Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  5. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  6. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  7. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  8. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  9. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  10. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  11. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  12. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  13. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'

Nordirland: Frau wegen Gebet vor Abtreibungsklinik verhaftet

11. August 2024 in Prolife, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Es sei ‚beunruhigend’, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete, sagt Claire Brennan. Sie will die Anklage anfechten.


Coleraine (kath.net/LifeNews/jg)
In Coleraine (Nordirland) steht die 52-jährige Claire Brennan vor Gericht, weil sie innerhalb der Bannmeile um ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, gebetet hat.

Brennan war mit einem zweiten Beter im Oktober 2023 vor dem Causeway Hospital in Coleraine verhaftet worden, weil sie angeblich gegen die innerhalb der Bannmeile geltenden Vorschriften verstoßen hat. Sie hat das „Vater unser“ gebetet. In den Händen hat sie ein Transparent gehalten, auf dem Maria, die Mutter Jesu, abgebildet war.


Nur einen Monat zuvor ist in Nordirland ein Gesetz in Kraft getreten, welches Hilfsangebote für Schwangere und Gebete innerhalb eines Umkreises von 150 Metern um eine Abtreibungsklinik oder ein Krankenhaus, in dem Abtreibungen durchgeführt werden, verbietet.

Die Polizei forderte Brennan zunächst auf, sie solle sich an einen Ort außerhalb der Bannmeile begeben. Brennan weigerte sich und antwortete den Polizisten, dass sie nichts Unerlaubtes tue. Sie habe „die moralische Pflicht, hier zu bleiben und zu beten“, sagte sie wörtlich.

Die Polizisten verhafteten sie daraufhin. Wenn sie schuldig gesprochen wird, droht ihr eine Geldstrafe bis zu 2.500 Pfund.

Gemeinsam mit dem Christian Legal Center will sie die Anklage anfechten. Es sei „beunruhigend“, wenn es ein Gesetz gebe, welches den Menschen das Beten verbiete. Wenn man nicht einmal ein Gebet gegen Abtreibung vor einer Klinik sprechen könne ohne kriminalisiert zu werden, dann sei niemand mehr frei, sagte sie in einem Inteview.

Gegner des Bannmeilen-Gesetzes vertreten die Ansicht, es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere gegen die dort garantierte Religions- und Redefreiheit. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat hingegen entschieden, dass das Gesetz mit der EMRK kompatibel sei.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus
  4. ‚Wir steuern auf eine Katastrophe zu‘: Warnung vor gescheiterter Integration in Deutschland
  5. Polizei in Papst-Städtchen auf E-Bikes im Einsatz
  6. ‚Tritt hinter mich!’ Der Weg des Messias führte über das Kreuz
  7. Goethes Lieblingsheiliger: Ein Meister der Freude und der Seelenschau
  8. Papst erlässt neues Verfahren zu Absetzung ostkirchlicher Patriarchen
  9. Papst äußert sich skeptisch zu fundamentalen Risiken der KI
  10. Papst Leo XIV. beruft obersten Kolumbusritter in den Vatikan
  11. Nur der Weg der Liebe ist der Weg des Lebens
  12. US-Diözesen mit ungewöhnlich hoher Zahl an Priesterweihen
  13. USA: Rosenkranz-Teams besuchen Altersheime
  14. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  15. Papst würdigt Norwegens König Harald für "hingebungsvollen Dienst"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz