Bannmeile geltenden Vorschriften verstoßen hat. Sie hat das „Vater unser“ gebetet. In den Händen hat sie ein Transparent gehalten, auf dem Maria, die Mutter Jesu, abgebildet war.


Nur einen Monat zuvor ist in Nordirland ein Gesetz in Kraft getreten, welches Hilfsangebote für Schwangere und Gebete innerhalb eines Umkreises von 150 Metern um eine Abtreibungsklinik oder ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, verbietet.

Die Polizei forderte Brennan zunächst auf, sie solle sich an einen Ort außerhalb der Bannmeile begeben. Brennan weigerte sich und antwortete den Polizisten, dass sie nichts Unerlaubtes tue. Sie habe „die moralische Pflicht, hier zu bleiben und zu beten“, sagte sie wörtlich.

Die Polizisten verhafteten sie daraufhin. Wenn sie schuldig gesprochen wird, droht ihr eine Geldstrafe bis zu 2.500 Pfund.

Gemeinsam mit dem Christian Legal Center will sie die Anklage anfechten. Es sei „beunruhigend“, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete. Wenn man nicht einmal ein Gebet gegen Abtreibung vor einer Klinik sprechen könne ohne kriminalisiert zu werden, dann sei niemand mehr frei, sagte sie in einem Inteview.

Gegner des Bannmeilen-Gesetzes vertreten die Ansicht, es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere gegen die dort garantierte Religions- und Redefreiheit. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat hingegen entschieden, dass das Gesetz mit der EMRK kompatibel sei.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Messi: Ohne Gott wäre ich nie so weit gekommen
  3. Papst Leo wird operiert - Knoten in der Lunge!
  4. Das Hochzeitsmahl und die Einladung Christi: das Verhältnis zwischen Gott, Christus und der Kirche
  5. Halbierung der Pfarren und Schließung Dutzender Kirchen
  6. Die Wintersonne der Vernunft
  7. Astrochemikerin Karin Öberg erhält Pius-XI.-Medaille von Papst Leo XIV.
  8. Papst ernennt Petersdom Nachfolger von Kardinal Gambetti
  9. Präsident der Rabbinerkonferenz: Druck auf Juden in Europa steigt
  10. Wien: Über 3.000 Teilnehmende beim "Marsch fürs Leben"
  11. Frankreich: Jugendliche schänden Kirche und feiern islamistischen Rap-Song
  12. 'Wenn du deinen Apparat kulturell gegen dich hast, bist du der ärmste Hund als Bischof.'
  13. Über 3000 Teilnehmer beim Marsch fürs Leben in Wien 2026
  14. Die Mitwirkung der seligen Jungfrau Maria an der Erlösung
  15. Papst wusste offenbar seit einem Monat von Krebsverdacht

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz